GNV - Grandi Navi Veloci


Allgemeine Beförderungsbedingungen

- CGTP Ausgabe 10/2022

Wir informieren unsere freundlichen Kunden, dass aufgrund der nationalen und internationalen Notsituation im Zusammenhang mit der Eindämmung der Ausbreitung der Ansteckung durch COVID-19 einige Bedingungen für die Personenbeförderung geändert werden können, um den bestmöglichen Schutz der Passagiere (i) in Übereinstimmung zu gewährleisten mit den von den Behörden erlassenen Bestimmungen dringender gesetzlicher Anforderungen; Behörden, (ii) versuchen, so weit wie möglich die Kontinuität der des Versanddienstes. Wir empfehlen den Passagieren, auch die Informationen zu Einschränkungen und Bestimmungen für Reisen zu konsultieren, die auf den entsprechenden Seiten des Außenministeriums aufgeführt sind: http://www.viaggiaresicuri.it/ - https://infocovid.viaggiaresicuri.it/index.html
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN TRANSPORT VON PASSAGIERN, IHREM GEPÄCK UND BEGLEITETEN FAHRZEUGEN.
Der Kauf des Tickets impliziert die bedingungslose Annahme durch den Passagier für alle Rechtswirkungen der folgenden Allgemeinen Bedingungen für die Personenbeförderung (CGTP). DEFINITIONEN: Mit dem Begriff „Beifahrer” bedeutet jede Person, die auf der Grundlage des vom Beförderer und/oder von den zuständigen Stellen ausgestellten Durchgangstickets befördert wird; autorisiert. Mit dem Begriff „Vektor” und/oder „Unternehmen” bedeutet Grandi Navi Veloci SpA „Objekt” des Vertrages ist die Beförderungsdienstleistung gemäß den Artikeln 396 und folgende des Navigationscodes. Der Beförderer verpflichtet sich, den Fahrgast und das Begleitfahrzeug zu den folgenden Bedingungen zu befördern, die der Fahrgast vor dem Kauf und/oder der Buchung des Durchgangstickets zu prüfen und vollständig einzuhalten verpflichtet ist. Der Seefracht-Service steht Ihnen zur Verfügung. bezogen auf die auf dem Ticket angegebene Strecke, einschließlich Unterbringung an Bord und etwaigem Begleitfahrzeug. Etwaige Nebenleistungen des Seefrachtführers sind nicht Vertragsbestandteil. Mit dem Begriff „Seefrachtführer“ bezeichnet den vertraglichen Beförderer und den tatsächlichen Beförderer. Das für den Transport verwendete Schiff kann sein Teil der GNV-Flotte oder einer anderen effektiven Fluggesellschaft sein. „Behinderter Passagier“ oder „Beifahrer mit Mobilität; reduziert“ es ist alle Passagiere, deren Mobilität eingeschränkt ist. bei der Benutzung eines Transportmittels ist es infolge einer Behinderung gekürzt; physische (sensorische oder motorische), geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder andere Ursachen von Behinderungen; o dauerhafte oder vorübergehende Beeinträchtigung, deren Zustand infolge einer solchen Behinderung besondere Hilfe und die Anpassung der Dienstleistungen an die auf dem Schiff anwesenden Passagiere erfordert.
Art. 1 GÜLTIGKEIT: Das Ticket ist gültig; persönlich ist es nicht; übertragbar und ist gilt nur für die darin bezeichnete Beförderung. Der Passagier ist verpflichtet, den Vertrag/das Ticket sorgfältig aufzubewahren, um sein Reiserecht zu rechtfertigen, und es jedem Offizier des Schiffes oder der Gesellschaft vorzuzeigen; wer es angefordert hat. Der Passagier ohne Ticket muss unverzüglich den Kapitän und/oder den Purser an Bord benachrichtigen. Wenn das nicht gelingt, wird es sein verpflichtet, den doppelten Preis für die Überfahrt zum Bestimmungshafen zu zahlen, unbeschadet der Entschädigung für den damit verbundenen Schaden.
Art. 2 PREIS: Der auf dem Ticket angegebene Preis ist dem Tarif des Beförderers, der am Ausstellungsdatum desselben gilt. Der Preis ist nicht inbegriffen. fest und ist einer Abnahme oder Zunahme unterliegen. Sonderrabatte und Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend auf bereits verkaufte Tickets. problematisch. Der „Eingeborene/Bewohner” Sie sind nicht bei allen Abfahrten und Unterkünften anwesend. Angebote bestätigen nicht den Preis und garantieren keine Plätze auf dem Schiff. Der Passagier ist verantwortlich für die Steuern und Gebühren für Ein- und Ausschiffung, Stempelgebühren usw., sofern fällig, sowie wie auf dem Reisedokument zusammengefasst. Der Ticketpreis beträgt € einschließlich Steuern und Hafengebühren, die das Unternehmen an jede zuständige Behörde zahlt. kompetent nach den Modalitäten; von diesen festgelegt wurden und von Jahr zu Jahr variieren können. Nur für Passagiere, die nach Tunesien reisen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des tunesischen Gesetzes TUN n° Die Zahlung der Ausschiffungsgebühr für zusätzliche Passagiere in Höhe von zwanzig (20) Dinar (oder dem Gegenwert in Euro am Zahlungstag) ist fällig. Diese Gebühr muss sein beim Check-in bezahlt werden; die Schifffahrtsgesellschaft GNV arrangiert dies die fälligen Beträge direkt an das tunesische Finanzministerium zu überweisen. der Beförderungsvertrag wird verstanden als Erst wenn das Buchungssystem perfektioniert wurde die Buchungsreferenznummer und die Ticketnummer mitgeteilt (der Nichterhalt des Internettickets hat keinen Einfluss auf die Ausstellung des bereits per Video bestätigten Tickets). 2.2 Sofern nicht anders angegeben, beinhaltet der auf dem Ticket angegebene Preis nicht einschließlich der Verpflegung an Bord, die in der Verantwortung des Passagiers verbleibt. Vorausbezahlte Essenspakete (zu einem Sonderpreis) und nur für Kunden in Gruppen von mindestens 12 Personen können bei der Buchung des Tickets erworben werden. Art und Zusammensetzung des Pakets variieren je nach Reederei und Reederei. Es ist es ist auch möglich den Kauf eines Gutscheins in verschiedenen Werten (Food Pass) zu einem ermäßigten Preis, der den Verzehr in den Bordverpflegungsstellen ermöglicht: bei Buchung des Tickets an den Hafenkassen an der Bordrezeption vor Abfahrt des Schiffes. Weitere Einzelheiten und Informationen finden Sie auf unserer Website www.gnv.it. Für Stornierungen und/oder Stornierungen verweisen wir auf Artikel 6 der geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Personenbeförderung (CGTP). 2.3 Im Falle einer Reservierung und Ticketausstellung durch einen Passagier, der benötigt um die entsprechende elektronische Rechnung zu erhalten, die an eine öffentliche Verwaltungsbehörde ausgestellt wurde, ist es notwendig; Der Passagier ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Buchung die Ausstellung einer elektronischen Rechnung zu verlangen, in der die Details der Person angegeben sind, auf die das Buchungsdokument ausgestellt werden soll, wie z. B. (i) Name, (ii) Steuernummer/MwSt Nummer, (iii) Code IPA, (iv) Tender Identification Code (CIG), (v) Single Project Code (CUP), (vi) Angabe einer Beteiligung an der sogenannten „geteilten Zahlung” und (vii) Angabe der PEC-E-Mail-Adresse. Für die elektronische Rechnungsstellung an die PA ist dies erforderlich Der Fahrgastassistenzdienst ist im Group Office tel. +39 010 2094591. 2.3.1 Für den Passagier, der eine elektronische Rechnung für das zu kaufende Ticket erhalten möchte, muss eine Rechnung gesendet werden. Der Service ist über die entsprechende Seite der Website www.gnv.it “Rechnungsanforderung“ verfügbar. In Ermangelung der oben genannten Mitteilung ist der Seefrachtführer dazu nicht in der Lage elektronische Rechnungsstellung vorsehen und werden nicht verrechnet. haftet für jede Reklamation. 2.3.2 Der Antrag auf Ausstellung einer Rechnung für Einzelfahrkarten muss durch Ausfüllen des Online-Formulars auf der Website www.gnv.it innerhalb des vierten (4.) Tages nach dem Ausstellungsdatum der Fahrkarte gestellt werden. für jedes neue Ticket durchgeführt werden, um das vorherige zu ersetzen. Es wird kommen eine einzige zusammenfassende monatliche Rechnung (und/oder eine Gutschrift) ausgestellt. Nach dieser Anfrage wird GNV dies arrangieren zur Ausstellung einer Rechnung gemäß Art. 21, Absatz 4 des Präsidialdekrets 633/1972, indem Sie es ausschließlich per E-Mail an die Adresse senden, die auf dem im oben genannten Formular ausgefüllten Formular angegeben ist. Für alle vom Büro der GNV-Gruppen herausgegebenen Praktiken wird ein Bericht versandt. zusammenfassende Monatsrechnung, die unter Verwendung der bei der Falleröffnung angegebenen Daten ausgestellt wird. Bitte achten Sie sehr darauf, die erforderlichen Pflichtdaten auszufüllen, denn wenn sie auch nur teilweise falsch sind, können sie nicht ausgefüllt werden. Verfolgen Sie die Anfrage zur Rechnungsausstellung. 2.3.3. Das Anfordern und Ausstellen von Rechnungen für Restaurants und Geschäfte kann sein direkt an Bord an der Rezeption des Schiffs-Purser's Office durchgeführt werden. Art. 3. UNTERKUNFT: Der Passagier wird die Unterkunft bewohnen; den auf dem Ticket angegebenen Sitzplatz und andernfalls den ihm zugewiesenen Sitzplatz; angegeben durch den Kapitän oder den Purser an Bord. Bei objektiver Notwendigkeit ist die Gesellschaft berechtigt den Passagier an einen anderen Ort zu schicken. Für den Fall, dass der zugeteilte Platz höherwertiger ist, wird dieser nicht beantragt. Fahrpreisdifferenz wird verlangt, während, wenn der neue Platz von einem niedrigeren Typ ist, die Differenz gemacht wird. die zusätzlich gezahlte Differenz wird unbeschadet der Option an den Fahrgast gezahlt durch den Passagier, den Vertrag in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu kündigen, indem er auf den entsprechenden Abschnitt https://www.gnv.it/it/assistance/contatti/segnalazioni zugreift. 3.1 Die Unterkünfte (Kabinen und Sessel) müssen vor der Ankunftszeit des Schiffes geräumt werden, damit die Ausschiffungsarbeiten sicher durchgeführt werden können. Die Modalitäten und der Zeitpunkt der Freigabe der Unterkünfte, sowie die wie die Angabe der Treffpunkte in den Gemeinschaftsbereichen, werden von der Schiffsführung bekannt gegeben. 3.2 Für den Fall, dass Passagiere mit eingeschränkter Kapazität sind motorische Fähigkeiten hatten Bedürfnisse; einer speziellen Kabine für Behinderte muss das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen, um dem behinderten Passagier und dem Mobilitätspassagier zu gewährleisten; Eingeschränkter Komfort und Sicherheit für die gesamte Reisedauer muss es sein Bewerten Sie die tatsächliche Verfügbarkeit von desselben, da é solche Unterkünfte sind in der Tat in begrenzter Anzahl verfügbar. Der behinderte Passagier und der Passagier mit Mobilität; Ermäßigt, zu diesem Zweck können sie unter der Telefonnummer +39 010/20 94 591 eine spezielle behindertengerechte Kabine buchen. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Bereich auf der Website www.gnv.it
Art.4 PRÄSENTATION ZUM EINSTEIGEN: (i) Inlands- und EU-Reisen – Check-in ist um 11:00 Uhr festgelegt. innerhalb von zwei Stunden vor der planmäßigen Abfahrtszeit des Schiffes für Passagiere mit Begleitfahrzeugen, während es für Passagiere ohne Begleitfahrzeuge erforderlich ist; von einer Stunde; (ii) zusätzliche Fahrten - Schengen - die festgelegte Check-in-Zeit ist: innerhalb von vier Stunden vor der planmäßigen Abfahrtszeit des Schiffes für Passagiere mit und ohne Begleitfahrzeuge. Eine Präsentation außerhalb dieser Bedingungen führt zur Verweigerung der Beförderung. Der Passagier, der eingecheckt hat, muss dazu berechtigt sein. Bleiben Sie im Einstiegsbereich, bis Sie tatsächlich an Bord des Schiffes gehen, da Sie diesen Bereich nicht verlassen dürfen. Es ist In jedem Fall ist der Passagier verpflichtet, sich frühzeitig über Änderungen der Abfahrtszeit des Schiffes und die Vorlage beim Check-in über die dafür vorgesehenen Kanäle (Ticketschalter, Reisebüros, Website www.gnv.it) zu informieren. 4.1 Passagiere mit reduzierter Kapazität motorische Fähigkeiten beim Einsteigen und beim Warten auf dem Hof werden Anweisungen zum Parken des Autos an der Garagenbrücke gegeben, um weitere Sehenswürdigkeiten zu erreichen. die Aufzüge bequem.
Art. 5 VERSAGTE ABREISE: Passagiere, die nicht innerhalb der oben angegebenen Check-in-Zeit erscheinen oder die das vorgesehene und auf der Bordkarte angegebene Schiff auf keinen Fall besteigen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht teilweise des bezahlten Preises und muss die Zahlung des Passagepreises sogar nachholen, wenn er ihn nicht vollständig bezahlt hat. Es werden keine Rückerstattungen vorgenommen. auch in folgenden Fällen anerkannt: (i) Nichtbeförderung aus Sicherheitsgründen, selbst wenn der Passagier ist innerhalb der oben angegebenen Zeiten anwesend; (ii) wenn der Passagier im Besitz ungeeigneter Dokumente für die Ein- oder Ausschiffung im Bestimmungshafen ist; (iii) wenn der Passagier nach dem Einchecken nicht rechtzeitig zum Einsteigen erscheint; (iv) wenn der Passagier dies nicht ist die im Namen des Tickets angegeben sind, (v) wenn der Passagier dies nicht ist im Besitz eines geeigneten Gesundheitsdokuments in Bezug auf die geltenden Gesundheitsprotokolle (z. B. grüner Pass und/oder PCR-Test frühestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug)
Art. 6 RÜCKTRITT UND RÜCKERSTATTUNG: Rücktritte müssen vom Passagier der Gesellschaft mitgeteilt werden; direkt oder über das Reisebüro zu den unten angegebenen Bedingungen und unter Anwendung der folgenden Strafen: ab dem Zeitpunkt der Buchung bis 20 Tage vor Abreise 25 %; ab 19 Tage bis 4 Tage vor Reiseantritt 30 %; ab 3 Tage bis 2 Stunden vor Abflug 50%. Im Vorverkauf gekaufte Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen. Die oben genannten Abzüge gelten für die Gesamttarife für Passagiere, gebuchte Fahrzeuge und damit verbundene Zuschläge und Steuern. Datum und Uhrzeit der Stornierung sind von der Gesellschaft auf dem Ticket zu vermerken. oder durch das Reisebüro, das das Ticket ausgestellt hat. Die Berechnung der Konditionen beginnt ab dem Tag nach dem Stornierungsdatum und beinhaltet das Abreisedatum. Personen, die weniger als zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug stornieren, wird keine Rückerstattung gewährt ; das Eintreten eines der in Art. 400 Navigationscode Bei Stornierung eines bereits genutzten Tickets. geändert wird geändert. angewendet die schwerste Strafe; belastend bewertet auf der Grundlage des Datums, an dem die Änderungen vorgenommen wurden. Ist nicht ernst; die Möglichkeit ist vorgesehen; Teilstornierung des Tickets, daher ist die Stornierung bezieht sich auf das gesamte Reisedokument. Dem Passagier wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die die oben genannten Strafen abdeckt. für Stornierungen. Fahrkarten zum Sondertarif für Hin- und Rückfahrt (Hin- und Rückfahrt) können nur gleichzeitig für Hin- und Rückfahrt storniert werden. Der Passagier, der die gekaufte Reise nicht nutzt, ist berechtigt, eine Rückerstattung der „Gebühren” Hafen, durch Übermittlung einer schriftlichen Anfrage per Einschreiben an den vertraglichen Beförderer im Büro von Genua – über Balleydier, 7 Kap. 16149. Im Vorverkauf erworbene Tickets sind nicht erstattungsfähig, begrenzt auf den im Voraus bezahlten Betrag und bis zur tatsächlichen Umwandlung in ein endgültiges Ticket. 6.1 (i) Für Buchungen, die im Zeitraum zwischen dem 10.01.2023 und dem 23.01.2023 für Fahrten bis September 2023 auf allen von GNV betriebenen Linien getätigt wurden, kann der Fahrgast die Buchung stornieren. profitieren von: Flexibilität; bei der Planung Ihrer Reise dank Wegfall der Stornogebühren bis 20 Tage vor Abfahrt (ab 19 Tage bis 4 Tage vor Abfahrt 30 %, ab 3 Tage bis 2 Stunden vor Abfahrt 50 %; ab weniger als zwei Stunden vor der geplanten Fahrt Abfahrt 100%). Wahrscheinlichkeit im Modus kaufen; Vorverkauf mit Vorauszahlung von 20 % des Gesamttickets (mindestens 50,00 €). Vorverkauf kann nicht angenommen werden. geändert oder storniert werden und die Abreise nicht bestätigt wird, führt zum Verlust des gezahlten Betrags. Die Anwendung der Gratifikation der Stornogebühren in Rechnung gestellt. nur durchgeführt, wenn der Vorverkaufskauf abgeschlossen wird. innerhalb der Gültigkeitsdauer bezahlt; der Gültigkeitsdauer der Zuwendung; Stornierungsgebühren; die endgültigen Ticket-Stornierungsbedingungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Umstellung geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Personenbeförderung. (ii) Für Buchungen, die im Zeitraum zwischen dem 12.06.2022 und dem 01.09.2023 getätigt wurden, für Fahrten bis September 2023 auf allen von GNV betriebenen Linien, kann der Fahrgast; profitieren von: Flexibilität; bei der Planung Ihrer Reise dank Wegfall der Stornogebühren bis 14 Tage vor Abfahrt (ab 13 Tage bis 4 Tage vor Abfahrt 30 %, 3 Tage bis 2 Stunden vor Abfahrt 50 %; ab zwei Stunden vor geplanter Abfahrt 100 %). Wahrscheinlichkeit im Modus kaufen; Vorverkauf mit Vorauszahlung von 20 % des Gesamttickets (mindestens 50,00 €). Vorverkauf kann nicht angenommen werden. geändert oder storniert werden und die Abreise nicht bestätigt wird, führt zum Verlust des gezahlten Betrags. Die Anwendung der Gratifikation der Stornogebühren in Rechnung gestellt. nur durchgeführt, wenn der Vorverkaufskauf abgeschlossen wird. innerhalb der Gültigkeitsdauer bezahlt; der Gültigkeitsdauer der Zuwendung; Stornierungsgebühren; die endgültigen Ticket-Stornierungsbedingungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Umstellung geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Personenbeförderung. (iii) Für Buchungen, die im Zeitraum zwischen dem 24.11.2022 und dem 5.12.2022 für Fahrten bis September 2023 auf allen von GNV betriebenen Linien vorgenommen wurden, kann der Fahrgast; profitieren von: Flexibilität; bei der Planung Ihrer Reise dank Wegfall der Stornogebühren bis 14 Tage vor Abfahrt (ab 13 Tage bis 4 Tage vor Abfahrt 30 %, 3 Tage bis 2 Stunden vor Abfahrt 50 %; ab zwei Stunden vor geplanter Abfahrt 100 %). Wahrscheinlichkeit im Modus kaufen; Vorverkauf bei Erwartung eines niedrigeren Betrags, reduziert von 20 % auf 10 % des Gesamttickets (mindestens 50,00 €). Vorverkauf kann nicht angenommen werden. geändert oder storniert werden und die Abreise nicht bestätigt wird, führt zum Verlust des gezahlten Betrags. Die Anwendung der Gratifikation der Stornogebühren in Rechnung gestellt; nur durchgeführt, wenn der Vorverkaufskauf abgeschlossen wird. innerhalb der Gültigkeitsdauer bezahlt; der Gültigkeitsdauer der Zuwendung; Stornierungsgebühren; die endgültigen Ticket-Stornierungsbedingungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Umstellung geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Personenbeförderung. (iv) Für Reservierungen, die im Zeitraum zwischen dem 24.10.2022 und dem 23.11.2022 für Fahrten von Februar bis September 2023 auf allen von GNV betriebenen Linien vorgenommen wurden, kann der Passagier; profitieren von: Mehr Flexibilität; bei der Reiseplanung dank Wegfall der Stornogebühren bis 7 Tage vor Abfahrt (ab 6 Tage bis 2 Stunden vor Abfahrt 50 %; ab zwei Stunden vor geplanter Abfahrt 100 %). Wahrscheinlichkeit im Modus kaufen; Vorverkauf bei Erwartung eines niedrigeren Betrags, reduziert von 20 % auf 10 % des Gesamttickets (mindestens 50,00 €). Vorverkauf kann nicht angenommen werden. geändert oder storniert werden und die Abreise nicht bestätigt wird, führt zum Verlust des gezahlten Betrags. Die Anwendung der Gratifikation der Stornogebühren in Rechnung gestellt; nur durchgeführt, wenn der Vorverkaufskauf abgeschlossen wird. innerhalb der Gültigkeitsdauer bezahlt; der Gültigkeitsdauer der Zuwendung; Stornierungsgebühren; die endgültigen Ticket-Stornierungsbedingungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Umstellung geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Personenbeförderung. 6.2 Die in Absatz 6.1 genannten Bedingungen können nach Benachrichtigung im entsprechenden Abschnitt der Website www.gnv.it/it/prenota-sereno/safe.
erweitert und/oder geändert werden Art. 7 ÄNDERUNGEN: Bei Änderungen des Tickets ist keine Änderung erforderlich. zahlen eine feste Gebühr, sondern nur die mögliche Anpassung von Steuern und Bunkerzuschlag, d.h. den Betrag, der gezahlt wird. festgelegt und im Voraus veröffentlicht werden, sowie alle Tarifunterschiede, wenn die Änderung einen höheren Tarif als den ursprünglichen beinhaltet: Für den Ersatz des Tickets wird eine Gebühr (i) von € 30,00 auf Linien von/nach Marokko, auf Linien von/nach Genua-Barcelona, Genua-Tunis, Civitavecchia-Tunis und auf der Linie Palermo-Tunis und (ii) 25 € auf italienischen nationalen Kabotagelinien (z. B. Genua - Palermo, Genua-Porto Torres, Genua-Olbia, Civitavecchia-Palermo/Termini Imerese, Civitavecchia-Olbia, Neapel-Palermo/Termini Imerese); Ticketersatzgebühren werden nicht für die Linien von Bari nach Durres und von Valencia/Barcelona zu den Balearen erhoben. Fahrkarten zu Sondertarifen für Hin- und Rückfahrt (Hin- und Rückfahrt) können nur gleichzeitig geändert werden, indem beide Fahrkarten mit den Festgebühren verrechnet werden. Während des Check-ins sind keine Änderungen erlaubt. Für alle zu Sonder- und/oder Sonderkonditionen ausgestellten Tickets werden keine Gebühren erhoben. keine Änderungen erlaubt. Jede Änderung des ausgestellten Tickets gibt es nicht Recht auf Erstattung, solange es ist die Zahlung der Differenz zwischen dem geänderten Ticket fällig, wenn die Änderung eine Unterkunft und/oder einen höheren Preis betrifft. Tickets können über die Website www.gnv.it, das Contact Center und über ein autorisiertes Reisebüro geändert werden. Im Vorverkauf gekaufte Tickets können nicht geändert werden, es sei denn, sie werden in ein endgültiges Ticket umgewandelt und die damit verbundene vollständige Zahlung erfolgt.
Art. 8 VORAUS/VERZÖGERUNG DER ABFAHRT ODER ANKUNFT - STORNIERUNG DER ABFAHRT - ÄNDERUNG DER REISEREISE: Der Passagier ist verpflichtet, sich vor der Abfahrt zu vergewissern, dass es keine Änderungen bezüglich des auf dem Ticket angegebenen Fahrplans gegeben hat. Das Unternehmen, für die vom Schifffahrtsgesetz vorgesehenen Fälle und für die Fälle objektiver Notwendigkeit, und/oder höherer Gewalt, hat das Recht dazu die angekündigte Abfahrt zu stornieren, Zwischenstopps hinzuzufügen oder wegzulassen; die Reise von einem anderen als dem festgelegten Hafen zu beginnen, das Schiff einer anderen Linie zuzuweisen, das Abfahrtsdatum vorwegzunehmen oder zu verschieben, das Schiff zu ersetzen, das die Änderung vornehmen wird; Transport. Wenn der Passagier auf einer Reise, die von einem anderen Beförderer durchgeführt wird, und mit einem von diesem ausgestellten Reisedokument erneut geschützt wird, wird die Beförderung erstattet. nach den AGB des jeweiligen Beförderers geregelt. 8.1 Im Falle einer Verspätung des Abflugs werden dem Fluggast in jedem Fall die Rechte und der Beistand gemäß den Artikeln 16, 17 und 18 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 garantiert, vorbehaltlich der Ausnahmen gemäß Artikel 20 derselben Verordnung . 8.2 Im Falle einer verspäteten Ankunft im Bestimmungshafen werden dem Passagier in jedem Fall die Rechte und Hilfeleistungen gemäß den Artikeln 16, 17 und 18 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 garantiert, vorbehaltlich der Ausnahmen gemäß Kunst. 20 derselben Verordnung: wirtschaftliche Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrkartenpreises bei einer Verspätung von mindestens: i. zwei (2) Stunden bei einem Linienverkehr mit einer Dauer von vier bis acht Stunden; ii. drei (3) Stunden bei einem Linienverkehr von acht bis vierundzwanzig Stunden Dauer; iii. sechs (6) Stunden bei einem Linienverkehr von mehr als vierundzwanzig Stunden. Wenn die Verspätung das Doppelte der oben angegebenen Zeit überschreitet, wird eine finanzielle Entschädigung gezahlt. bis zu 50 % des Fahrpreises 8.3 Bei Annullierung einer Fahrt oder bei längerer Verspätung haben die Fahrgäste Anspruch auf Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zu ihrer Wartezeit. Diese Bestimmungen gelten in Bezug auf die Dauer der voraussichtlichen Verspätung und die Entfernung vom Bestimmungshafen. Darüber hinaus wird der eigentliche Spediteur dies arrangieren. zur Hotelunterkunft (oder Unterbringung an Bord eines festgemachten Schiffes), falls erforderlich, sowie Transport vom Hafen zum Unterbringungsort. Die Passagiere werden vom Beförderer über die Vorkehrungen in Bezug auf Erfrischungen, Transport und Hotelunterkunft (oder an Bord eines anderen Schiffes) informiert. 8.4 Der Kapitän muss in den vom Schifffahrtsgesetz vorgesehenen Fällen und in Fällen objektiver Notwendigkeit und/oder höherer Gewalt, hat das volle Recht ohne Lotsen weiterzufahren, andere Fahrzeuge unter allen Umständen zu schleppen und zu unterstützen, vom gewöhnlichen Kurs in jede Richtung, für jede Entfernung und für jeden Zweck abzuweichen, der seinen Aufgaben als Kapitän zuzurechnen ist, sowie; wie es der Schifffahrtskodex und internationale Übereinkommen vorschreiben, und in diesem Sinne sowohl vor als auch nach der Abfahrt jeden Hafen oder Häfen zu berühren, unabhängig davon, ob sie auf der Reiseroute des Schiffes liegen oder nicht, auch wenn sie in entgegengesetzter Richtung oder außerhalb der üblichen Route liegen, entweder rückwärts oder vorwärts in beliebiger Reihenfolge für jeden Zweck, einen oder mehrere Zeit, den Passagier und das Fahrzeug auf ein anderes Schiff oder Transportmittel zu übertragen, unabhängig davon, ob es dem Unternehmen gehört oder nicht, das den Bestimmungshafen ansteuert. 8.5 Der Spediteur lehnt jede Verantwortung ab; für Schäden, die dem Fahrgast durch die Verspätung oder Nichtdurchführung der Beförderung entstehen, wenn das Ereignis auf unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt, widrige Wetter- und Seebedingungen, Streiks und technische Störungen zurückzuführen ist, die höhere Gewalt darstellen, oder andere Ursachen, die nicht darauf zurückzuführen sind, und in jedem Fall Fall in Übereinstimmung mit den Artikeln 402, 403, 404 und 408 des Schifffahrtsgesetzes und der EU-Verordnung Nr. 1177/2010. 8.6 Der Kunde kann eine Beschwerde in Bezug auf Reiseunannehmlichkeiten, Verspätungen und/oder Annullierungen einreichen oder eine Entschädigung verlangen Wenden Sie sich an Grandi Navi Veloci, indem Sie das entsprechende Online-Formular auf der Website www.gnv.it im Abschnitt „Beschwerden“ ausfüllen. Alternativ können Bewerber an Grandi Navi Veloci SpA, Customer Care, via Balleydier, 7 - 16149 Genua (Italien) oder per Fax an n° Fax 0039 010 55 09 302. Die Person, die den Antrag stellt, muss einer der Passagiere sein. Antragsteller müssen ihren Namen und ihre Kontaktdaten, die Fahrkartennummer und Einzelheiten zur betreffenden Reise angeben. Entschädigungsanträge können nur die in der Reservierung selbst angegebenen Personen betreffen. 8.6.1 Fracht-, Fahrzeug- und Passagierschäden werden von der Abteilung Legal, Litigation & Versicherungsgesellschaften, an die sich interessierte Parteien wenden können, wenden sich an Grandi Navi Veloci SpA, Legal Department, Litigation & Assicurazioni, via Balleydier, 7 - 16149 Genua (Italien) oder per Fax an n° Fax +39 010 5509336. Die Passagiere werden auch darüber informiert, dass jeder Mitgliedstaat einen oder mehrere benannt hat Organe, die für die Umsetzung der Verordnung 1177/2010 verantwortlich sind (Website http://www.autorita-trasporti.it /) 8.7 Die Rechte des Passagiers in Bezug auf eine Verspätung und/oder einen Antrag auf Entschädigung erlöschen, wenn sie nicht ausgeübt werden und innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt beim Kundendienst des Spediteurs vorgelegt werden; die Leistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen. Für jede Beschwerde in Bezug auf die Möglichkeit zur Ausübung der Rechte, die dem Passagier zustehen, ist; Das Kundendienstbüro ist durch Ausfüllen des entsprechenden Online-Formulars auf der Website www.gnv.it im Bereich Beschwerden über den Link https://www.gnv.it/it/assistance/contatti/segnalazioni oder unter n° per Fax +39 010 5509302.
Art. 9 EIN- UND AUSSCHIFFUNG DER FAHRZEUGE: Die Fahrzeuge werden in der angegebenen Reihenfolge zur Einschiffung gerufen. auf Anordnung des Schiffskapitäns und/oder seiner Hilfskräfte und Vorgesetzten. Einschiffungsvorgänge, einschließlich deren Unterbringung am zugewiesenen Platz an Bord (jedes Fahrzeug muss mit angezogener Handbremse und eingelegtem Gang geparkt sein), Ausschiffungsvorgänge sowie Jede Überführung des Fahrzeugs vom Stellplatz zum Schiff und/oder jede Überführung des Fahrzeugs vom Schiff zum Stellplatz erfolgt stets auf Sorgfalt, Risiko und Verantwortung des Absenders. ausschließlich dem Passagier, außer bei nachgewiesenen Mängeln des Zustands der Orte/Schiffe. Darüber hinaus bleibt ausschließlich der Fahrgast für Schäden an seinem Fahrzeug, den darin enthaltenen Gütern und Gepäckstücken, an seiner eigenen Person sowie am Fahrgast verantwortlich. für Personen im Fahrzeug. Der Passagier ist außerdem ausschließlich verantwortlich für alle Schäden, die Dritten, deren Fahrzeugen, Gütern und Gepäck entstehen (mit Ausnahme der Bestimmungen von Artikel 412 des Schifffahrtsgesetzes). Während der Ein-/Ausschiffung haben nur Fahrer Zugang zur Garage; die anderen Passagiere müssen an den entsprechenden Fußgängerzugängen ein- und aussteigen. Bei Nichteinhaltung übernimmt das Unternehmen keine Haftung; für Sach- oder Personenschäden. Das Fahrzeug, einschließlich aller Anhänger und/oder Wohnwagen, mit allem, was darin enthalten ist vom Spediteur als Einheit akzeptiert; der Ladung ohne Wertangabe. Daher kann jegliche Haftung ausgeschlossen werden. des Beförderers für Verlust und/oder Beschädigung des Fahrzeugs darf die in Art. 423 des Schifffahrtsgesetzes, mit Ausnahme etwaiger Haftungshypothesen; wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Fahrgast, der beabsichtigt, den Wert des Begleitfahrzeugs anzugeben, muss dies tun formalisieren Sie es vor der Buchung schriftlich; die Kosten für den Transport des Fahrzeugs betragen abhängig vom deklarierten Wert. Während der Buchungsphase muss der Fluggast geben Sie die korrekten Maße (alles aus; zum Beispiel einschließlich Gepäck auf dem Dach), den Typ Ihres Fahrzeugs und das Nummernschild an; Für den Fall, dass das, was deklariert wird, nicht konform ist, wird eine Rückerstattung gewährt. Zahlung der vorgesehenen relativen Zollunterschiede und „Gebühr” zur Ticketänderung. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die nicht den Angaben zum Zeitpunkt der Buchung entsprechen, im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht einzuschiffen; ausreichend Schiffsgaragenplätze. Mit LPG und Methan betriebene Fahrzeuge müssen beim Einsteigen beim Personal gemeldet werden. Sie werden in einem Ad-hoc-Bereich in der Fährgarage abgestellt.
Art. 10 VOM PASSAGIER ZU BEACHTENDE REGELN: Der Passagier ist verpflichtet, die Bestimmungen der italienischen und internationalen Gesetze sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Personenbeförderung (CGTP) einzuhalten, die auf der Website www.gnv.it veröffentlicht und in jedem Fall an den Verkaufsstellen von GNV ausgehängt sind, sowie die Anweisungen des Schiffskapitäns. Darüber hinaus ist der Passagier direkt gegenüber dem Unternehmen verantwortlich; aller Zuwiderhandlungen, Belästigungen, Bußgelder und Ausgaben, die dem Unternehmen zustehen von den Behörden unterworfen wird; Hafen-, Zoll-, Gesundheits- und/oder andere Behörden; eines beliebigen Landes. Im Notfall müssen sich die Passagiere dem Kapitän und den Offizieren zur Verfügung stellen und den erhaltenen Anordnungen und Anweisungen diszipliniert Folge leisten. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass sich das GNV-Unternehmen das Recht vorbehält, den Passagier, der für die oben genannten Verhaltensweisen verantwortlich ist, zu verklagen, wenn sie gemäß geltendem Recht eine Straftat oder ein Disziplinarvergehen darstellen. 10.1 Der Fahrgast verpflichtet sich außerdem, die Vorschriften des Seefrachtführers einzuhalten, die das Rauchen in den entsprechend gekennzeichneten Innenräumen des Schiffes verbieten. 10.2 Passagiere sind verpflichtet, auf eigene Kosten, Sorgfalt und Haftung; um vor dem Einsteigen die Eignung zu überprüfen ihrer Ausweisdokumente; und diejenigen, die sich auf Begleitfahrzeuge beziehen, bei den Behörden; der zuständigen Polizei, um sich zu vergewissern, dass sie für die Einreise in das Ausschiffungsland geeignet und gültig sind. Das Unternehmen erstattet den Betrag nicht. jene Passagiere, die nicht von der Grenzpolizei und/oder vom Unternehmen selbst zum Ein- oder Aussteigen autorisiert sind, da sie mit Dokumenten gefunden wurden, die nicht für die Ausreise geeignet sind; Das Unternehmen behält sich das Recht vor, sich gegen den Passagier für alle Kosten und/oder Strafen zu wehren, die es aufgrund der oben genannten Umstände erhalten könnte. Der Passagier haftet für alle Schäden, die in jedem Fall von ihm oder von Personen oder Tieren in seiner Obhut an der Schiffsausstattung, seinem Zubehör und Zubehör, seiner Ausrüstung sowie an anderen Passagieren, Mitarbeitern oder Hilfskräften des Beförderers verursacht werden letzteres. Wenn der Fahrgast an Bord die Sicherheit der Reise gefährdet, andere Fahrgäste und die Besatzung belästigt oder sich in irgendeiner Weise so verhält, dass es ihnen Unbehagen bereitet, die Besatzung an der Erfüllung ihrer Aufgaben behindert, die Vorschriften des Kapitän des Schiffes und die für ihn Verantwortlichen in Bezug auf korrektes Verhalten an Bord oder Einhaltung von Verfahren; es wird in der lage sein den Maßnahmen unterworfen werden, die erforderlich sind, um ein solches Verhalten zu verhindern oder einzuschränken, einschließlich aller Zwangsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sowie bei Ausschiffung oder Weigerung, die Beförderung fortzusetzen. Grandi Navi Veloci behält sich das Recht vor niemanden an Bord seiner Schiffe zu nehmen, der bei früheren Gelegenheiten/Reisen ein Verhalten angenommen hat, das gegen die Bestimmungen von Absatz 10.4 der geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Personenbeförderung (CGTP) verstößt.
Art. 11 TRANSPORT VON UNBEGLEITETEN MINDERJÄHRIGEN: Passagiere im Alter Kinder unter 14 Jahren können nicht alleine reisen. Sie müssen ständig von ihren Eltern und/oder Erwachsenen, die das Sorgerecht haben, beaufsichtigt werden und können sich nicht ohne Begleitung auf dem Schiff bewegen. In keinem Fall wird der Spediteur sein verantwortlich für Schäden, die Minderjährigen unter Verletzung des Vorstehenden entstehen. Reist der Minderjährige in Obhut anderer Personen, muss er betreut werden. eine Entschädigungserklärung für den Seefrachtführer erhalten, mit der die Eltern oder Personen, die die elterliche Sorge ausüben; elterliche Sorge, erklären sie, den Minderjährigen einer bestimmten Person anzuvertrauen, die dafür verantwortlich ist. für alle rechtlichen Zwecke verantwortlich. Diese Erklärung muss sein von einer Fotokopie des Ausweises begleitet sein; aktuell gültig; jedes Registranten. Es versteht sich, dass der Passagier die die Last, alle vom Bestimmungsland geforderten erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, und der Beförderer übernimmt dafür keine Verantwortung. falls diese Dokumentation von den Behörden als unzureichend angesehen wird; Zielhafen. Wir erinnern Sie daran, dass der Minderjährige, wenn er nur in Begleitung eines Elternteils reist, für die Ausbürgerung das Land verlassen muss. es bedarf der schriftlichen Zustimmung des anderen Elternteils und/oder Erziehungsberechtigten. 11.1 Passagiere unter 18 Jahren zwischen 14 und 18 Jahren allein reisen können, sofern sie im Besitz einer schriftlichen Genehmigung der Elternbehörde sind; elterliche Gewalt, die den Beförderer von jeglicher Haftung entbindet.
Art. 12 GESUNDHEITSZUSTAND DES PASSAGIERS: Der Kapitän hat das Recht die Durchfahrt nach eigenem Ermessen und dem des Unternehmens zu verweigern; sich selbst, in körperlichen oder geistigen Zuständen, die als reiseuntauglich gelten, und/oder an Personen, die unter dem Einfluss von Drogen, Halluzinogenen, Alkohol, Krankheiten oder Gebrechen stehen und deren Zustand eine Gefahr für sie selbst oder ihre Sicherheit darstellen kann anderer Passagiere. In allen vorgenannten Fällen muss der Fahrgast nichts bezahlen. Anspruch auf Schadensersatz und werden wiederum für Schäden haftbar, die am Schiff, an allen seinen Einrichtungen und Ausrüstungen Dritten sowie am Schiff zugefügt werden. zu fremden Sachen. Die Annahme des Passagiers an Bord durch das Unternehmen darf nicht als Verzicht auf eines seiner Rechte angesehen werden, nachträglich seine Vorbehalte zu den Bedingungen des Passagiers geltend zu machen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen bekannt waren oder nicht; zum Zeitpunkt des Einsteigens und/oder Auslaufens des Schiffes. 12.1 Für den Fall, dass der Kapitän, auch auf Anraten des Schiffsarztes, aus irgendeinem begründeten Grund der Ansicht ist, dass die Anwesenheit des Passagiers an Bord seine Sicherheit oder die der anderen Passagiere gefährdet oder gefährden könnte, wird er dies tun das Risiko eingehen. die Fakultät; seine Ausschiffung in jedem Hafen anzuordnen. Und auch für diese Bereitstellung muss der Passagier nichts bezahlen. Titel von der Society & agrave anfordern; und/oder dem Luftfrachtführer jegliche Entschädigung und/oder Schadensersatz für die vom Kapitän getroffenen Entscheidungen.
Art.13 PASSAGIERE MIT BEDÜRFNISSEN VON BESONDERER UNTERSTÜTZUNG: Die Beförderung von Mobility-Passagieren ist nicht möglich. reduzierte, behinderte, kranke oder andere Personen, die besondere Hilfe benötigen, müssen dem Beförderer telefonisch unter der Nummer +39 010.2094591 und telefonisch durch Zusendung der Dokumentation zum Nachweis des Anspruchs mitgeteilt werden /oder an die E-Mail-Adresse pmr@gnv.it, für besondere Fälle muss die Anfrage mindestens 5 Arbeitstage vor Abfahrt gesendet werden, da das Schiff nicht mit Personal und/oder Strukturen ausgestattet ist, um individuelle anbieten zu können Ersatzleistungen, Unterstützung, Betreuung oder ähnliches für Passagiere. Jegliche Unterstützung an Bord für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen es ist kostenlos zur Verfügung gestellt. Passagiere, die Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen benutzen, sind nicht gestattet. sie müssen sie mitbringen. Die Geräte an Bord werden solange angeboten, bis der Vorrat reicht. derselben nach Ausfüllen des entsprechenden Formulars. 13.1 SCHWANGERE FRAUEN: Passagiere, die wissen, dass sie schwanger sind, haben das Recht, schwanger zu sein. verpflichtet, die Schiffsführung vor dem Einsteigen zu benachrichtigen. Unter Bedingungen unkomplizierter Trächtigkeit, abgeschlossen am 6 Schwangerschaftsmonat ist Es ist erforderlich, dass der Passagier ein ärztliches Attest einholt, das die Eignung für den Transport bescheinigt der Seereise gegenüberzustellen, dem Schiffsoffizier auf Verlangen vorzulegen und auch zu müssen Füllen Sie die spezifische Entschädigung aus, die von der Website www.gnv.it oder an den GNV-Ticketschaltern heruntergeladen werden kann, oder kontaktieren Sie das Grandi Navi Veloci Contact Center unter +39 010.2094591. In den anderen Fällen muss die schwangere Passagierin im Besitz eines ärztlichen Attestes sein , das die Reise unabhängig vom Schwangerschaftsmonat genehmigt. Die Ermessensfreiheit bleibt jedoch unverändert; des in Artikel 12 genannten Kapitäns.
Art. 14 SPRENGSTOFFE, ENTZÜNDLICHE UND GEFÄHRLICHE STOFFE: es ist Es ist dem Passagier strengstens untersagt, sie in das Gepäck oder in die Gegenstände seines Eigentums aufzunehmen; Industrierückstände oder explosive und/oder brennbare Stoffe, die an Bord der Fahrzeuge gebracht werden oder anderweitig die Sicherheit des Schiffes, der Ladung oder des Schiffes gefährden. der anderen Passagiere und Besatzungsmitglieder. Bei einem festgestellten Verstoß gegen dieses Verbot haftet der Kapitän. berechtigt, solche Stoffe zu beschlagnahmen oder zu vernichten, ohne dass der Fluggast Schadensersatz verlangen kann. Der Passagier wird es auch sein für die Folgen einer Verletzung dieses Verbots verantwortlich gemacht werden. 14.1 Es ist Es ist strengstens verboten, Gas- oder Elektroherde, Bügeleisen und alle Instrumente, die eine offene Flamme haben können, im gesamten Schiff anzuzünden. Im Falle einer Beschlagnahme der vorgenannten Instrumente werden diese nicht zurückgegeben und es ist nichts möglich. als Entschädigung vom Seefrachtführer geltend gemacht werden. Das Schiffskommando wird die haben Fakultät diese Instrumente zu übernehmen und zu entladen, wobei wir uns das Recht vorbehalten, eine Beschwerde bei den Behörden einzureichen; kompetent. Im Übrigen bleibt die Fakultät unberührt. des Seefrachtführers, um Verletzungen und/oder Schäden am Schiff und/oder an der Besatzung auszugleichen. Art. 15 WAFFEN: Bei der Einschiffung sind die Passagiere verpflichtet, alle in ihrem Besitz befindlichen Klingen- und/oder Schusswaffen dem Kapitän zu übergeben. Bei Zuwiderhandlung droht dem Täter die Beschlagnahme der Waffen und die Anzeige bei der Polizeibehörde. Zuständige Justiz.
Art. 16 GEPÄCK: Gepäck, das nicht dem Beförderer übergeben wird, darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch des Passagiers enthalten. Alle Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Reiseschecks etc. sie können in den Schiffssafes deponiert oder bei Abwesenheit in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag dem Purser übergeben werden, der die Bescheinigung ausstellt. Empfang dieses Umschlags, ohne seinen Inhalt zu überprüfen. Wenn festgestellt wird, dass sich im nicht an den Beförderer übergebenen Gepäck Gegenstände befinden, die nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, muss der Passagier das Gepäck kontrollieren. den dreifachen Preis für den Transport der Gegenstände selbst zusätzlich zum Ersatz etwaiger Schäden zahlen. In jedem Fall bleibt vereinbart, dass auch für nicht an den Beförderer übergebenes Gepäck und Gegenstände die Verantwortung verbleibt. des Trägers selbst ist begrenzt auf den Höchstbetrag, der sich aus einer schriftlichen Werterklärung des Passagiers ergibt, sofern dieser die höhere Fracht bezahlt hat. Andernfalls gilt es. die Grenze der Kunst. 412 des Navigationscodes. 16.1 Als freies Handgepäck sind nur zwei Pakete mit persönlichen Effekten (nur Kleidung) erlaubt. Überschüssiges Handgepäck wird erstattet. auf Linien von und nach Tunesien gegen eine Gebühr von 10,00 Euro pro Stück in einem Container verstaut werden. 16.2 Übergepäck (gebrauchte Haushaltsgegenstände, gebrauchte Geräte, gebrauchte Möbel usw.), das beim Einsteigen nicht auf dem Autodach transportiert wird, kann in das Auto zurückgebracht werden. auf den Linien von und nach Tunesien gegen eine Gebühr von 20,00 Euro pro Stück in einem von der Gesellschaft bereitgestellten Container verstaut werden. Ist nicht ernst; Es ist erlaubt, Elektrogeräte aus Tunesien und/oder Marokko einzuführen, die nicht den EWG-Richtlinien entsprechen.
Art. 17. VERLUST UND/ODER BESCHÄDIGUNG VON GEPÄCK UND PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDEN ODER DES FAHRZEUGS: Der Verlust und/oder die Beschädigung von Gepäck und anderen persönlichen Gegenständen oder des den Passagier begleitenden Fahrzeugs muss vom Passagier der Schiffsführung gemeldet werden oder an die Vertreter und/oder leitenden Angestellten des Unternehmens; im Entladehafen - unter Androhung des Verfalls - zum Zeitpunkt der Lieferung bei offensichtlichem Verlust oder Beschädigung oder innerhalb von drei Tagen nach Lieferung bei nicht offensichtlichem Verlust oder Beschädigung. Für Gepäck und Gegenstände, die der Fahrgast nicht dem Beförderer übergeben hat, haftet dieser nicht für die Überführung. haftet für Verluste und/oder Schäden, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass diese durch Ursachen verursacht wurden, die dem Beförderer zuzurechnen sind. Der Beförderer haftet jedoch nicht für Schäden und/oder Ausfälle, die auf Vandalismus und/oder mutwillige Handlungen Dritter zurückzuführen sind. 17.1 Der Beförderer hat eine “Lost & Gefunden“ (Lost and Found) per E-Mail lostandfound@gnv.it oder per Fax unter n° +39 010 5509302
Art. 18 HAUSTIERE: Der Transport von kleinen Haustieren (Katzen, Hunde usw. gemäß Definition in der EU-Verordnung 576/2013 – Anhang I Teil A.) in Begleitung der Passagiere ist erlaubt, sofern sie im Besitz eines Gesundheitszeugnisses sind, an der Leine und mit Maulkorb geführt werden und die entsprechende Durchfahrtskarte gelöst ist. Gemäß der EU-Verordnung 576/2013 Art. 5 dürfen Haustiere (der in Anhang I Teil A aufgeführten Arten) den Besitzer oder eine von diesem bevollmächtigte Person in einer Anzahl von höchstens 5 Personen begleiten Hygienebedingungen müssen Haustiere, wenn sie von der Gesellschaft akzeptiert werden, entweder in den dafür vorgesehenen Kabinen (maximal 2 Tiere pro Kabine) oder im Zwinger oder Tierheim reisen. Die Person, die mit einem Haustier reist, ist verpflichtet, das für jeden nichtgewerblichen Transport erforderliche Ausweisdokument vorzulegen. Der Passagier, der die „Vierbeiner” es ist während der gesamten Reisedauer für das Verhalten des Tieres verantwortlich. Es ist der Aufenthalt von Tieren in den Gemeinschaftsbereichen ist verboten; um den Tieren zu erlauben, zu gehen & zu egravieren; es steht ein Außenbereich zur Verfügung, in dem sie an der Leine und mit Maulkorb geführt werden müssen. Als teilweise Ausnahme zu dem oben Gesagten ist es so Blindenführhunden, die blinde Passagiere begleiten, und Zivilschutzhunden mit entsprechender Bescheinigung und im Dienst Zugang zum Schiffsgelände gewährt. Die Passagiere sind für alle Schäden verantwortlich, die durch ihre Tiere an Sachen oder Dritten verursacht werden. Der Spediteur lehnt jede Verantwortung ab; für eine mögliche Beschlagnahme oder Unterdrückung von Tieren durch die Behörden; Sanitäre Dienstleistungen im Ausschiffungs-/Einschiffungshafen sowie für Schäden an Tieren, für Flucht, Verlust oder Tod derselben, die während des Transports oder während der Ein- und Ausschiffung eingetreten sind, es sei denn, es liegen nachgewiesene Fälle von Vorsatz und/oder Fahrlässigkeit vor, die dem Beförderer zurechenbar sind. Der Passagier ist in jedem Fall immer verpflichtet, sich angemessen und sorgfältig zu verhalten, um solche Probleme zu vermeiden und/oder zu verhindern. Der Passagier ist außerdem verpflichtet, zu überprüfen, ob die transportierten Tiere alle Gesundheitsdokumente erfüllen, die zum Zeitpunkt der Reise gemäß den geltenden Vorschriften vom/zum Bestimmungshafen erforderlich sind. Die Gesellschaft GNV erstattet den gezahlten Betrag nicht. jene Passagiere, die nicht von der Grenzpolizei und/oder von den Behörden autorisiert sind; Sanitaria und/oder durch das Unternehmen selbst, an- und/oder von Bord zu gehen, da sie kein geeignetes Gesundheitszeugnis für ihr Haustier haben.
Art. 19 INFORMATIONEN ÜBER DIE PASSAGIERE: Beim Einsteigen müssen die Passagiere sie über alle Notfälle informieren. Unterstützung oder besondere Betreuung im Sinne von Artikel 13. Passagiere sind ebenfalls bereits kommunizieren müssen; Während der Buchungsphase müssen Ihre persönlichen Daten angegeben werden. Verständnisse wie: Name und Vorname (gemäß DM 83/T 20.6.2007 des Verkehrsministeriums), Geburtsdatum, Geschlecht, Altersklasse; (Säugling, Kind, Erwachsener). Es ist Der Passagier ist verpflichtet, alle Änderungen der personenbezogenen Daten mitzuteilen, die sich zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem Zeitpunkt des Einsteigens unterscheiden. Personenbezogene Daten werden gemäß Gesetzesdekret Nr. 251 vom 13.10.1999 zur Umsetzung der EWG-Richtlinie 98/41 vom 18.06.1998, zu den Vorschriften über die Anwendung des ISPS-Codes zu Anti-Terror-Vorschriften sowie in Übereinstimmung mit der erhoben Bestimmungen der Europäischen Verordnung 2016/679 (DSGVO) zum Datenschutz und erneut des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 zum Datenschutz. Während der Buchungsphase erfolgt die Zahlung. forderte den Passagier auf, seine Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Eventuelle Stornierungen und/oder Änderungen werden dem Passagier über die bei der Buchung angegebene Telefonnummer (auch per SMS) mitgeteilt. GNV ist es nicht verantwortlich für die Unmöglichkeit von telefonischer Kontakt bei keiner Nummer, nicht erreichbarer Nummer, falscher Nummer. Der Beförderer hat das Recht, die vom Passagier bereitgestellten personenbezogenen Daten, einschließlich Informationen zu Einkäufen, zu folgenden Zwecken zu verwenden: •eine Reservierung vorzunehmen und/oder ein Ticket auszustellen; •Bereitstellung von Transport- und zugehörigen Dienstleistungen; •Buchhaltung, Abrechnung, Rechnungsprüfung; •Verifizierung und Überprüfung von Kreditkarten und anderen Zahlungskarten; •Informationsmitteilungen in Bezug auf die gekaufte Reise (z. B. im Falle von Flugplanänderungen und/oder Stornierungen) •Einwanderungskontrollen; •zweckà Kontrolle, Sicherheit, Gesundheit, Verwaltung und Recht; •aktivitätenà Marketing, Marktforschung, statistische Analysen, Entwicklung neuer Dienste (die nur mit Zustimmung des Passagiers durchgeführt werden oder für die der Beförderer diesem das Recht zum Ausschluss einräumt). Der Passagier ermächtigt den Beförderer ausschließlich zu den oben genannten Zwecken, die bereitgestellten personenbezogenen Daten zu verwenden und gegebenenfalls zu übermitteln an: •an die Hafen- und Handelsvertreter des Beförderers, beschränkt auf die Erbringung von Dienstleistungen für die gekaufte Reise; •Staaten und öffentliche Einrichtungen, sofern erforderlich und in Übereinstimmung mit geltendem Recht;
Art.20 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND: Der Vertrag über die Beförderung von Passagieren, deren Gepäck und Begleitfahrzeugen ist geregelt durch den Navigationscode, durch die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010, durch die SOLAS-Verordnung und ausgelegt in Übereinstimmung mit der nach italienischem Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und/oder Ausführung des Beförderungsvertrags ergeben, ist die Partei verantwortlich. nach Wahl des Klägers ist ausschließlich das Gericht am Wohn- oder Sitz des Beklagten zuständig. Im Falle eines Passagiers mit Wohnsitz in Italien, der gemäß der geltenden italienischen Gesetzgebung als Verbraucher gilt, gilt dasselbe. ausschließlich der Wohn- oder Wohnsitz zuständig ist