Corsica Sardinia Elba Ferries


1. BEFÖRDERUNGSVERTRAG
1.1 Beförderungsvertrag
a) Die Kauftransaktionen, die von Italien aus auf den Websites www.corsicaferries.com - www.sardiniaferries.com getätigt werden, werden mit Forship Spa vereinbart - Einzelgesellschaft: Eingetragener Sitz: Piazza della Vittoria 8/20 - 16121 GenuaVerwaltungssitz: Calata Nord/Porto Vado - 17047 Vado LigureGericht: n. 22367C.CIAA GE 430475Kappe. Unternehmen von 1.424.160 € ivPI 01977660925C.F. 80035370107

b) Mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen ist der vertragliche Beförderer daher als Forship spa Società Unipersonale zu verstehen, die die Beförderung gemäß den in den „Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ und in den Artikeln des italienischen Schifffahrtsgesetzes festgelegten Bedingungen übernimmt dem italienischen Zivilgesetzbuch und im Allgemeinen nach italienischem Recht.

c) Nur für Transporte, die von einem französischen oder nicht italienischen Hafen abfahren oder dort ankommen, handelt Forship nicht als vertraglicher Beförderer, sondern als Agent, der im Auftrag von Corsica Ferries SASL, Le Palais de la Mer, Avenue Pascal Lota, BP 27520296, Durchgangstickets verkauft Bastia Cedex - die daher als einziger vertraglicher Beförderer dieser Strecken zu verstehen ist, immer unter den in den "Allgemeinen Transportbedingungen" und in den Artikeln des italienischen Schifffahrtsgesetzbuchs und des italienischen Zivilgesetzbuchs festgelegten Bedingungen und Bedingungen d ) Die Abholung eines von Forship ausgestellten Tickets in den oben genannten Qualitäten durch den Passagier setzt voraus, dass der Passagier und/oder Eigentümer des Fahrzeugs, dessen Name auf dem Ticket angegeben ist, die Bedingungen des italienischen Rechts anerkennt und durch diese „Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ als Bestandteil des Tickets selbst. e) Insbesondere beinhaltet der Kauf des Tickets a, durch den Passagier, Akzeptanz der folgenden Klauseln: Tarifantrag, Reisedokument-Ticket, Boarding-Regeln, Verantwortlichkeiten und besondere Pflichten des Passagiers, Verantwortlichkeiten und Rechte des Beförderers f) Die Strecke Santa Teresa – Bonifacio und umgekehrt ist betrieben von Ichnusa Lines, deren Transportbedingungen gelten, die auf der Website www.ichnusalines.com veröffentlicht sind und auf die verwiesen wird. Die Fluggesellschaft für diese Strecken ist daher GENOVA TRASPORTI MARITTIMI SRL (GTM). Forship übernimmt weder die Rolle des Beförderers noch die Verantwortung des Beförderers, sondern handelt ausschließlich als Vermittler, der im Auftrag von Srl GTM Durchgangstickets verkauft.
1.2 Definitionen: Der Begriff Fahrgast bezeichnet jede Person, die auf der Grundlage eines Tickets befördert wird. Der Begriff Spediteur bezeichnet das Unternehmen, das den Seetransport durchführt. Alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Assistenten des Beförderers können von den Rechten profitieren, die dem Beförderer durch diese allgemeinen Bedingungen garantiert werden.
1.3 Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten, die zwischen dem Passagier und dem Beförderer im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen können, werden der zuständigen ordentlichen italienischen Justizbehörde und insbesondere dem Gericht von Genua übertragen.
1.4 Ladeeinheit: Für alle rechtlichen Zwecke stellt das transportierte Fahrzeug – einschließlich eines Anhängers oder Wohnwagens mit allem, was darin enthalten ist – eine einzige Ladeeinheit dar, die ohne Wertangabe verladen wird.
1.5 Tarife: Diese sind zum Zeitpunkt des Ticketkaufs gültig und darauf angegeben.
1.6 Schäden an Personen und Fahrzeugen: Jegliche Haftung des Beförderers für Schäden an beförderten Personen und Fahrzeugen ist nach den geltenden Bestimmungen des Flaggenrechts und den anwendbaren internationalen Übereinkommen versichert.
Ohne das von der Besatzung zum Zeitpunkt des Unfalls erstellte Schadensprotokoll wird kein Schadensersatzanspruch bearbeitet.
1.7 Beförderungsvertrag: Der Passagier ist verpflichtet, die Bestimmungen der Gesetze der Länder, in denen der Beförderer tätig ist, sowie die Vorschriften des Beförderers (sowohl des vertraglichen Beförderers als auch des Beförderers, der die Beförderung durchführt) und die Bestimmungen einzuhalten des Schiffskapitäns.
2. BUCHUNG - FÄHRPREIS
2.1 Buchung
Die Fahrpreis- und Verfügbarkeitsinformationen werden in Echtzeit vom Fahrkartenaussteller auf den unter Punkt 1 genannten Websites bereitgestellt. Die während der Angebotsanfrage angezeigten Preise werden für die gesamte Dauer der Verbindung des Benutzers garantiert. Die Reservierung wird endgültig erst nach Anklicken der Schaltfläche „Bestätigen" und nach Erhalt der Bestätigung der zu diesem Zweck verwendeten Kreditkartentransaktion. Die Reservierung kann bis Mitternacht des Tages, an dem sie durchgeführt wird, gebührenfrei storniert werden; Nach Ablauf dieser Frist unterliegt die Stornierung den in diesen Bedingungen oder den zum Zeitpunkt der Buchung online angegebenen Bedingungen vorgesehenen Vertragsstrafen.Änderungen von Datum, Uhrzeit, Linie und Leistungen, die am Tag der Buchung vorgenommen werden, unterliegen keinen Vertragsstrafen Das Ticket wird Ihnen kostenlos per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt.

2.2 Zahlungsart - Kreditkarte :
Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: - VISA - MASTERCARD - AMERICAN EXPRESS Die Transaktionen werden dank des verschlüsselten SSL-Systems (Secure Socket Layer) absolut sicher durchgeführt Alle Transaktionen werden in Euro ausgeführt , inkl. Schweiz.Zur Erhöhung der Sicherheit ist die Eingabe des Sicherheitscodes obligatorisch (siehe Online-Hilfe „Passagierinfo“) Zahlungsvorgänge werden beim Kauf des Tickets nach Klick auf den Button „Bestätigung“ durchgeführt.
2.3 Behinderte Passagiere: Behinderte Passagiere werden gebeten, vor der Buchung Ziffer 5.6 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu konsultieren .
Passagiere mit versteckten Behinderungen werden vom Bordpersonal und der Besatzung angemessen willkommen geheißen, die ihre Reise zugänglich und einfach machen. Dazu müssen sie das Wort Assistance auswählen und dem Airport Manager bei der Ankunft im Hafen ihre spezifischen Bedürfnisse mitteilen. Passagieren mit versteckten Behinderungen, die im Hafen ankommen, ohne das Wort „Assistance“ ausgewählt zu haben, wird empfohlen, ihre Bedürfnisse und die erforderliche Aufmerksamkeit unmittelbar nach dem Einsteigen, während der Fahrt und beim Ausschiffen an der Schiffsrezeption zu melden.
3. TARIFANWENDUNG
3.1 Anwendung der Fährtarife : Die Preise variieren je nach Zeitpunkt der Buchung und dem für die gewählte Fahrt geltenden Tarif.
Der Preis des Beifahrers kann variieren, je nachdem, ob er mit oder ohne Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad, Wohnmobil usw.) gebucht wird.
Der Preis der Kabine ist pauschal für die Anzahl der im Ticket enthaltenen Passagiere.Die Ermäßigung für Kinder bezieht sich auf den Preis der Überfahrt und nicht auf den der Kabinen und den Zuschlag.Ermäßigungen und/oder Sondertarife können nicht kombiniert werden.Für Buchungen über das Internet erfolgt, wird als Erstattung der Transaktionskosten ein Betrag von 8 € berechnet, der auch im Falle einer Stornierung des Vertrages nicht erstattet wird. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, etwaige zusätzliche Tarife nach dem Kauf des Tickets anzuwenden, je nach Brennstoff von Steuerbelastungen in Anwendung der Sicherheitsvorschriften und des ISPS-Codes. Beabsichtigt der Passagier nicht, die oben genannten Zuschläge zu zahlen, kann er die Buchung stornieren und eine Rückerstattung des Tickets erhalten.

Tickets zum Aktionspreis: Tickets, die eine Dienstleistung zum Aktionspreis enthalten, können im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung nicht geändert oder erstattet werden.

Fahrkarten zum Standardtarif: Fahrkarten zum Standardtarif können geändert werden, es muss jedoch ein Betrag von 30,00 € pro Fahrt bezahlt werden, und etwaige Tarifdifferenzen werden eingezogen.
Diese Tickets sind weder teilweise noch vollständig erstattungsfähig.

FLEX-Tarif- Tickets: FLEX-Tarif-Tickets können geändert werden und alle Tarifunterschiede werden für jede Änderung erhoben.
Die Option „FLEX-Tarif" kann nur zum Zeitpunkt der Buchung erworben werden. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung werden für Fahrkarten mit dem FLEX-Tarif die unten angegebenen Strafen auf die Gesamtfahrkarte erhoben – ohne Steuern: 10 % bis zu a Monat vor Abflug 20 % bis 48 Stunden vor Abflug 50 % bis zum Erscheinen der Boarding-Frist 100 % nach der Boarding-Frist stornierte Tickets nach der Boarding-Frist (1 Stunde vor Abflug) oder nach der Kontrolle -in werden nicht erstattet und verlieren ihre Gültigkeit. Bei Stornierungen von Tickets, bei denen eine Datumsänderung vorgenommen wurde, wird der erste Abreisetag berücksichtigt.Bei Nichterscheinen zum Boarding wird auch das Ticket ungültig, das in keinem Fall erstattet werden kann.Vollständige Stornierung des Tickets Zahlung per Kreditkarte und Erstattung der Steuern (Hafen-, Regional- und Sicherheitssteuern) werden 3,50 € Verwaltungskosten pro Strecke sowie 1 € Verwaltungsgebühr pro Passagier berechnet. Wenn die vollständige oder teilweise Stornierung weniger als 48 Stunden vor Abflug erfolgt, erfolgt keine Rückerstattung (außer Flex-Tarif-Tickets).
Frachttickets : Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung werden die folgenden Strafen auf das gesamte Frachtticket ohne Steuern angewendet:
20 % bis 48 Stunden vor Abfahrt, 50 % bis 24 Stunden vor Abfahrt, 100 % Tickets, die am Tag storniert werden der Abfahrt.Auf den Linien Livorno, Piombino/Golfo Aranci:- ohne Strafgebühr bis 48 Stunden vor Abfahrt, 20% bis 24 Stunden vor Abfahrt, 100% weniger als 24 Stunden vor AbfahrtBei einer Datumsänderung können die Merci-Tickets geändert werden: - bis 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflugdatum ohne Strafe 30 % Strafe, wenn die Datumsänderung am selben Abflugtag erfolgt Erstattungsanträge müssen ausschließlich per E-Mail unter Angabe der jeweiligen Ticketnummer gesendet werden.
Per Kreditkarte online oder telefonisch über unsere Vorverkaufsstelle bezahlte Tickets werden durch Gutschrift auf die beim Kauf verwendete Kreditkarte erstattet. Tickets, die per Banküberweisung, Scheck, Bargeld oder Kreditkarte in unseren Büros an den Einschiffungshäfen oder über manuelle POS bezahlt wurden, werden per Banküberweisung erstattet (bitte geben Sie die IBAN Ihres Girokontos an, wenn Sie eine Rückerstattung beantragen. Der Rückerstattungsantrag muss gestellt werden bis der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach dem Reisedatum.Für Tickets, die über ein Reisebüro gekauft wurden, muss der Antrag an das Büro gesendet werden, das das Ticket erstattet.

Änderungen : FLEX-Tarif und Standard-Tarif
Bei einer Änderung des Datums, der Uhrzeit, der Route, der Art der Unterkunft oder der Fahrzeugkategorie wird keine Rückerstattung anerkannt.
Beim Standard-Tarif wird für jede Änderung des Reisedokuments ein Betrag von 30 € gutgeschrieben und etwaige Tarifdifferenzen eingezogen. Beim FLEX-Tarif werden für jede Änderung des Reisedokuments etwaige Tarifdifferenzen eingezogen. Es erfolgt keine Rückerstattung Anerkannt werden, wenn der Preis der neuen Reise niedriger ist als der der ursprünglich gebuchten Reise Namensänderung eines oder mehrerer Passagiere ist nicht gestattet Berichtigung der Daten ist nur einmal zulässig und unterliegt der Zahlung von 8 € Unterbringung an Bord Für vom Passagier gewünschte Änderungen (z. B. Übergang von einer gebuchten Kabine zu einem Sitzplatz) wird keine Erstattung anerkannt. Für jede Änderung des Tickets wird ein Anspruch auf Aufwendungsersatz erhoben.

Fahrzeugbuchung : Zum Zeitpunkt der Buchung ist es wichtig, die Abmessungen und Eigenschaften des Fahrzeugs anzugeben. Für die Berechnung des Fahrpreises werden die Gesamtmaße (Länge, Höhe und Breite) berücksichtigt, die bei der Buchung und beim Kauf des Tickets angegeben werden müssen.
Fahrzeuge mit Übermaß: Fahrzeuge über 5,00 m Länge und/oder 1,90 m Höhe und/oder 2 m Breite müssen kostenpflichtig bei der Buchung angemeldet werden. Im Falle einer Unterlassung oder falschen Angabe behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Beförderung zu verweigern oder den fälligen Betrag auch auf der Hinreise einzuziehen, selbst wenn sie bereits erfolgt ist.Das eingeschiffte Fahrzeug wird für alle Zwecke des Gesetzes als Gepäckpassagier betrachtet.

Zeit zum Nachdenken : Die Option Zeit zum Nachdenken garantiert eine Rückerstattung des Tickets innerhalb von 48 Stunden nach Bestätigung der Buchung, unabhängig von der Tarifkategorie.
Nach der Stornierung wird der Gesamtbetrag des Tickets (mit Ausnahme des Betrags von 5 €, Optionskosten) gemäß der gewählten Zahlungsmethode zurückerstattet.Nach 48 Stunden wird die Reservierung automatisch und endgültig bestätigt und im Falle einer Stornierung oder Änderung , gelten die Tarifbedingungen des Tickets.
Food Pass-Formeln, Gutscheine, Geschenkgutscheine: nicht erstattungsfähige Angebote, es ist nicht möglich, Wechselgeld zu geben. Der Gutschein ist nicht bar auszahlbar.
4. REISEDOKUMENT-TICKET
4.1 Gültigkeit : Die Durchfahrtskarte gilt nur für die Personen, auf die sie registriert ist, für das Schiff, für das sie ausgestellt wurde, und für die darin angegebene Unterkunft und Abfahrt. Das Ticket ist nicht übertragbar. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, versteht sich der Ticketpreis pro Person und Sitzplatz, ohne Verpflegung und inklusive Mehrwertsteuer, sofern anfallend.
4.2 Aufbewahrung : Der Passagier ist nicht verpflichtet, die Papierkopie des Tickets aufzubewahren. Das Bordsystem ist computergesteuert, wodurch Sie die für die Reise erforderlichen Dokumente vereinfachen und einschränken können. Das Erscheinen der von unserer Zentralreservierung vergebenen Reservierungsnummer, die beim Einsteigen oder bei Kontrollen durch das Personal der Gesellschaft, während der Fahrt und/oder in den Abfahrtshäfen auch mündlich mitgeteilt werden kann, ist zwingend erforderlich und ich komme an.
5. BORDREGELN
5.1 Vorführung : Der Fahrgast, mit oder ohne Fahrzeug, muss sich innerhalb der in den gültigen Veröffentlichungen (Tickets, Fahrpläne, Tarife und andere Mitteilungen) angegebenen Frist direkt am Schiff melden: : mit Fahrzeug 1 Stunde vor Abfahrt, ohne Fahrzeug 1/2 Stunden vor Abflug. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Passagier jegliches Recht auf Einschiffung. Abfahrten können um 1/2 Stunde im Vergleich zum veröffentlichten Fahrplan vorweggenommen werden.

5.2 In Übereinstimmung mit dem internationalen ISPS-Code in Bezug auf Anti-Terror-Bestimmungen müssen Passagiere eine Papierkopie des Tickets (falls erhalten) und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen und der Inspektion ihres Fahrzeugs und Gepäcks zustimmen , falls von einem Schiffsoffizier oder Personal des Unternehmens verlangt, vor dem Einsteigen und während der Überfahrt. Jede Weigerung führt dazu, dass das Einsteigen nicht genehmigt wird. Die Passagiere werden daher gebeten, immer mitzuführen: einen gültigen Ausweis, einen Nachweis über eine eventuelle Ermäßigung und eine Papierkopie des Tickets (falls erhalten) oder sie können die Reservierungsnummer mitteilen.

5.3 Fahrzeuge : Unabhängig von der Reihenfolge, in der sie vorgelegt werden, haben der Beförderer und/oder der Kapitän und/oder die Belader das Recht, die Reihenfolge der Einschiffung der Fahrzeuge nach eigenem Ermessen festzulegen. Kann der Beförderer aufgrund höherer Gewalt ein ordnungsgemäß gebuchtes Fahrzeug nicht einschiffen, so wird dieses Fahrzeug bei der nächsten Abfahrt bevorzugt, ohne dass der Fahrgast irgendwelche Entschädigungsansprüche geltend machen kann. Wenn bei der Ankunft im Bestimmungshafen die Seebedingungen oder andere Gründe, die unabhängig von der Fluggesellschaft sind, ein Ausschiffen der Fahrzeuge nicht zulassen, werden diese so schnell wie möglich bei der nächsten Anlandung oder im Ursprungshafen ausgeschifft, ohne dass dies der Fall ist Der Passagier kann eine Entschädigung verlangen. Für jedes Fahrzeug mit Abmessungen, die nicht den bei der Buchung angegebenen entsprechen, behält sich der Beförderer das Recht vor, die Beförderung zu verweigern und/oder die Fracht für übergroße Fahrzeuge zu kassieren. Die Ein- und Ausschiffungsvorgänge müssen vom Passagierfahrer persönlich durchgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen bei der Einschiffung bis zur Einfahrt zur Schiffstür und bei der Ausschiffung ab der Einfahrt zur Schiffstür unter der direkten und ausschließlichen Verantwortung des Fahrgastfahrers gefahren werden, der alle Sicherheitsvorschriften einzuhalten hat für den Verkehr auf den betreffenden Hafenkais in Kraft. Innerhalb des Schiffes muss der Passagierfahrer die Fahrzeuge gemäß den Anweisungen des Bordpersonals positionieren. Eingeschiffte Fahrzeuge müssen vom Fahrgastfahrer mit eingelegtem ersten Gang und angezogener Feststellbremse geschlossen und gesichert bleiben. Der Transport von verderblichen Lebensmitteln wird aufgrund der hohen Temperatur in der Garage nicht empfohlen.
5.4 Gepäck . Jeder Fußpassagier hat Anspruch auf kostenloses Handgepäck. Das Gepäck muss persönliche Gegenstände des Passagiers enthalten, die in Koffern, Kisten oder dergleichen transportiert werden, die keine sperrigen Strukturen haben und deren Abmessungen 200 cm nicht überschreiten. in der Höhe, 100 cm. breit und 50 cm. der Tiefe. Der Passagier kann sein eigenes Gepäck in der Kabine oder auf dem zugewiesenen Sitzplatz unter seiner alleinigen Verantwortung mitbringen. Kanus, Kajaks und anderes übergroßes Gepäck müssen, wenn sie nicht auf dem Fahrzeugdach transportiert werden, in der Schiffsgarage deponiert werden, vorbehaltlich der Annahme durch den Ladeoffizier. Dieses Gepäck unterliegt der Zahlung von Gebühren, die von der Gesellschaft festgelegt werden. Das Unternehmen lehnt jegliche Verantwortung im Falle von Gepäckdiebstahl oder -beschädigung ab. Wertgegenstände und Geld gelten erst dann als dem Frachtführer zugestellt, wenn sie gegen Entrichtung einer Gebühr beim Zahlmeister hinterlegt werden.
Der Beförderer haftet weder für das vom Fahrgast verwahrte Gepäck noch für das in den dafür eingerichteten Bereichen abgestellte Gepäck, es sei denn, es wird ein Verschulden des Unternehmens nachgewiesen, jedoch auch im Falle einer festgestellten Haftung des Unternehmens darf die Pauschalentschädigung die in der Verordnung 392/2009 festgelegten Grenzen nicht überschreiten.
5.5 Gesundheitszustand des Passagiers - Schwangere Frauen :
Gesundheitszustand des Passagiers: Besondere Gesundheitszustände müssen zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden. Der Beförderer kann Passagieren, die während der Reise medizinische Hilfe benötigen, die Beförderung verweigern, da der Bordarzt, falls vorhanden, nur in Notfällen Hilfe leistet. Wenn der Passagier ein geeignetes ärztliches Attest vorlegt, das von einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, örtliche Gesundheitsbehörde) ausgestellt wurde und bescheinigt, dass der Passagier während der Beförderung selbst keine medizinische Hilfe benötigt, wird der Beförderer ihn einschiffen, ohne diesbezüglich jegliche Verantwortung zu tragen. Der Kapitän hat auch das uneingeschränkte Recht, Personen die Beförderung zu verweigern, die sich in einem körperlichen oder geistigen Zustand befinden, der es ihnen nicht erlaubt, die Reise anzutreten, oder Personen, die aufgrund des Missbrauchs von Drogen, Halluzinogenen oder Alkohol eine Gefahr für andere Passagiere darstellen. In allen oben genannten Fällen hat der Passagier keinen Anspruch auf Schadensersatz und haftet für Schäden, die ihm selbst, dem Schiff, seiner gesamten Einrichtung und/oder Ausrüstung, Dritten sowie Dritten zugefügt werden Eigentum. Die Annahme des Passagiers an Bord durch den Beförderer darf nicht als Verzicht auf das Recht angesehen werden, später seine Vorbehalte zu den Bedingungen des Passagiers geltend zu machen, die dem Beförderer zum Zeitpunkt der Einschiffung und/oder Abfahrt des Schiffes bekannt waren oder nicht Frauen: Schwangere Frauen, die den 6. Schwangerschaftsmonat vollendet haben, müssen auf Verlangen der Besatzung zwingend ein ärztliches Attest zur Reiseerlaubnis vorlegen. Im Falle einer Schwangerschaft mit Komplikationen muss die schwangere Passagierin unabhängig vom Schwangerschaftsmonat unbedingt über ein ärztliches Attest verfügen, das die Reise genehmigt. Der Kapitän hat auch das volle Recht, das Boarding zu verweigern. Die Zustimmung des Beförderers zum Einsteigen sollte nicht als Verzicht auf die nachträgliche Geltendmachung seiner Vorbehalte hinsichtlich des Zustands des Passagiers angesehen werden, der dem Beförderer zum Zeitpunkt des Einsteigens und/oder Auslaufens des Schiffes bekannt war oder nicht. Der Passagier hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und haftet für Schäden, die an seiner Person, am Schiff, an seiner gesamten Einrichtung und/oder Ausrüstung, an Dritten sowie am Eigentum Dritter verursacht werden.
5.6 Behinderte oder Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) : Bei der Buchung müssen die Passagiere angeben, dass sie Personen mit eingeschränkter Mobilität sind, um angemessene Unterstützung zu erhalten, um ihre Überfahrt reibungslos und komfortabel zu gestalten.
Um den Zugang zum Schiff zu erleichtern, müssen sich PRM-Passagiere vor Beginn des Einschiffungsbetriebs, mindestens 1 Stunde vor der Abfahrtszeit, beim Hafenmanager einfinden In der Garage, den Parkplätzen in der Nähe der Aufzüge, die für Autos reserviert sind Passagiere im Rollstuhl, werden ausschließlich diesen Personen in der Reihenfolge ihres Eintreffens zugewiesen. Die Unterstützung kann in Stoßzeiten komplexer sein.
5.7 Tiere : Haustiere sind an Bord von Schiffen erlaubt und können sich an allen öffentlichen Orten bewegen, auch in den Selbstbedienungsbereichen und Restaurants in eingeschränkten Bereichen, immer in Begleitung ihres Kapitäns und unter der Bedingung, dass die folgenden Regeln eingehalten werden:
- Die Leine und Maulkörbe sind für Hunde obligatorisch, ebenso wie die speziellen Käfige für Katzen und andere Kleintiere.- Jedes Tier muss über eine Impf- und Gesundheitsbescheinigung verfügen, die nicht länger als 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig ist.- Für Korsika und die Balearen Inseln ist es erforderlich, dass die Tiere älter als 15 Wochen sind, einen Ausweis (Mikrochip oder Tätowierung) und einen EU-Pass.- Für die Balearen ist die Tollwutimpfung erforderlich.- Das Unternehmen kann die Aufnahme von Tieren verweigern, die aus besonderen Gründen Eigenschaften (schlechter Geruch, Gesundheitszustand, Hygiene oder aggressives Verhalten) sich als störend oder gefährlich für andere Passagiere erweisen.- Es ist strengstens verboten Haustiere im Fahrzeug zurücklassen (Lebensgefahr); Während der Überfahrt ist die Garage nicht zugänglich und die Temperatur kann besonders im Sommer sehr hoch sein.- Haustiere können ihre Besitzer in allen öffentlichen Bereichen und in speziellen Kabinen begleiten, jedoch kann die Besatzung ihre Zirkulation einschränken.- Nahrung und Getränkebehälter müssen mit einem Deckel versehen sein, um ein Verschütten zu verhindern Blindenhunde in Begleitung von blinden oder sehbehinderten Passagieren können mit ihrem Kapitän in der Kabine reisen, vorausgesetzt, sie sind an der Leine und der Besitzer haftet für alle Schäden, die sie verursachen könnten andere Passagiere. Blinde oder sehbehinderte Passagiere, die mit einem Blindenhund reisen, müssen den Preis für den Transport des Tieres nicht bezahlen und müssen seine Anwesenheit zum Zeitpunkt der Buchung mitteilen. Das Unternehmen lehnt jede Verantwortung für Schäden jeglicher Art ab, die während der Überfahrt auftreten könnten (Krankheit, Verletzung oder Tod des Tieres) Passagiere müssen sicherstellen, dass die Vorschriften des Bestimmungslandes den Transport von Haustieren und deren Einreise in das Land zulassen, dass die Tiere die erforderlichen hygienisch-sanitären Bedingungen erfüllen und dass sie alle im Besitz sind erforderlichen Dokumente, die sich auf ihren Transport und ihren Besitz beziehen. Hunde, deren Rasse gemäß den geltenden Rechtsvorschriften als gefährlich gilt, werden nicht akzeptiert. Der Passagier haftet für alle Schäden (z. B. vom Bestimmungsland verhängte Bußgelder usw.). Das Unternehmen könnte aufgrund der Beförderung von Haustieren, die nicht mit den erforderlichen Dokumenten ausgestattet sind, Schaden erleiden.Das Unternehmen hat das Recht, die Beförderung eines Haustiers zu verweigern, das eine Gefahr oder Störung für die Passagiere oder die Besatzung darstellen könnte.


6. BESONDERE VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN DES FAHRGASTS
6.1 Verantwortung des Passagiers : Der Passagier haftet für alle Schäden, die (durch ihn oder eine Person oder ein Tier in seiner Obhut) an dem Schiff, seiner Einrichtung, seinem Aufbau und Zubehör, seiner Ausrüstung, anderen Passagieren, Mitarbeitern des Beförderers verursacht werden oder seine Mitarbeiter, an Dritte, sowie alle Sanktionen, Verstöße, Bußgelder und/oder Kosten, denen der Beförderer von einer Behörde eines Landes ausgesetzt ist.
Der Fahrgast ist verpflichtet, die Verhaltensregeln der Vorsicht auch in Bezug auf die typischen Risiken der Schifffahrt einzuhalten. Insbesondere erkennt der Passagier an, dass die technische Tatsache der Navigation naturgemäß meteorologischen und marinen Bedingungen unterliegt und unvermeidliche Roll- und/oder Stampfbewegungen sowie allgemeine Feuchtigkeitsbedingungen der Oberflächen, sowohl außen als auch innen, beinhaltet. Der Passagier verpflichtet sich daher, alle Anweisungen des Kapitäns, der Besatzung und der an Bord vorhandenen Schilder zu befolgen, alle Griffe und Handläufe der Unterstützung und Unterstützung zu verwenden und im Allgemeinen ein umsichtiges Verhalten anzunehmen, das das Unternehmen von jeglicher Verantwortung für Personenschäden ablehnt und/oder Dinge, die durch unvorsichtiges Verhalten verursacht wurden.
6.2 Unbegleitete Minderjährige : Minderjährige unter 16 Jahren können nicht unbegleitet reisen. Sie müssen unter der Obhut und Kontrolle ihrer Eltern und/oder unter der Verantwortung einer erwachsenen Begleitperson/Erziehungsberechtigten stehen und dürfen sich ohne Begleitung nicht auf dem Schiff bewegen.
Wichtiger Hinweis: Auf internationalen Linien müssen Minderjährige, die unter der Verantwortung von Erwachsenen reisen, die nicht ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten sind, im Falle von Kontrollen durch die zuständigen Behörden im Besitz eines eigenen Ausweisdokuments, einer schriftlichen Vollmacht des Elternteils/ Erziehungsberechtigter und eine Kopie des Personalausweises des letzteren. Kinder zwischen 16 und 18 Jahren können ohne Begleitung reisen, mit einer von ihren Eltern ausgefüllten Entschädigung und einer Kopie der Dokumente der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Alle Passagiere, einschließlich dieser unter 18 Jahren müssen immer im Besitz eines gültigen Ausweises sein.
6.3 Selbstzertifizierung von Minderjährigen : Für den Zugang zum Hafen sind Dokumente erforderlich, auch für Kinder. Die Selbstauskunftserklärung wird von den zuständigen Behörden nicht mehr anerkannt.
6.4 Waffen : Passagieren ist es untersagt, Waffen und Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe, Treibstoff oder andere gefährliche oder brennbare Substanzen an Bord zu bringen. An Sicherheitskontrollen werden diese Gegenstände ohne Rückgabe- oder Entschädigungsmöglichkeit beschlagnahmt. Für weitere Informationen senden Sie eine E-Mail .
6.5 Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb, Wohnmobile und Wohnwagen : Bei der Einschiffung muss der Passagier angeben, ob das Fahrzeug mit Flüssiggas betrieben wird. Camper, Wohnwagen und Reisemobile können bis zu 3 Butan-/Propangasflaschen zum Beleuchten, Heizen oder Kochen am Fahrzeug mitführen. Das Gesamtgewicht dieser Flaschen darf 47 kg nicht überschreiten.
6.6 Illegal aufgegebenes Gepäck : Passagiere, die illegal gehaltene oder geschmuggelte Substanzen und Gegenstände in ihr Gepäck aufnehmen oder auf jeden Fall an Bord bringen sollten, haften gegenüber dem Luftfrachtführer und/oder anderen verpflichteten Parteien für Schäden, Bußgelder und Bußgelder, die sie möglicherweise tragen Folge dieser Einführung.
7. HAFTUNG UND RECHTE DES BEFÖRDERERS
Die Haftung und Rechte des Beförderers sind in der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt.
Insbesondere akzeptiert der Passagier, dass die Haftung des Beförderers einem Selbstbehalt in Höhe von 330 Rechnungseinheiten bei Schäden an einem Fahrzeug und 149 Rechnungseinheiten pro Passagier bei Verlust oder Beschädigung von anderem Gepäck unterliegt; Schnellfähren Corsica Express III Aus technischen Gründen in Bezug auf den Komfort der Passagiere und die Sicherheit der Navigation ist es nicht möglich, Überfahrten bei Wellen von mehr als 3 Metern
durchzuführen.Wenn der Kapitän nach eigenem Ermessen solche Wetter- und Seebedingungen feststellt, die Abfahrt des Schiffes aufgrund höherer Gewalt storniert werden und der Fahrgast behält sich das Recht vor, die Überfahrt bei einer späteren Abfahrt eines anderen Traditionsschiffs des Beförderers zu unternehmen. In solchen Fällen hat der Fahrgast nur Anspruch auf Erstattung der Differenz Fahrpreise unter Ausschluss weiterer Schadensersatzansprüche Bei Annullierung der Überfahrt oder Verspätung von mehr als 90 m Aus welchen Gründen auch immer, die Fahrgäste können zwischen einer Rückerstattung des ursprünglich gekauften Tickets als Entschädigung oder einer alternativen Reise wählen. Die Annahme einer alternativen Überfahrt beinhaltet den Verzicht auf die Erstattung der ursprünglichen Überfahrt. 19 VO 1177/2010, sollte sich auf einen Betrag unter € belaufen. 6,00 gemäß Art. 19 nr. 6 Zit. Reg.-Nr.



8. PASSAGIERRECHTE
8.1 Die Fahrgastrechte auf See- und Binnenschifffahrt sind in der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 und den Text finden Sie hier .

8.2 Meldung von Unfällen an Bord des Schiffes : Alle Unfälle jeglicher Art müssen unverzüglich dem Purser an Bord gemeldet werden. Schadensmeldungen an Fahrzeugen sind unverzüglich den Verladebeauftragten zu melden, die im Auftrag des Fahrgastes die Schadensmeldung erstellen. Der Passagier muss diesen Bericht unterzeichnen, was keine Verantwortungsübernahme und/oder Anerkennung jeglicher Art durch den Beförderer darstellt. Meldungen, denen keine Kopie der Schadensmeldung beigefügt ist, werden vom Beförderer nicht berücksichtigt. Unbeschadet einer für den Beförderer günstigeren Verjährungsfrist werden alle Klagen gegen den Beförderer, ob vertraglich oder außervertraglich, wegen Tod oder Körperverletzung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder Fahrzeug oder auf Schadensersatz in irgendeiner Form berücksichtigt als hinfällig, wenn die Vorladung nicht innerhalb eines Jahres nach Ausschiffung des Passagiers dem zuständigen Richter zugestellt wird. In keinem Fall haftet der Beförderer für Handlungen oder Tatsachen, die sich nicht an Bord des Schiffes ereignet haben.
8.3 Beschwerden : Eine Beschwerde oder eine Rückerstattungsanfrage kann per E-Mail oder an folgende Adresse gesendet werden: Forship Spa, Corsica Sardinia Ferries, Customer Care, Calata Nord - Porto Vado, 17047 Vado Ligure (SV), innerhalb von zwei Monaten ab Reisedatum unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Kontaktdaten und Ihrer Ticketnummer. Die Beschwerde kann in den folgenden Sprachen verfasst werden: Italienisch und Englisch. Dazu können Sie das herunterladbare Fax-Beschwerdeformular verwenden .
Unbeschadet der Möglichkeit für den Benutzer, eine Beschwerde ohne Verwendung des Faxformulars einzureichen, vorausgesetzt, dass die Beschwerde die folgenden Mindestangaben enthält: - Identifikationsdaten des Benutzers (Vorname, Nachname, Adresse) und etwaiger Vertreter (in diesem Fall unter Beifügung der Vollmacht und ein Ausweisdokument des Benutzers); - die Identifikationsmerkmale der durchgeführten Fahrt (Datum, Abfahrtszeit, Abfahrts- und Zielort, Buchungscode oder Ticketnummer); - die Beschreibung der festgestellten Inkonsistenz der Dienstleistung in Bezug auf eine oder weitere Anforderungen, die durch europäische oder nationale Rechtsvorschriften, durch die allgemeinen Transportbedingungen oder, falls eine Annahme vorgesehen ist, durch die Dienstleistungscharta festgelegt sind.Wir verpflichten uns, auf die Beschwerde gemäß den Bestimmungen von Artikel 24 Absatz 2 des Verordnung Nr. 1177/2010, innerhalb von 1 Monat nach Erhalt derselben Auf Anordnung der Verkehrsregulierungsbehörde, nur nachdem eine Beschwerde bei Forship Spa eingereicht wurde und sechzig Tage nach deren Absendung (für Reisen, die von italienischen Häfen abfahren oder in Italien ankommen), Es ist möglich, die Behörde selbst gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Rechte von Passagieren auf See und auf Binnenwasserstraßen per E-Mail an eine der folgenden elektronischen Postadressen zu kontaktieren:
pec@pec .autorita-trasporti.it
art@autorita-trasporti.it
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.autorita-trasporti.it .
Der Benutzer hat das Recht auf eine automatische Entschädigung in Höhe des Fahrkartenpreises des Verkehrsdienstes in Höhe von mindestens:
10 % im Falle einer Antwort, die zwischen dem einundsechzigsten und neunzigsten Tag nach Erhalt der Fahrkarte erfolgt Beschwerde;
20 % im Falle einer Nichtbeantwortung innerhalb des neunzigsten Tages nach Eingang der Reklamation Eine Entschädigung ist nicht fällig, wenn: - der Betrag derselben weniger als 6 Euro beträgt, - die Reklamation nicht vom Benutzer mitgeschickt wird die oben angegebenen Methoden, Mindestelemente und Fristen; - bereits eine Entschädigung an den Benutzer in Bezug auf eine Forderung bezüglich derselben Reise gezahlt wurde.