Grimaldi Lines


Die Grimaldi Group SpA agiert als Vertreter der Fluggesellschaft Grimaldi Euromed SpA. im Reisedokument angegeben. Passagiere, ihr Gepäck und begleitete Fahrzeuge werden gemäß den Vereinbarungen und Bedingungen des Beförderers befördert. Mit dem Kauf des Tickets akzeptiert der Passagier die nachstehenden Vereinbarungen und Bedingungen. Ebenso autorisiert der Passagier bei der Buchung und/oder dem Kauf des Tickets die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den vom Passagier festgelegten Methoden. angegeben in der Datenschutzrichtlinie am Ende dieses Dokuments und in Übereinstimmung mit der zum Gesetzesdekret 196/2003.
 
DEFINITIONEN.
Beförderer: der Unternehmer, der die Seeverkehrsleistung erbringt; Begleitfahrzeug: das Kraftfahrzeug (einschließlich aller gezogenen Fahrzeuge), das hinter einem Fahrgast eingeschifft wird, für die Beförderung von Personen und Gütern verwendet wird, die nicht zum Verkauf bestimmt sind und Eigentum des oder rechtmäßig zur Verfügung des auf der Fahrkarte genannten Fahrgastes; PMR: Person mit eingeschränkter Mobilität. aufgrund von Behinderungen bei der Nutzung von Verkehrsmitteln eingeschränkt ist; körperliche (sensorische oder lokomotorische, dauerhafte oder vorübergehende), körperliche Behinderung; oder geistiger Beeinträchtigung oder aus anderen Gründen der Behinderung oder aus Altersgründen, deren Zustand angemessene Aufmerksamkeit und eine Anpassung des Dienstes an besondere Bedürfnisse erfordert; Dienstleistungsvertrag: Konzessionsvertrag für den öffentlichen Seetransport von Passagieren, Fahrzeugen und Gütern zwischen Neapel, Cagliari, Palermo und umgekehrt und Civitavecchia, Arbatax, Cagliari und umgekehrt, vereinbart mit dem Ministerium für Infrastruktur und Mobilität; Nachhaltig; Vereinbarte Linien: Neapel-Cagliari, Cagliari-Neapel, Cagliari-Palermo, Palermo-Cagliari, Civitavecchia-Arbatax, Arbatax-Civitavecchia, Civitavecchia-Cagliari, Cagliari-Civitavecchia.
SCHIFFE. Die in Betrieb befindlichen Schiffe sind Ro/Pax- oder Cruise Ferries, die für den Transport von Passagieren und Gütern eingesetzt werden.
ANWENDBARE NORMEN.
Der Beförderungsvertrag gilt für Fahrgäste, deren Gepäck und Begleitfahrzeuge geregelt durch die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010, Verordnung (EG) n. 392/2009, durch das Athener Übereinkommen vom 13.12.1974, geändert durch das Londoner Protokoll vom 01.11.2002, durch das italienische Schifffahrtsgesetzbuch, geändert; wie interpretiert in Übereinstimmung mit dem dem italienischen Rechtssystem sowie aus späteren Änderungen der oben genannten Gesetze und/oder neuen Branchenvorschriften. Für Transportdienste zwischen Neapel, Cagliari, Palermo und umgekehrt und Civitavecchia, Arbatax, Cagliari und umgekehrt gelten die gleichen Regeln. die Bestimmungen der Servicevereinbarung.
Macht des Kommandanten.
Der Schiffskommandant hat dazu die volle Befugnis. ohne Lotsen weiterzufahren, andere Schiffe unter allen Umständen zu schleppen und zu unterstützen, von der gewöhnlichen Route abzuweichen, einen beliebigen Hafen anzulaufen (unabhängig davon, ob er auf der Reiseroute des Schiffes liegt oder nicht), den Passagier und sein Gepäck zur Weiterfahrt auf ein anderes Schiff zu transferieren des Ausflugs. Der Beförderer und der Schiffskapitän in seinem Namen haben das Recht dazu die Beförderung von Personen zu verweigern, die sich nach eigenem Ermessen in einem Gesundheitszustand befinden, der es ihnen nicht erlaubt, die Reise anzutreten. Verweigert der Kapitän die Beförderung des Passagiers aus berechtigtem Grund, haftet der Beförderer für die Abreise des Passagiers. lediglich die Kosten für die Durchfahrtskarte zu erstatten. Darüber hinaus sind der Beförderer und der Schiffskapitän in seinem Namen dazu berechtigt. während der Reise in einem beliebigen Zwischenhafen den Passagier auszuschiffen, dessen Gesundheitszustand die Fortsetzung der Reise nicht zulässt oder der andere Passagiere oder die Besatzung gefährdet oder stört. Der Beifahrer ist unterliegt der Disziplinargewalt des Schiffskapitäns für alles, was die Sicherheit des Schiffes und der Navigation betrifft. Der Beförderer und der Kapitän des Schiffes haben das Recht dazu um von Regierungen und Behörden erlassene Anordnungen oder Richtlinien auszuführen; eines Staates oder von Personen, die im Namen oder mit Zustimmung dieser Regierungen oder Behörden handeln oder zu handeln vorgeben; oder jede andere Person, die nach den Bedingungen des Kriegsversicherungsschutzes des Schiffes berechtigt ist, solche Anordnungen oder Weisungen zu erteilen. Alle Handlungen und Unterlassungen des Beförderers oder des Kapitäns in Ausführung oder als Folge solcher Anordnungen oder Anweisungen gelten nicht als Vertragsbruch. Das Ausschiffen von Passagieren, Gepäck und Begleitfahrzeugen gemäß den Vorschriften. solchen Anordnungen oder Weisungen entbindet den Beförderer von jeglicher Haftung; für die Fortsetzung der Reise oder die Rückführung von Passagieren.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN.
Verantwortung des Beförderers für den Verlust von Menschenleben, für Körperverletzung und/oder für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck, Begleitfahrzeug, Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen und/oder anderem Eigentum des Passagiers kann vom Beförderer nicht akzeptiert werden. in keinem Fall die durch das Athener Übereinkommen vom 13.12.1974 in der Fassung des Londoner Protokolls vom 01.11.2002 und/oder durch das italienische Schifffahrtsgesetzbuch und/oder durch andere geltende italienische und internationale Gesetzgebung in diesem Bereich festgelegten Grenzen überschreiten .
DISZIPLIN AN BORD.
Der Beifahrer ist verpflichtet, die Borddisziplin strikt einzuhalten und die für den Seeverkehr geltenden Vorschriften, insbesondere die zur Schifffahrtssicherheit, einzuhalten. Es ist Rauchverbot an Bord in allen überdachten Bereichen. Das Bordpersonal ist rechtmäßig bestellt, um die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen und jede Nichteinhaltung den zuständigen Behörden zu melden; gemäß Gesetz 3 vom 16.1.03 und der dazugehörigen Durchführungsvereinbarung vom 16.12.04. Nichteinhaltung einer gesetzlichen Bestimmung, Schiffsordnung, Anordnung oder behördlichen Anordnung in Sachen Sicherheit – bestraft gem den geltenden Zivil- und Strafgesetzen. In Übereinstimmung mit der Gemäß den geltenden Anti-Terror-Bestimmungen (ISPS) können Passagiere jederzeit einer Kontrolle ihres Gepäcks, ihres Fahrzeugs und/oder einer Aufforderung zur Vorlage von Ausweisdokumenten unterzogen werden; durch die Schiffsoffiziere.
BUCHUNG, KAUF UND TICKETAUSSTELLUNG.
Das Ticket kann sein können über die Website www.grimaldi-lines.com, das Callcenter von Grimaldi Lines, Grimaldi-Büros und -Vertreter, Reisebüros und Web-Betreiber erworben werden. Tickets werden nach Zahlung des fälligen Gesamtbetrags ausgestellt. Wenn eine Reservierung mit aufgeschobener Zahlung vorgesehen ist, wird die Reservierung ohne Bestätigung und Zahlung innerhalb der gesetzten Frist ungültig. Gemäß den Sicherheitsvorschriften müssen für die Buchung oder den Kauf eines Tickets die folgenden Angaben gemacht werden: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Dokumentennummer mit entsprechendem Ablaufdatum für jeden Passagier, einschließlich Kinder jeden Alters; Marke, Modell und Kennzeichen des Begleitfahrzeugs. Die im Ticket eingetragenen Daten müssen mit den reisenden Fahrgästen und Fahrzeugen übereinstimmen, andernfalls können sie verloren gehen. der Zutritt an Bord verweigert werden. Das Ticket (Beförderungsvertrag) kann sein in Papierform oder in elektronischer Form ausgestellt werden. Zum Zeitpunkt des Eincheckens muss der Passagier einen Reisepass haben, um die Bordkarte zu erhalten. das Ticket vorzeigen oder das Aktenzeichen mitteilen (Buchung), unbeschadet der Bestimmungen von Art. 399-Code Navi.
TARIFE.
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können auf der Website www.grimaldi-lines.com im Kaufformular eingesehen werden. Preiserhöhungen oder -senkungen wirken sich nicht auf bereits gebuchte Buchungen aus. perfektioniert oder anderweitig optional. Im Falle eines Online-Kaufs ist der Fahrpreis nach Auswahl des Angebots durch den Passagier nicht im Preis inbegriffen. Änderungen während des Ticketkaufvorgangs vorbehalten. Bei Werbeaktionen kann der Fahrgast Fahren Sie mit dem Kauf des Tickets fort, indem Sie den ermäßigten Preis (Sondertarif – nicht erstattungsfähig) oder den vollen Preis (Standardtarif – erstattungsfähig im Falle einer Stornierung innerhalb der Grenzen und unter den in Absatz 23 festgelegten Bedingungen) bezahlen. div>
KABINENAUFGABE.
Um die Kabinenzuteilung zu optimieren, behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, Passagieren eine Kabine mit einer geringeren Bettenzahl als der zum Zeitpunkt der Buchung/Kauf ausgewählten zuzuweisen, wobei davon auszugehen ist, dass mit Ausnahme der Bettenzahl &ndash ; in jedem Fall nicht weniger als die Anzahl der gebuchten Passagiere – die Unterkunft zugewiesen haben dieselben Eigenschaften wie das gebuchte in Kategorie, Größe und Preis.
REISEDOKUMENTE.
Alle Passagiere, einschließlich Kinder und Kleinkinder, müssen im Besitz eines Ausweisdokuments sein; gültig beim Check-in im Hafen. Andernfalls wird das Boarding storniert. abgelehnt, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Tickets. Es wird nicht sein Unter keinen Umständen ist das Einsteigen mit einer bloßen Selbstzertifizierung gemäß Präsidialerlass 445/2000 gestattet. Bei Reisen auf dem Staatsgebiet ist dies erforderlich der Personalausweis ist ausreichend; oder die Ausstellung eines der gemäß Artikel 35 Absatz 2 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000. Bei Reisen in die Schengen-Staaten muss der Interessent immer im Besitz eines für den Grenzübertritt anerkannten Dokuments sein: Personalausweis; gültig für Ausbürgerung oder Reisepass. Bei Reisen ins Nicht-Schengen-Ausland gelten folgende Dokumente als gültig: der Reisepass. Einzelheiten zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website www.poliziadistato.it/articolo/24725. Passagiere ohne italienische Staatsbürgerschaft werden gebeten, sich an die Behörde zu wenden zuständige Behörde des Herkunftslandes. Vor Antritt der Reise muss der Fahrgast haben Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen haben, um im Zielhafen von Bord zu gehen; Der Beförderer wird keine Fragen beantworten. jede Ablehnung durch die örtlichen Behörden.
CHECK-IN UND EINSCHIFFUNG.
Der Passagier muss mindestens zwei Stunden vor Abflug (von/nach Tunesien und Marokko drei Stunden vor Abflug) zum Check-in erscheinen, außer in Ausnahmefällen, die von der Gesellschaft unverzüglich mitgeteilt werden. Erscheint der Fahrgast nicht innerhalb der vorgenannten Frist, verliert er die Zustiegsberechtigung, auch wenn er eine Fahrkarte besitzt. Der Check-in kann sich verzögern. am Ticketschalter mit Abgabe der Bordkarte oder auf dem Platz vor dem Schiff (Fast Check-in) mit der Möglichkeit stattfinden um die Bordkarte an den Totems an Bord auszudrucken. Die Reihenfolge der Einschiffung der Fahrzeuge ist vom Schiffskapitän und/oder von seinen Untergebenen und Angestellten sowie wie der Ort, an dem geparkt werden soll.
EINSCHIFFUNG VON MINDERJÄHRIGEN.
Minderjährige Passagiere müssen im Besitz eines Ausweises sein; individuell derzeit gültig, gemäß den Bestimmungen der EG-Verordnung Nr. 2252/2004. (siehe § REISEDOKUMENTE). Passagiere unter 14 Jahren: können nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Wenn es sich nicht um einen Elternteil (oder Erziehungsberechtigten) handelt, muss dem Kapitän des Schiffes oder dem Zahlmeister eine von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterzeichnete Erklärung ausgehändigt werden, mit der sie das Kind der dafür vorgesehenen Begleitperson anvertrauen, die dafür verantwortlich ist . für alle rechtlichen Zwecke verantwortlich. Dieser Erklärung sind die Ausweisdokumente beizufügen. gültige Dokumente beider Elternteile/Erziehungsberechtigten und bei Nicht-EU-Bürgern der Aufenthaltstitel, in dem das Kind eingetragen ist; Minderjährige Passagiere über 14 Jahre: können an Bord des bereitgestellten Schiffes zugelassen werden dem Kapitän des Schiffes oder dem Zahlmeister an Bord ein von beiden Elternteilen unterschriebenes Entlassungsschreiben mit ihren jeweiligen Ausweisdokumenten aushändigen. Anlagen, in denen sie erklären, die volle Verantwortung zu übernehmen für Schäden an der Person und/oder Dritten. Unter keinen Umständen übernimmt der Kapitän des Schiffes und/oder ein anderes Besatzungsmitglied die Verantwortung. das Sorgerecht und die daraus resultierende Verantwortung des Minderjährigen an Bord des Schiffes. Es versteht sich, dass der Passagier die haben wird die Last, alle vom Bestimmungsland geforderten erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, und der Beförderer übernimmt dafür keine Verantwortung. falls diese Dokumentation von den Behörden als unzureichend angesehen wird; im Bestimmungshafen.
EINSCHIFFUNG SCHWANGERER FRAUEN.
Frauen in fortgeschrittener Schwangerschaft, mehr als 6.; Monat können sie nur reisen, wenn sie über ein ärztliches Attest verfügen, das die Reise genehmigt und nicht mehr ausgestellt wird als 7 Tage vor Abflug. Im Falle einer Risikoschwangerschaft muss die schwangere Passagierin ein Ticket bezahlen. unabhängig vom Schwangerschaftsmonat mit einem ärztlichen Attest ausgestattet sein, das die Reise genehmigt. Das Einsteigen des Passagiers ist nicht möglich. jedenfalls zulässig, wenn die Geburt in den 7 Tagen nach der Abreise erwartet wird oder in den vorangegangenen 7 Tagen stattgefunden hat. Die Fakultät bleibt unberührt. der Kapitän des Schiffes, das Einsteigen des Passagiers zu verweigern, wenn seine Bedingungen oder andere Umstände es ihm nach seinem unbestreitbaren Ermessen nicht erlauben, die Reise in völliger Sicherheit anzutreten.
EINSCHIFFUNG MOBILER PERSONEN’ REDUZIERT.
Reservierungen und Tickets werden Personen mit eingeschränkter Mobilität zu den gleichen Bedingungen wie allen anderen Passagieren ohne zusätzliche Kosten angeboten. Der Beförderer und die Terminalbetreiber werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Personen mit eingeschränkter Mobilität während der Ein- und Ausschiffungsphasen und an Bord des Schiffes angemessene Unterstützung zu gewährleisten. es ist Verantwortung des PRM, schriftlich zusammen mit dem Kauf des Tickets oder mindestens achtundvierzig Stunden, bevor die Hilfeleistung selbst erforderlich wird (24 Stunden vorher für die Linien im Rahmen des Abkommens), ihren spezifischen Bedarf an Unterkunft, Sitzplätzen usw. zu melden Dienstleistungen angefordert oder die Notwendigkeit für medizinische Geräte zu transportieren. Der Antrag auf Unterstützung muss an das Unternehmen unter info@grimaldi.napoli.it gesendet werden. Das muss der PMR Erscheinen Sie zur vereinbarten Zeit und in jedem Fall mindestens 60 Minuten vor der Abfahrtszeit (30 Minuten vorher für die Linien im Rahmen des Abkommens) im Hafen. Um das bevorzugte Einsteigen von PRMs mit Begleitfahrzeugen zu gewährleisten und den dedizierten Parkplatz an Bord zuzuweisen, ist dies erforderlich Es ist notwendig, zweieinhalb Stunden vor der Einschiffung (dreieinhalb Stunden vorher bei Reisen von/nach Tunesien) am Hafen zu erscheinen. Nach Ablauf der oben genannten Frist können reservierte Parkplätze und bevorzugtes Boarding nicht garantiert werden. Im Hafen angekommen, kann der PMR transportiert werden. Gehen Sie zum ASSISTANCE-Schalter von PMR Grimaldi Lines oder fahren Sie mit dem Auto mit den vier Pfeilen direkt zum Einschiffungsplatz und warten Sie auf einen Mitarbeiter, der Ihnen die Art von Hilfe leistet, die Sie benötigen, und Ihnen anzeigt, wo Sie das Auto auf dem Garagendeck parken können, um mehr zu erreichen die Aufzüge bequem und bei Bedarf den Bordrollstuhl zur Verfügung stellen. Das Ticket wird am Bodenschalter ausgegeben, der den Check-in durchführt. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die mit ihrem eigenen Fahrzeug an Bord gehen, einen am Fahrzeug anzubringenden Klebecoupon. Bei der Ankunft an Bord werden diese Fahrzeuge vorrangig zu den für sie vorgesehenen Bordparkplätzen geleitet, die volle Mobilität ermöglichen. von Personen mit eingeschränkter Mobilität und einfacher Zugang zu Fahrgastbereichen. Wenn es gemäß Artikel 8 der Europäischen Verordnung Nr. 1177/2010 kann der Beförderer verlangen, dass der PRM von einer anderen Person begleitet wird, die in der Lage ist, die erforderliche Hilfe zu leisten. In diesem Fall ist der Begleiter kostenlos getragen. Wenn es aus begründeten Sicherheitsgründen und/oder aufgrund der Konstruktion des Schiffes oder der Infrastruktur und Ausrüstung des Hafens (einschließlich Hafenterminals) absolut nicht möglich ist, die Einschiffung, Ausschiffung oder den Transport eines PRM unter sicheren Bedingungen sicher oder konkret zu gestatten erreichbar ist, kann der Beförderer die Buchung und/oder Ausstellung des Tickets und/oder die Beförderung unter unverzüglicher Mitteilung der Gründe verweigern. Personen mit eingeschränkter Mobilität, denen die Beförderung aus den oben genannten Gründen verweigert wird, haben das Recht, zwischen einer Erstattung oder einer alternativen Beförderung (so bald wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt der Genehmigung) zu wählen. In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere gemäß der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 und EU-Verordnung Nr. 392/2009 garantiert der Beförderer den Ersatz von Schäden, die durch den Verlust oder die Beschädigung der Mobilitätshilfen entstehen; oder andere spezifische Ausrüstung, die von PMR verwendet wird, wenn das schädliche Ereignis ist auf dessen Verschulden oder Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Um Schadensersatz verlangen zu können, kann der Fahrgast eine schriftliche Anfrage an das Unternehmen per E-Mail an customer@grimaldi.napoli.it oder per Einschreiben und zertifizierter E-Mail senden, möglicherweise unter Verwendung des entsprechenden Formulars. Beschwerdeformular auf der institutionellen Website des Unternehmens. Im Bedarfsfall führt der Beförderer die erforderlichen Verfahren durch. alle Anstrengungen unternehmen, um schnell adäquate provisorische Ersatzgeräte zur Verfügung zu stellen. An Bord wird Hilfe für Personen mit eingeschränkter Mobilität bereitgestellt; vom Beauftragten oder einer anderen beauftragten Person sichergestellt. Das zur Unterstützung der Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgewählte Bordpersonal muss geschult werden. Tragen Sie immer gut sichtbar das weiß/blaue Band mit der Aufschrift ASSISTANCE am Arm, damit; von Fahrgästen leicht erkannt werden. Im Notfall hilft die verantwortliche Person dem PRM, den Treffpunkt und die Einstiegspunkte zu erreichen. Das Erreichen der Schiffsdecks ist selbstverständlich. erleichtert durch das Vorhandensein von Aufzügen, die mit leuchtenden Tastaturen, Audio und geeigneten Tasten für blinde Fahrgäste ausgestattet sind. An Bord der Schiffe sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgestattete Kabinen in Übereinstimmung mit den geltenden Referenzgesetzen verfügbar. In den öffentlichen Bereichen sind die Wege zu den wichtigsten Borddiensten durch taktile Wegweiser gekennzeichnet. Es gibt auch spezielle und ausgestattete Toilettenanlagen für PRMs. An Bord der Schiffe gibt es Plätze, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität reserviert sind, gekennzeichnet durch Typenschilder und ausgestattet mit Vorrichtungen zum Fixieren von Rollstühlen.
FAHRER.
Unter Chauffeur verstehen wir den Fahrer eines an Bord des Schiffes eingeschifften Nutzfahrzeugs. Pro Fahrzeug können bis zu zwei Fahrer eingesetzt werden. Der Preis für die Passage & egrave; vom Güteramt Grimaldi festgelegt und muss zusammen mit dem Vor- und Nachnamen des Fahrers in das Konnossement aufgenommen werden. Letzterer muss im Besitz der Ausweisdokumente sein erforderlich für die Reise und für die Ausschiffung im Bestimmungsland. Für die Zwecke von SOLAS und des Dekrets vom 13.10.1999 werden Fahrer Fahrgästen gleichgestellt.
ALS BEGLEITETE FAHRZEUGE.
es ist Pro Passagier ist nur ein Begleitfahrzeug erlaubt. Ist nicht ernst; Für die Nichteinschiffung des Fahrzeugs mit zum Verkauf bestimmten Waren ist keine Erstattung fällig. Alle Nutzfahrzeuge mit oder ohne Fahrer müssen als Güter reisen, mit Ausnahme von Reisebussen, die Fahrgastgruppen begleiten. Wenn das Fahrzeug zu einem anderen Buchungscode als dem auf dem Ticket angegebenen gehört, muss der Passagier die Differenz zwischen den niedrigeren Kategorien bezahlen. Gebühren ändern. Andernfalls verliert er das Recht auf Verpflegung und erhält keine Rückerstattung. Das verfolgte Fahrzeug ist Ein- und Aussteigen erfolgt durch den Passagier, der, sobald er an dem von der an Bord verantwortlichen Person angegebenen Platz geparkt ist, ist erforderlich, um den Motor abzustellen, den Gang einzulegen, die Handbremse anzuziehen und den Schlüssel zu verriegeln. Das Betreten des Garagenbereichs bleibt während der gesamten Überfahrt verboten. Nicht fahrende Fahrzeuge können nicht als Passagiere eingeschifft werden und müssen als Fracht reisen. es ist Bei der Einschiffung ist anzugeben, ob das Begleitfahrzeug mitfährt mit Erdgas- oder LPG-Kraftstoffsystem ausgestattet. Das Methan-Kraftstoffsystem muss allen geltenden Vorschriften zu diesem Thema entsprechen und diese Konformität ist müssen im Fahrzeugschein ordnungsgemäß bescheinigt werden. Während der Stauung der Fahrzeuge an Bord müssen die Absperrventile des Methantanks geschlossen bleiben. Der Passagier muss im Besitz aller für die Ausschiffung und Zollabfertigung des Fahrzeugs im Bestimmungshafen erforderlichen Dokumente sein. Im Falle der Unvollständigkeit dieser Unterlagen lehnt der Beförderer jede Verantwortung ab. Alle möglichen Kosten und Ausgaben, die sich aus der Einschiffung, Ausschiffung und Zollabfertigung des Fahrzeugs ergeben, gehen zu Lasten des Passagiers. Jegliche Schäden, die das Fahrzeug dem Schiff und/oder Dritten zufügt, müssen direkt vom verursachenden Passagier oder über seine Versicherung ersetzt werden. Der Passagier wird in der Lage sein jedoch jederzeit aufgefordert werden, eine Verantwortungserklärung zu unterzeichnen; Schäden vor dem Verlassen des Schiffes. Es ist ratsam, eine Versicherung abzuschließen, um Schäden abzudecken, die während des Seetransports auftreten können, für die der Beförderer keine Schäden decken kann. verantwortlich gemacht werden. Letzterer haftet vielmehr nur für Schäden, die sich aus seiner unmittelbaren Verantwortung ergeben; und innerhalb der durch das italienische Schifffahrtsgesetzbuch oder durch ein anwendbares internationales Übereinkommen festgelegten Grenzen. Die Einteilung der Fahrzeugklassen entspricht der Einteilung der Fahrzeugklassen. vom Beförderer durchgeführt und ist verfügbar auf der Website www.grimaldi-lines.com im Kaufformular.
GEPÄCK.
Als Gepäck werden nur Pakete mit persönlichen Effekten akzeptiert. Unbeschadet der geltenden Sicherheitsbestimmungen ist dies nicht erforderlich. gefährliche und schädliche Güter sind erlaubt. Der Beifahrer ist bitte immer bei sich tragen das für die Überfahrt notwendige Gepäck da Die Garagendecks bleiben während der Fahrt geschlossen. Wenn Sie mit Kabinenunterkunft reisen, dürfen Sie nur einen Koffer mitbringen; wenn ja, ist es wählte eine Unterkunft in einem Sessel oder Decksgang, es ist notwendig; Mitbringen möglich; nur ein Handgepäck von bescheidenen Ausmaßen. Verantwortung des Beförderers für das Gepäck nicht sein kann in jedem Fall die durch das Athener Übereinkommen vom 13.12.1974 in der Fassung des Londoner Protokolls vom 01.11.2002 und/oder durch das italienische Schifffahrtsgesetzbuch und/oder durch andere anwendbare italienische und internationale Gesetzgebung in diesem Sektor festgelegten Grenzen überschreiten , und immer innerhalb der Grenze von 30 kg pro Person für nicht aufgegebenes Gepäck, einschließlich des Gepäcks, das in oder auf dem Begleitfahrzeug verstaut oder im Gepäckraum eines Schiffes deponiert wird, sofern vorhanden (gemäß Artikel 410 des italienischen Schifffahrtsgesetzes). Der Träger ist es nicht in keiner Weise verantwortlich für Diebstahl, Verlust, Verlegung oder Beschädigung von Schmuck, Geld, Dokumenten, Manuskripten, Wertgegenständen und Kostbarkeiten, wo immer sie an Bord aufbewahrt werden. Für den Fall, dass der Passagier feststellt, dass er unterwegs persönliche Gegenstände verloren hat; noch an Bord des Schiffes können; Wenden Sie sich direkt an die Rezeption, um den Verlust zu melden. Werden die Gegenstände nicht gefunden oder stellt der Fahrgast fest, dass er im Auto einen persönlichen Gegenstand an Bord vergessen hat, lässt er ihn zurück. bereits Wenn er von Bord gegangen ist, wird er dazu in der Lage sein; eine Meldung an das zuständige Büro des Unternehmens senden, indem Sie eine E-Mail an customer@grimaldi.napoli.it senden. Die Schadensmeldung muss erfolgen innerhalb einer Woche nach dem Ausschiffungsdatum des Passagiers gesendet werden. In keinem Fall wird der Spediteur sein verpflichtet, bei Nichtauffinden eine Entschädigung zu zahlen.
PET.
Haustiere gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Jedes Schiff hat eine bestimmte Anzahl von Plätzen in den Käfigen; alternativ wird es sein Es ist möglich, das Tier mit dem Besitzer in der Kabine reisen zu lassen, indem Sie den Bordservice Haustier in der Kabine erwerben. Tiere, die sich nicht im Zwinger oder Sonderfall befinden, haben keinen Zugang zum Sesselraum oder zu den Gemeinschaftsräumen, sondern nur auf den Außendecks des Schiffes. Hunde müssen immer an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen; andernfalls ist es so Möglichkeit, das Boarding zu verweigern. Ist nicht ernst; Die Anwesenheit von Tieren in den Fahrzeugen, denen während der Navigation gefolgt wird, ist erlaubt. Der Passagier muss Futter für sein Haustier bereitstellen. Der Fluggast muss sich persönlich um das Tier kümmern und ist verpflichtet, sich um das Tier zu kümmern. verpflichtet, Exkremente oder andere von ihm produzierte zu entfernen. Jegliche Schäden am Schiff, an Personen oder Sachen, die durch das Tier verursacht werden, müssen vom Eigentümer vor Ort ersetzt werden. Der Beifahrer ist verantwortlich für Impfungen und alle für die Reise und Ausschiffung im Bestimmungsland erforderlichen Unterlagen. Für nationale Strecken ist es Eintragung ins Hunderegister erforderlich (registrierter Mikrochip), Gesundheitszeugnis vom Tierarzt ausgestellt. Für den Transport zwischen Ländern des Schengen-Raums oder von einem Schengen-Land in ein Nicht-Schengen-Land muss eine Gebühr entrichtet werden. Europäischer Reisepass (PET) ist erforderlich. Hunde, Katzen und Frettchen, die aus Tunesien und Marokko in die EU eingeführt werden, müssen durch einen deutlich lesbaren Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein, wenn sie vor dem 03.07.2011 angebracht wurden. Die beim Einsteigen vorzulegenden Unterlagen sind erforderlich. Folgendes: Gesundheitszeugnis gemäß Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013; Kopie der Bescheinigung mit den elektronischen Identifikationsdaten des Tieres; Kopie der Bescheinigung mit den Daten der Tollwutimpfung. Zusätzlich zur Tollwutimpfung müssen sich diese Tiere der sogenannten „Antikörpertitration“ unterziehen. Für aktuelle Informationen zum Transport von Haustieren ist es ratsam, vor dem Kauf und vor Reiseantritt immer die Website des italienischen Gesundheitsministeriums und die Website der Europäischen Union zu konsultieren. Wenn ein Passagier beim Check-in mit einem Tier erscheint, das nicht auf dem Ticket aufgeführt ist, überprüft der Hafenagent das Tier; die Verfügbarkeit von der an Bord genutzten Sitzplätze und kassiert & agrave; die Gegenleistung durch Ausstellung eines Tickets. Blinde Passagiere können in Begleitung ihres Blindenhundes reisen, auf der Grundlage der Bestimmungen der nationalen (Gesetz 25. August 1988, Nr. 376), internationalen und gemeinschaftlichen Gesetzgebung (Artikel 11.5 der EU-Verordnung Nr. 1177/2010) ohne zusätzliche Kosten . Der Blindenhund wird dazu in der Lage sein mit dem Passagier in der Kabine reisen. Die Anwesenheit des Blindenhundes muss sein beim Einsteigen gemeldet werden.
WÄHRUNG.
Die Bordwährung ist ‘ der Euro. Es gibt kein Geldwechsel. Schecks werden nicht akzeptiert.
VERSICHERUNG.
Der Reeder und der Beförderer haben eine vom P&I Club ausgestellte Versicherung ausschließlich in Bezug auf ihre Haftung; an Dritte. Es ist Der Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung zur Deckung von Krankheitskosten, Beschädigung oder Verlust von Gepäck, Reiserücktrittskosten und mehr ist möglich. Für weitere Details und um den Umfang und die Grenzen des Betriebs zu prüfen, kontaktieren Sie uns bitte. des Versicherungsschutzes, auch in Bezug auf den bereits gewährten Schutz; gesetzlich vorgeschrieben ist, konsultieren Sie die entsprechende Seite und die hier verfügbaren Informationen: https://www.grimaldi-lines.com/it/insurance-nobis/
STORNIERUNG DES TICKETS DURCH DEN PASSAGIER.
Die Stornierung des gesamten Tickets oder einiger Elemente desselben (Reduzierung der Anzahl der Passagiere, Stornierung des Fahrzeugs, der Unterkunft, der Haustiere) muss dem Beförderer schriftlich an die E-Mail-Adresse info@grimaldi.napoli.it mitgeteilt werden , direkt oder über den Vermittler, bei dem es eingegangen ist. das Ticket gekauft wurde (z. B. Reisebüro). Bei Tickets mit Sondertarifen erfolgt bei Stornierung keine Rückerstattung. Recht auf Rückerstattung, sofern in den Anwendungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist; des Sonderangebots. Für Normaltariftickets gilt die Stornierung des gesamten Tickets oder eines Teils davon Anspruch auf Rückerstattung des Werts des gesamten Tickets oder der stornierten Artikel, vorbehaltlich der Anwendung der folgenden Strafen:
10 % des Wertes, zzgl.; feste Gebühren bis 30 Kalendertage vor Abflug;
30 % des Wertes, zzgl.; feste Gebühren, von 29 bis 7 Kalendertage vor Abflug;
50 % des Wertes, plus 50 % des Wertes. Fixgebühren ab 6 bis 2 Kalendertagen vor Abflug;
100 % des Wertes zzgl.; feste Gebühren, ab dem Vortag und/oder bei Nichterscheinen zum Boarding.
Anfragen zur Stornierung eines Tickets zum Standardtarif werden nicht akzeptiert, wenn es bereits gebucht wurde. zweimal einer Änderung des Datums, der Uhrzeit, der Linie unterworfen gewesen. Mahlzeiten an Bord, das Haustier in der Kabine und der im Voraus gekaufte Shuttlebus-Service sind erstattungsfähig, mit Ausnahme von Stornierungen am Tag vor Abflug oder bei Nichterscheinen zum Boarding (100 % Stornogebühr). Tickets mit Konvention sind gemäß den oben genannten Bedingungen erstattungsfähig, wenn sie zum Standardtarif gehören, andernfalls sind sie nicht erstattungsfähig. Es werden keine Rückerstattungen gewährt. fällig für verpasstes Boarding aufgrund von Verweigerung durch die Behörden; oder Fehlen/Unzulänglichkeit des Passagier- oder Fahrzeugdokuments. es ist Es besteht die Möglichkeit, eine Versicherung zur Deckung der vorgenannten Strafen abzuschließen. für Stornierungen. Für weitere Details und um den Umfang und die Grenzen des Betriebs zu prüfen, kontaktieren Sie uns bitte. des Versicherungsschutzes, auch in Bezug auf den bereits gewährten Schutz; gesetzlich vorgeschrieben ist, konsultieren Sie die entsprechende Seite und die hier verfügbaren Informationen: https://www.grimaldi-lines.com/it/insurance-nobis/
 
TICKETÄNDERUNG DURCH PASSAGIERE.
Innerhalb der nachstehenden Grenzen und Bedingungen können sowohl Fahrkarten zum Standardtarif als auch Fahrkarten zu Sondertarifen auf Wunsch des Passagiers geändert werden, indem er sich schriftlich an den Beförderer unter der E-Mail-Adresse info@grimaldi.napoli.it direkt oder über die Vermittler, mit dem es ist das Ticket gekauft wurde (z. B. Reisebüro). es ist Eine Änderung der Abfahrt (Datum, Uhrzeit und/oder Linie) und eine Änderung und/oder Hinzufügung von Passagieren, Fahrzeugen, Unterkünften, Haustieren oder Dienstleistungen ist im Rahmen der an Bord verfügbaren Passagiersitze und Garagenplätze (variabel je nach Datum) gestattet und Meereslinie). Ist nicht ernst; Eine Änderung der beim Kauf gewählten Tarifstufe (Standardtarif oder Sondertarif) ist zulässig. Wenn die Änderung zu einer Erhöhung des ursprünglichen Tarifs führt, hat der Passagier Anspruch darauf. zur Zahlung der Fahrpreisdifferenz verpflichtet. Bei Abflugänderung fallen zusätzlich die Änderungskosten in Höhe von 30,00 Euro an. Wenn die neue Reise weniger kostet, wird die Preisdifferenz im Falle einer Ticketänderung erstattet. über denselben Kanal durchgeführt, mit dem sie gesendet wurde. Der erste Kauf wurde getätigt. Der Beförderer behält sich das Recht vor um im Laufe der Saison zeitlich begrenzte außergewöhnliche Werbeaktionen zu starten, deren Tickets nicht umtauschbar und nicht erstattungsfähig sein können oder den verschiedenen Änderungs- und/oder Stornierungsbedingungen unterliegen können, die in den entsprechenden Bedingungen von angegeben sind Anwendbarkeit; des Sonderangebots. Änderung der Abfahrt (Uhrzeit, Datum, Linie) Alle Tickets, die sowohl zu Standard- als auch zu Sondertarifen ausgestellt wurden, können vom Passagier hinsichtlich Uhrzeit, Datum und Häfen (der Abfahrt und/oder Ankunft) geändert werden, vorausgesetzt, dass die Änderung innerhalb von 2 beantragt wird Tagen ab dem auf dem umzubuchenden Ticket angegebenen Abreisedatum und nur bei gleichzeitigem Kauf einer bereits gebuchten Reise; zum Verkauf verfügbar. Diese Art der Änderung beinhaltet die Zahlung von € 30 Änderungskosten und etwaige Tarifdifferenzen, wenn die neue Reise teurer ist als die vorherige. Wenn die neue Reise weniger kostet, wird die Preisdifferenz im Falle einer Ticketänderung erstattet. über denselben Kanal durchgeführt, mit dem sie gesendet wurde. Der erste Kauf wurde getätigt. Diese Art der Modifikation kann maximal 2 mal durchgeführt. Änderung eines Produkts (Name, Unterkunft, Fahrzeug) Diese Art von Änderungen können bis zum Abreisetag und auch an den Hafenkassen beantragt werden. Es gibt keine Änderungsgebühr, aber es ist anwendbar. notwendig, um eine Tarifanpassung zu zahlen (wenn das neue Produkt mehr kostet als das vorherige). Die Variation ist; je nach Verfügbarkeit; des gewünschten Produktes. Mit Ausnahme der Tunesien- und Marokko-Linien: Bei Tickets, die mit den Sondertarifen Rabatt auf Hin- und Rückfahrt Tunesien und Rabatt auf Hin- und Rückfahrt Marokko ausgestellt wurden, kann die Namensänderung geändert werden. nur bis 2 Tage vor der Hinreise beantragt werden. Achtung: Bei Fahrkartenkauf vor dem 30.12.2022 (inklusive) führt eine Änderung des Abreisedatums nach dem 31.12.2022 zu einer Anpassung der für den Abschluss der NOBIS-Mehrgefahrenversicherung bezahlten Prämie. Daher wird der Passagier belastet. verpflichtet, die Differenz zwischen dem Betrag einer gezahlten Prämie und der Höhe der neuen Prämie zu zahlen (um die neuen Beträge der Versicherungsprämie anzuzeigen: https://www.grimaldi-lines.com/it/sicurezza-nobis/) . Hinzufügung von Passagier (Erwachsener/Kind/Kleinkind), Fahrzeug, Haustier, Service (Mahlzeiten, Haustier in der Kabine, Pendelbus Neapel-Civitavecchia-Neapel) Diese Art von Änderungen können bis zum Abreisetag und auch an den Kassen beantragt werden der Häfen. Es gibt keine Änderungsgebühr, aber es ist anwendbar. Die Kosten für den zusätzlichen Passagier, das neue Fahrzeug (und alle festen Gebühren), das Tier oder die Dienstleistung müssen zu dem zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarif bezahlt werden. Die Modifikation ist je nach Verfügbarkeit – der Sitzplätze an Bord oder der angeforderten Dienstleistung. Nur im Falle der Hinzufügung des Pendelbusdienstes von Neapel nach Civitavecchia und umgekehrt, muss der effektive Betrieb des Pendelbusses überprüft werden? indem Sie die Nummer 081.496.444 im Voraus kontaktieren. NB: Für Tickets, die bis zum 30. Dezember 2022 gekauft wurden (inklusive), zieht die Hinzufügung eines Passagiers nach dem 31. Dezember 2022 die Anwendung der neuen Prämie für diesen Passagier nach sich, die für jeden Abschluss der NOBIS-Mehrrisikoversicherung vorgesehen ist ( um die neuen Multi-Risk-Versicherungsbedingungen einzusehen: https://www.grimaldi-lines.com/it/insurance-nobis/). Für Passagiere, die vor dem 30. Dezember 2022 gebucht wurden, werden keine Differenzen fällig. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, zeitlich begrenzte außerordentliche Werbeaktionen zu starten, die die oben genannten Bedingungen einschränken oder verbessern können. Diese Abweichungen sind in den Nutzungsbedingungen der Sonderangebote angegeben.
VERZÖGERUNG ODER STORNIERUNG EINER REISE.
Im Falle von Annullierungen oder Verspätungen garantiert der Beförderer die vollständige Einhaltung aller Verpflichtungen, die sich aus der geltenden Gesetzgebung und insbesondere aus der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 und den Beschlüssen der Regulierungsbehörde ergeben. der Transportverordnung. Insbesondere im Falle einer Verspätung informiert der Beförderer die Fahrgäste so schnell wie möglich und in jedem Fall spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit über die Situation und die voraussichtliche Abfahrts- und Ankunftszeit. Wenn Passagiere aufgrund einer Verspätung einen Anschluss verpassen, wird der Beförderer angemessene Anstrengungen unternehmen, um Passagiere über alternative Verbindungen zu informieren. Im Falle einer Annullierung einer Reise oder einer Verspätung von mehr als 90 Minuten gegenüber der planmäßigen Abfahrtszeit bietet der Beförderer die erforderliche Unterstützung an, und die Passagiere können wählen zwischen:
alternativer Transport zum endgültigen Bestimmungsort zu ähnlichen Bedingungen, so bald wie möglich und ohne Aufpreis;
Rückerstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls kostenlose Rückkehr zum ersten im Beförderungsvertrag angegebenen Abfahrtsort, so bald wie möglich.
Im Falle einer verspäteten Ankunft am endgültigen Bestimmungsort ist in den Fällen der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 wird der Kunde in der Lage sein einen Antrag auf finanzielle Entschädigung stellen. Die Mindestschwelle, unterhalb derer kein wirtschaftlicher Ausgleich zu zahlen ist. erwartet – von 6 (sechs) Euro. Eine vollständige Beschreibung der Passagierrechte finden Sie im entsprechenden Abschnitt der Website.
 
BESCHWERDEN.
Passagiere, die gemäß der EU-Verordnung 1177/2010 eine Beschwerde beim Beförderer einreichen möchten, können senden Sie es innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum, an dem es eingegangen ist; die Leistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde muss der Beförderer den Passagier benachrichtigen, dass die Beschwerde genehmigt wird. akzeptiert, abgelehnt oder war; noch in Erwägung. Die Zeit, die für eine endgültige Beantwortung der Beschwerde erforderlich ist, sollte nicht länger sein zwei Monate nach Erhalt derselben überschreiten. Beschwerden können auf Italienisch und/oder Englisch eingereicht werden:
– per E-Mail an die Adresse: customer@grimaldi.napoli.it
 
– per Einschreiben an die Adresse: grimaldieuromed@legalmail.it
 
– per Post / Einschreiben an: Grimaldi Euromed SpA, via Marchese Campodisola n. 13, 80133 Neapel.
 
Der Beschwerdeführer wird dazu in der Lage sein Verwenden Sie das entsprechende Formular, das von der Website www.grimaldi-lines.com im Bereich Beschwerden heruntergeladen werden kann, oder senden Sie eine Mitteilung, die mindestens Folgendes enthält:
 
Identifikationsmerkmale des Benutzers (Vorname, Nachname, Adresse) unter Beifügung einer Kopie des Ausweisdokuments; und die Identifikationsdaten jedes Vertreters, in diesem Fall unter Beifügung der Vollmacht;
die Identifikationsmerkmale der Reise (Datum, Abfahrtszeit, Abfahrts- und Zielort) und des Beförderungsvertrags (Reservierungscode oder Ticketnummer);
die Beschreibung der Nichtübereinstimmung der Dienstleistung in Bezug auf die Anforderungen der europäischen oder nationalen Gesetzgebung und der allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Falls die Reklamation nicht innerhalb der oben genannten Fristen beantwortet wird, sofern die Reklamation vollständig und ordnungsgemäß eingereicht wurde oben angegeben, oder im Falle einer Antwort, die als unbefriedigend erachtet wird, kann der Passagier:
 
das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren durch Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor der Wirtschaftskammer des Wohn- und/oder Wohnsitzes des Fluggastes nutzen;
eine Beschwerde in zweiter Instanz bei der zuständigen Behörde einreichen; des Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dessen Hoheitsgebiet sich der Abfahrtshafen befindet, oder des Bestimmungshafens, wenn sich der Abfahrtshafen in einem Land befindet, das nicht zur Europäischen Union gehört, gemäß den Verfahren von der zuständigen Behörde angegeben; (für Italien, die Verkehrsregulierungsbehörde, siehe https://www.autorita-trasporti.it/trasporto-via-mare-e-per-vie-navigabili-interne/; für die anderen Mitgliedstaaten, siehe https:// ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/maritime/doc/2010_1177_national_enforcement_bodies.pdf).
Im Falle einer verspäteten Beantwortung der Beschwerde durch den Beförderer, wenn sich der Abfahrtshafen in Italien befindet (oder der Bestimmungshafen, wenn sich der Abfahrtshafen in einem Land befindet, das nicht zur Europäischen Union gehört ), wird der Passagier haben Anspruch auf automatischen Ausgleich gemäß Maßnahme Nr. 5 des Beschlusses der Behörde der Transportverordnung Nr. 83/2019, verfügbar auf der Website der Behörde unter folgendem Link: https://www.autorita-trasporti.it/wp-content/uploads/2019/07/All.-A-delibera-n.-83_2019.pdf< /div>
 
STREITBEILEGUNG.
Alle Streitigkeiten aus dem Personenbeförderungsvertrag werden an die Handelskammer des Wohn- und/oder Wohnsitzes des Verbrauchers verwiesen und nach der von dieser erlassenen Schlichtungsverordnung beigelegt. Der unter Ziffer 1 genannte Schlichtungsversuch stellt eine Zulässigkeitsvoraussetzung dar; aller rechtlichen Schritte gemäß Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 28/2010.
ERLASS VOM 11/05/2020, n. 38
(Richtlinie (EU) 2017/2109 zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG über die Registrierung von Personen an Bord von Fahrgastschiffen) Bei der Buchung bzw. beim Kauf muss der Kunde folgende Daten angeben: Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Datum von Geburt, Geschlecht, n° Ausweisdokument (nur für Non-Schengen-Strecken), n° Handy, E-Mail-Adresse. Darüber hinaus hat der Fahrgast das Recht auf um im Notfall und bei persönlichen Bedürfnissen eine Kontaktnummer anzugeben; besondere Pflege und/oder Unterstützung in Notsituationen. Die bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz n behandelt. 675 31121996.