Tirrenia
UNTERNEHMEN/TRANSPORTER: Compagnia Italiana di Navigazione SpA • &Stier; Via Larga, 26 CAP 20122 MAILAND (eingetragener Sitz) Piazzale dei Marmi, 12 CAP 57123 LIVORNO (Betriebs- und Verwaltungssitz)
Der Seefrachtführer ist normalerweise der vertragliche Frachtführer. Die Einheit ist Schiff für den Transport verwendet werden kann Teil der Flotte der Compagnia Italiana di Navigazione SpA oder einer anderen tatsächlichen Fluggesellschaft sein.
BESTIMMTER BEFÖRDERER: gesamtes Subjekt außer dem Beförderer, der den Transport tatsächlich durchführt, entweder gedanklich oder teilweise.
PASSAGIERE: jede Person, die einen Vertrag über die Beförderung von Passagieren auf dem Seeweg abgeschlossen hat und folglich im Besitz eines vom Beförderer über seine direkten Verkaufskanäle ausgestellten Durchgangstickets ist (Fahrtickets für Marineeinheiten.
FAHRZEUG: und, Website) und/oder indirekt (autorisierte Agenturen) und dass ein den Passagier begleitendes Fahrzeug nicht für den Gütertransport verwendet wird. In der Definition von „Fahrzeug” dazu gehören auch Anhänger und/oder Wohnwagen, selbst wenn aufgrund ihres größeren Volumens einer anderen Zollregelung unterliegen. Gewerblich genutzte Fahrzeuge (Kühlwagen; Lieferwagen über 6 Meter; Lastkraftwagen) sind von der vorgenannten Kategorie ausgenommen, für die die Verordnung über die Beförderung von Sachen gemäß Artikel 419 ff. gilt. des Navigationscodes. TICKET: Fahrausweis zum Nachweis des Abschlusses des Beförderungsvertrags oder Fahrkarte gemäß Artikel 396 des Schifffahrtsgesetzes. B
HINWEIS: Nicht registriertes Handgepäck und/oder in Ihrem eigenen Fahrzeug, das in der Schiffsgarage geparkt ist und nur die persönlichen Gegenstände des Passagiers enthält. Das Unternehmen übernimmt die Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fahrzeugen gemäß den Bestimmungen der folgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen, durch die in den Artikeln genannten Regeln 396 ff. des Navigationscodes, durch die EU-Verordnung/1177/2010 und gegebenenfalls durch die EG-Verordnung/392/2009. Diese Disziplin ist angemessen an Bord von Schiffen, an allen Hafenkassen, Sozialämtern und auf der Website (www.ti rrenia.it) beworben. Der Auszug der Bedingungen für den Transport auf den Schiffen der Gesellschaft ist es ist auch auf dem Ticket ausgewiesen. Informationen zu den Fahrgastrechten gemäß der EU-Verordnung 1177/2010, auf die in der „Mobilitätscharta” verwiesen wird, sind an Bord von Schiffen, an allen Hafenkassen, Sozialämtern und auf der Website (www.tirrenia.it) erhältlich. Gemäß Artikel 19 Absatz 6 der EU-Verordnung 1177/2010 die Mindestschwelle, unterhalb der keine wirtschaftliche Entschädigung zu zahlen ist. erwartet – gleich 6 (sechs) Euro. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen unterliegen Änderungen und Modifikationen, um sie mit der geltenden Gesetzgebung in Einklang zu bringen. Der Text desselben, der auf der Website des Unternehmens vorhanden ist; (www.tirrenia.it), ist; was für die Bestimmung des Vertragsinhalts verbindlich ist. Der Kauf des Tickets impliziert die bedingungslose Zustimmung des Fahrgastes zu allen Rechtswirkungen der folgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fahrgäste und Begleitfahrzeuge. In gleicher Weise genehmigt der Passagier bei der Buchung und/oder dem Kauf des Tickets ipso facto die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den gesetzlich festgelegten Methoden. angegeben in der et (www.tirrenia.it) und in übereinstimmung mit der zur Datenschutzrichtlinie auf der Website Gesetzesdekret 196/2003.
Art.1 TRANSPORTVORSCHRIFTEN
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Personen mit Fahrzeugen und Gepäck gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen, Artikel 396 ff. des Navigationscodes, durch die EU-Verordnung/1177/2010 und gegebenenfalls durch die EG-Verordnung/392/2009. Der Transport des Fahrzeugs im Schlepp ist unterliegt den italienischen Vorschriften über die Beförderung von Gepäck (Artikel 419 und folgende des Schifffahrtsgesetzes), diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Angabe des Schiffes, das die ausführen wird Transport ist verfügbar. rein indikativ, da es dem Beförderer möglich ist, dasselbe mit einem anderen Schiff und auch mit anderen Beförderern durchzuführen. Der Beförderer lehnt jegliche Verantwortung ab; für Schäden, die dem Fahrgast durch Verspätung oder Nichtdurchführung der Beförderung entstehen, wenn das Ereignis auf unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt, widrige Wetter- und Seeverhältnisse, Streiks und technische Ausfälle, die höhere Gewalt darstellen, oder andere nicht darauf zurückzuführende Ursachen zurückzuführen sind. es ist jedoch Fakultät; des Schiffskapitäns bei Vorliegen von Ereignissen, die die Sicherheit des Schiffes und/oder der Passagiere gefährden könnten, die Reiseroute ändern. Für die Haftungsregelung – In Bezug auf die Beförderung von Passagieren, Gepäck und Begleitfahrzeugen sowie für alles, was nicht in diesen Allgemeinen Bedingungen vorgesehen ist, wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes und der geltenden Gemeinschaftsverordnungen verwiesen. Bis zur Ausschiffung sind die Passagiere für ihr Handgepäck und dessen Inhalt verantwortlich. Die Überfahrtszeiten sind Richtwerte und werden auf der Grundlage der Entfernung zwischen den Häfen und bei günstigen Wetter- und Seebedingungen berechnet. Der Vektor wird dazu nicht in der Lage sein; für Verzögerungen aufgrund von Hafenoperationen verantwortlich gemacht werden, die von Personal durchgeführt werden, das nicht vom Beförderer beschäftigt ist.
Art.2 GÜLTIGKEIT DES TICKETS
Das Durchgangsticket ist a persönlich ist es nicht; übertragbar und ist gilt nur für die darin bezeichnete Beförderung. Der Beifahrer ist verpflichtet, die Fahrkarte aufzubewahren, um seine Reiseberechtigung zu rechtfertigen, und sie dem Schiffspersonal oder Beamten des Beförderers auf Verlangen vorzuzeigen. Der Fahrgast, der ohne Fahrkarte angetroffen wird, wird bestraft. verpflichtet, den doppelten Preis für die Überfahrt zu zahlen, unbeschadet der Entschädigung für den damit verbundenen Schaden. Mit Zustellung des Tickets ist der Kunde verpflichtet, zu überprüfen, ob alle Daten seiner Anfrage entsprechen und ob die Daten des begleiteten Fahrzeugs mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen. Der Beförderer übernimmt keine Verantwortung; für später gemeldete Fehler oder Auslassungen. In Übereinstimmung mit der Sicherheitsgesetzgebung die Namen der Passagiere, die Daten zu den Ausweisdokumenten gültig sind, müssen Fabrikat, Typ und Kennzeichen der auf dem Ticket angegebenen Fahrzeuge unbedingt mit den abfliegenden Passagieren und deren Fahrzeugen übereinstimmen. Andernfalls sind der Zugang zu den Hafentoren und das Boarding eingeschränkt. abgelehnt. Die ausgeschriebenen Angebote und Konditionen können sich bis zur Ausstellung des Tickets ändern.
Kunst. 3 UNTERKUNFT
Der Passagier erhält a die auf dem Ticket angegebene Unterkunft und andernfalls die vom Kapitän oder Zahlmeister angegebene Unterkunft zugeteilt. Bei objektiver Notwendigkeit ist die Gesellschaft berechtigt den Passagier einer anderen Unterkunft zuzuweisen. Für den Fall, dass die zugewiesene Unterkunft einer höheren Kategorie angehört, wird diese nicht zurückerstattet. es ist kein Preisunterschied erforderlich, während der Passagier, wenn die neue Unterkunft einer niedrigeren Kategorie angehört, dies tun kann; Anfrage an das Unternehmen & agrave; Erstattung der Fahrpreisdifferenz. Der Passagier kann, sofern verfügbar, Unterkunft in einer höheren Kategorie als der ursprünglich gekauften zu erhalten, gegen Zahlung der relativen Preisdifferenz, berechnet zum vollen Preis (auch wenn der Passagier berechtigt ist, Ermäßigungen zu erhalten und ohne Anwendung von Anspruchsrechten). Die Kabinen müssen mindestens eine Stunde vor der Ankunft im Hafen geräumt werden, damit die Ausschiffungsvorgänge sicher durchgeführt werden können, mit Ausnahme des Kaufs des sogenannten „späten Check-out“-Service. (siehe Informationen auf der Website www.tirrenia.it). Die Modalitäten und der Zeitpunkt der Freigabe der Unterkünfte, sowie die wie die Angaben zu den Treffpunkten in den Gemeinschaftsbereichen, werden vom Kommando oder Schiff mitgeteilt.
Art.4 VOLLSTÄNDIGE STORNIERUNG DES TICKETS UND RÜCKERSTATTUNG VON TICKETS ZUM ORDENTLICHEN TARIF:
Zum Normaltarif ausgestellte Tickets können erstattet werden, solange sie nicht bezahlt sind. Die Stornierung erfolgt vor dem gebuchten Abreisedatum, wird mit Validierungsstempel, Datum und Uhrzeit von einem Büro des Beförderers oder eines autorisierten Reisebüros dokumentiert und an unsere Reservierungszentrale übermittelt (beschränkt auf Call-Center-Zeiten). Das stornierte Ticket muss im Original vorliegen muss bei der ausstellenden Stelle abgegeben werden. Die Rückerstattung muss sein kann bei der ausstellenden Stelle angefordert werden und ist erforderlich. unterliegen immer den folgenden Strafen (die angegebene Anzahl von Tagen beinhaltet nicht den Tag der Stornierung): • &Stier; &Stier; 10 % bis 30 Tage vor Abreise; 20 % ab 2 9 Tagen bis 48 Stunden vor Abflug; 50 % ab 48 Stunden bis 4 Stunden vor Abflug. Keine Rückerstattung, wenn die Stornierung innerhalb erfolgt weniger als 4 Stunden vor Abflug. Für Tickets, die am selben Tag wie das Abreisedatum gekauft wurden, beträgt die Stornogebühr 50 €. um 100%. Durch den Kauf der Versicherungspolice (siehe Informationsmaterial auf der Website www.tirrenia.it) gleichzeitig mit dem Ticket des Beförderers kann die Versicherungspolice gekündigt werden, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt, das in den jeweiligen Bedingungen angegeben ist. die Reise stornieren, ohne die Kosten für Vertragsstrafen zu verlieren. Gebühren und Abgaben werden niemals erstattet. Wird NICHT kommen! Es wird keine Rückerstattung anerkannt, wenn: • der Passagier erscheint nicht zum Abflug; &Stier; Tickets werden nicht vor der Abfahrt storniert. Der Anspruch auf Rückerstattung erlischt, wenn er nicht bis zum 31. Januar nach dem Jahr der ursprünglich geplanten Abreise beantragt wird. Im Falle einer Stornierung eines Tickets, das unter Verwendung eines Bonus gekauft wurde, der dem Passagier zuvor gutgeschrieben wurde, erfolgt eine Rückerstattung. erfolgt ausschließlich durch die Ausgabe eines zusätzlichen Bonus, der für den Kauf eines neuen Tickets verwendet werden kann.
Kunst. 5 VERLORENE ODER GESTOHLENE TICKETS
Der Verlust oder Diebstahl eines Reisedokuments ist bei der Abreise unverzüglich der ausstellenden Stelle oder dem Hafenbüro des vertraglichen Beförderers zu melden. Die Ausgabe des Duplikats kann sein nur unter der Bedingung stattfinden, dass das Originalticket nicht bereits registriert ist. verwendet, bei Vorlage eines Ausweisdokuments.
Art.6 NICHTERHALT VON ONLINE ERWORBENEN TICKETS
Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 5 oben, im Falle des Nichterhalts eines Reisedokuments aus Gründen, die nicht dem Beförderer zuzurechnen sind, einschließlich beispielsweise, aber nicht beschränkt auf die falsche Angabe der vom Beförderer angegebenen Kontaktdaten des Passagiers, seines Internet- oder Mobiltelefonnetzes, muss die Fehlfunktion des Computers oder des Telefonterminals des Passagiers unverzüglich an helpdesk@tirrenia.it gemeldet werden. Die Ausgabe des Duplikats kann sein nur unter der Bedingung stattfinden, dass das Originalticket nicht bereits registriert ist. verwendet, vorbehaltlich der Identifizierung des Passagiers.
Art.7 VARIATIONSSTRAFEN
Abweichungen von Fahrkarten zum Normaltarif Abweichungen von Datum, Linie, Anzahl der Passagiere und Fahrplan werden im Rahmen der verfügbaren Plätze und Plätze akzeptiert und unter der Bedingung, dass sie mindestens 2 Stunden vor dem gebuchten Abflug beantragt werden (beschränkt auf Call-Center-Fahrpläne ), gegen Zahlung von € 10,00 als Aufwendungsersatz für jede Variante (zusätzlich zur Zahlung etwaiger Differenzen), nur wenn auf dem Ticket angegeben. Die Änderung des Reiseziels (Beispiel: von Sizilien nach Sardinien) beinhaltet die Stornierung der Reservierung mit den entsprechenden Strafen und die Neuausstellung eines neuen Tickets. Jede Tarifdifferenz und Änderungen in der Anzahl der Passagiere, Begleitfahrzeuge, Fahrzeugkategorien und Unterkünfte werden der ausstellenden Agentur mit den folgenden Strafen erstattet: • 10 %, wenn Sie mehr als ein Jahr verdienen. 30 Tage vor Abreise; &Stier; 20 %, wenn Sie mehr als ein Jahr verdienen. 10 Tage vor Abreise; &Stier; Keine Rückerstattung weniger als 9 Tage vor Abflug. Die angegebene Anzahl von Tagen beinhaltet nicht den Tag der Änderung und den Tag der Abreise. Die Variation ist; nur für Abfahrten erlaubt, die auf der Website des Beförderers veröffentlicht sind. Das Originalticket muss vor der Änderung vorhanden sein muss der Stelle übergeben werden, die sie geändert hat. Im Falle einer Änderung eines Tickets, das durch die Verwendung eines Bonus gekauft wurde, der dem Passagier zuvor gutgeschrieben wurde, wird eine etwaige Rückerstattung gezahlt. erfolgt ausschließlich durch Ausgabe eines zusätzlichen Bonus zum Kauf eines neuen Tickets. Ticketvariationen zu Sonder- oder Aktionspreisen: Ein Ticket, das mit Sonderangeboten ausgestellt wurde, ist nicht gültig. änderbar unter der Bedingung, dass die Änderung mindestens 2 Stunden vor dem gebuchten Abflug beantragt wird (beschränkt auf die Öffnungszeiten des Callcenters). Jede Änderung beinhaltet die Zahlung einer Strafe pro Strecke in Höhe von € 25,00 sowie der Bio-Namen der Passagiere. etwaige Tarifunterschiede. Die oben angegebenen Strafen werden auch im Fall von cam
angewendet Art.8 BEHINDERUNG DES REISEPLANS DES SCHIFFES STORNIERUNG DER ABFAHRTSÄNDERUNG
Unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen der EU-Verordnung 1177/10 hat der Passagier im Falle einer Verhinderung der Abfahrt aus Gründen, die nicht dem Unternehmen zuzurechnen sind, Anspruch darauf. aufgrund der Rückerstattung des bereits bezahlten Ticketpreises; bezahlt. Wenn der Beförderer dagegen eingreift, um die Abfahrt zu stornieren, und der Passagier nicht damit einverstanden ist, die Reise mit Abfahrten nach der geplanten durchzuführen, haftet letzterer für die Stornierung. sowohl die Rückerstattung des Ticketpreises als auch Schadensersatz fällig. Erfolgt die Unterdrückung jedoch aus berechtigten Gründen, kann keine Entschädigung gezahlt werden. den doppelten Nettopreis des bezahlten Tickets übersteigen. Jegliche Änderungen der Reiseroute oder des Fahrplans, die auf Gründe zurückzuführen sind, die dem Beförderer zuzurechnen sind und für die der Passagier die Überfahrt verweigert, werden auf die gleiche Weise behandelt.
Kunst. 9 VERZÖGERUNGEN
Im Falle einer Verzögerung ist das Unternehmen – informiert Passagiere über die voraussichtliche Abfahrts- und Ankunftszeit, sobald diese Informationen verfügbar sind. verfügbar, jedoch nicht später als 30 Minuten nach planmäßigem Abflug oder eine Stunde vor planmäßiger Ankunft. Wenn Passagiere aufgrund einer Verspätung einen Anschluss verpassen, storniert das Unternehmen den Anschluss. f über alternative Zufälle. stellt Informationen bereit, wenn das Unternehmen; sieht vor, dass sich eine Fahrt aus schuldhaften Gründen um mehr als neunzig Minuten gegenüber der planmäßigen Abfahrtszeit verspätet, bietet den Fahrgästen kostenlose Komfortartikel und Getränke in ausreichender Menge an; angemessen in Abhängigkeit von den Verfügbarkeiten; des Schiffes oder Hafens. und Wartezeiten Im Falle einer Verspätung (oder verpassten Fahrt) aus Gründen, die das Unternehmen zu vertreten hat und die einen Aufenthalt von einem oder mehreren Tagen erfordern, Übernachtungen oder ein zusätzlicher Aufenthalt im Vergleich zu dem vorgesehenen, wo und wann; physisch möglich ist, erhalten Passagiere eine kostenlose Unterkunft in Hotel oder andere Art und Transport zwischen dem Hafenterminal und dem Ort der Unterkunft, zusätzlich zu den oben angegebenen Mahlzeiten und Komfortartikeln. In diesem Fall wird das Unternehmen kann begrenzen die Gesamtkosten für die Unterbringung an Land auf 80,00 Euro pro Nacht für maximal drei Nächte. Wenn der Marinedienst nicht kann mehr fortgesetzt werden, das Unternehmen & agrave; organisiert, wo und so bald wie möglich, alternative Transportdienste für Passagiere. In Anwendung der vorstehenden Absätze ist die Gesellschaft in der Tat schenkt es den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit; und zur Mobilität; ermäßigt und ihre Begleiter. Wenn der Beförderer vernünftigerweise erwartet, dass sich ein Seedienst um mehr als neunzig Minuten nach der Abfahrtszeit verzögert, muss der Passagier unverzüglich: a. das Angebot alternativer Beförderungsleistungen zu angemessenen Bedingungen erhält oder, falls dies der Fall ist, ist nicht ernst; machbar ist, über Alternativangebote anderer Verkehrsunternehmen informiert ist; b. erhält eine Rückerstattung des Fahrkartenpreises, wenn Sie die in Buchstabe a) genannten alternativen Beförderungsleistungen nicht in Anspruch nehmen. Die unter Buchstabe b) genannte Erstattung erfolgt wie folgt. identisch mit denen, die für den im folgenden Absatz genannten wirtschaftlichen Ausgleich vorgesehen sind. Unbeschadet der Bestimmungen des geltenden Gemeinschaftsrechts und der Handelsabkommen wird bei besonderen Veranstaltungen (religiöse Veranstaltungen, Sportveranstaltungen usw.) die möglicherweise von der Gesellschaft geschuldete wirtschaftliche Entschädigung von der Gesellschaft gezahlt. dem Reisenden bei verspäteter Ankunft aus von ihm zu vertretenden Gründen, ist es wird im Verhältnis zum bezahlten Preis berechnet und ist gemäß den folgenden Mindestniveaus garantiert: • 25 % des Fahrpreises bei einer Verspätung von mindestens: a. eine Stunde im Linienverkehr bis zu vier Stunden; b. zwei Stunden im Linienverkehr mehr; vier Stunden, aber nicht mehr als acht Stunden; c. drei Stunden im Linienverkehr mehr; acht Stunden, aber nicht mehr als vierundzwanzig Stunden. &Stier; Wenn die Verspätung das Doppelte der in den Buchstaben a) bis c) angegebenen Zeit überschreitet, wird eine finanzielle Entschädigung gezahlt. in Höhe von 50 % des Ticketpreises. Wirtschaftliche Entschädigung ist die einzige Möglichkeit, bezahlt zu werden. innerhalb eines Monats nach Vorlage des entsprechenden Antrags durch Gutscheine und/oder andere Dienstleistungen oder auf Wunsch des Passagiers in bar durchgeführt werden. Ist nicht ernst; fällig für den Fall, dass die Verspätung durch meteorologische Bedingungen verursacht wird, die den sicheren Betrieb des Schiffes gefährden, oder durch außergewöhnliche Umstände, die die Ausführung des Dienstes verhindern. Die Zahlung durch das Unternehmen – erfolgt per Banküberweisung. Ausnahmen sind von Reiseveranstaltern ausgestellte Tickets, die normalerweise von dem Reisebüro erstattet werden, das das Touristenpaket verkauft hat.
Art.10 SONDERPREISE – EINSCHRÄNKUNGEN
Die Sondertarife des Unternehmens – sind auf der Website des Unternehmens www.tirrenia.it angegeben. Die Nutzung von Sondertarifen ist mit einigen Einschränkungen verbunden: • Sie sind in begrenzter Anzahl verfügbar, bis Sitzplätze verfügbar sind (die Sitzplätze variieren je nach Datum, Abfahrtszeit und Linie/Strecke); &Stier; Alle veröffentlichten Angebote sind am Tag des Ticketkaufs gültig und beinhalten keine Sonderangebote und außerordentlichen Werbeaktionen, die der Beförderer während der Saison anbietet und die in jedem Fall von den zum Zeitpunkt der Drucklegung geltenden Angeboten und Bedingungen abweichen können ohne Rückwirkung noch Rechte in Bezug auf bereits unterzeichnete Verträge einräumen; abgeschlossen. &Stier; Im Allgemeinen sind sie nicht rückwirkend und sind es auch nicht kombinierbar mit anderen Rabatten oder Aktionen; &Stier; Ein zu einem Sonder- oder Aktionspreis erworbenes Ticket ist nicht gültig. nie erstattungsfähig, nicht einmal teilweise, für jede Linie/Strecke. Diese Regelung erstreckt sich automatisch auf alle Passagiere, die innerhalb desselben Buchungsvorgangs hinzugefügt werden. &Stier; Tickets, die zu Sonder- oder Aktionspreisen gekauft werden, die Änderungen unterliegen, beinhalten die Zahlung von € 25,00 pro Strecke, zuzüglich etwaiger Tarifdifferenzen; &Stier; Begleitete Fahrzeuge können Gegenstand von Werbeinitiativen sein; &Stier; Fahrzeuge, die für den Warentransport (mit oder ohne Ladung) verwendet werden, haben keinen Zugang zu Werbemaßnahmen; &Stier; Beim Zugriff auf eine Aktion, die die Buchung eines Begleitfahrzeugs vorsieht, stellt das für die Einschiffung zuständige Personal fest, dass das Fahrzeug gebucht wurde. der eigentliche Transport dieses Fahrzeugs. Fehlt dieser, wird der Kunde ausgeschlossen. verpflichtet, eine Strafe zu zahlen; &Stier; Im Allgemeinen, wenn das Hilfspersonal in den Häfen Anomalien in der Buchung feststellen sollte, verglichen mit dem, was bei der Einschiffung vorlag, wird es eine Bestätigung verlangen. die Zahlung einer Vertragsstrafe, auch für die bereits bezahlte Hinfahrt; durchgeführt. &Stier; Die Vertragsstrafen entsprechen in der Regel den Kosten des Höchstsatzes unserer Preislisten.
Einwohner-/Ureinwohner-Rate Vorzugstarife für Einwohner Sardiniens und Siziliens: Die vom Buchungssystem automatisch angezeigten Vorzugstarife gelten für alle EU- und Nicht-EU-Bürger, die mit geeigneten Unterlagen ihren Wohnsitz auf der Insel nachweisen, von der sie abreisen oder auf der sie einreisen die sie direkt sind. Ermäßigte Tarife für sardische Auswanderer: Die gleichen Tarife, die für Einwohner gelten, gelten nur für Verbindungen von und nach Sardinien für einheimische Sarden, wenn sie Arbeitnehmer sind, und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, deren eingetragener Wohnsitz außerhalb der Region Sardinien liegt. Der Vorzugspreis beträgt gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die auf die ansässige oder einheimische Person zugelassen sind. Um die Tarife für Einwohner und Einheimische in Anspruch nehmen zu können, muss der Fahrgast beim Kauf des Tickets und beim Einsteigen einen gültigen Personalausweis vorlegen, der den Besitz des Tickets nachweist. des Anspruchs auf Anwendung des beantragten Tarifs. In Ermangelung der angegebenen Dokumentation wird es nicht akzeptiert. Es ist möglich, mit Tickets einzusteigen, die am „ansässigen oder einheimischen” aber es wird Es ist notwendig, ein neues Ticket zum vollen Preis zu kaufen. Das Ticket zum Resident- oder Native-Tarif ist nicht enthalten. erstattet. Eine mit einem Sonderangebot verbundene Fahrkarte mit Anwohnertarif ist nicht gültig. erstattungsfähig. Wenn die gebürtige oder ansässige Person die Reise zusammen mit ihrem Ehepartner und/oder ihren Kindern und/oder unterhaltsberechtigten Minderjährigen unternimmt, werden sie in Rechnung gestellt. die Ermäßigung wird bei Vorlage des Familienstandes anerkannt. Der gebietsfremde Ehegatte und die Kinder, die in Abwesenheit der ortsansässigen oder ortsansässigen Person reisen, müssen das Ticket mit dem Familienstandsdokument mit einem beigefügten Ausweisdokument begleiten; jedes Antragstellers und des gebürtigen oder ansässigen Sarden. ERMÄSSIGTER TARIF Für blinde Passagiere sowie ihrer Betreuer, der Society & agrave; einen ermäßigten Tarif anerkennt, gegen Vorlage der neuen Karte beim Kauf des Tickets und beim Einsteigen. (mod.28/C) ausgestellt von den zuständigen Verbänden. Im Detail: &Stier; Reist der blinde Reisende mit einer Begleitperson, so hat diese Anspruch auf eine Behinderung. das Trinkgeld gewährt; der Überfahrt, während der blinde Passagier den vollen Fahrpreis bezahlt; &Stier; Wenn der blinde Passagier ohne Begleitung reist, ist es erforderlich, dass der blinde Passagier ohne Begleitung reist. 30 % Rabatt gewährt. REISEERLEICHTERUNG Das Unternehmen gewährt Reiseerleichterungen zugunsten der folgenden Kategorien von Passagieren: &Stier; Bürger, die ordnungsgemäß im Wählerverzeichnis eingetragen sind und reisen, um an Wahlkonsultationen teilzunehmen; An den Passagier, der Anspruch auf mehr als eine hat Ermäßigungen, es wird sein; nur am meisten angewendet günstig, wobei die Anhäufung von mehr als einem nicht erlaubt ist; Einrichtungen. Um die Reiseerleichterungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Passagier Zeigen Sie beim Kauf des Tickets und beim Einsteigen das Dokument vor, das den Besitz des Tickets nachweist. des Rechts auf Anwendung des angeforderten Tarifs. Das Dokument muss auf Verlangen dem zuständigen Personal vorzuzeigen. Der Passagier, der während der Fahrt kein Dokument hat Titel der Erleichterung, es wird sein; verpflichtet, die Differenz zum bereits gezahlten ermäßigten Satz zu zahlen; bezahlt und der volle Satz um 100 % erhöht.
Art.11 BUCHUNGSZENTRUM
Um Informationen zu Routen, Dienstleistungen, Preisnachlässen oder für einfache Mitteilungen anzufordern, kann sich das Unternehmen mit Ihnen in Verbindung setzen. stellt Benutzern folgende Kontaktdaten zur Verfügung: Reservierungszentrale Tel: 0276028132 centroprenotazioni@tirrenia.it – www.tirrenia.it
Kunst. 12 FORFAIT „STEUERN, GEBÜHREN, ABGABEN UND SONSTIGE KOSTEN“
Die Beträge der „Steuern, Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten” bis zur Ausstellung des Tickets Änderungen unterliegen, mit Ausnahme von Steuern, Gebühren und Änderungen, die sich aus Änderungen der geltenden Vorschriften ergeben.
Kunst. 13 CHECK-IN
Die Frist zum Erscheinen beim Check-in beträgt: 30 Minuten für Passagiere ohne Begleitfahrzeuge, 90 Minuten für Passagiere mit Begleitfahrzeugen und zwei Stunden vor der Abfahrtszeit zum Einsteigen aus dem Hafen von Genua, vorbehaltlich etwaiger behördlicher Bestimmungen. Unmittelbar nach der Ticketkontrolle müssen Sie sich zum Boarding einfinden. Nach diesen Bedingungen verfällt die Reservierung und ist nicht mehr verfügbar. garantiertes Boarding. Der behinderte oder mobilitätseingeschränkte Fluggast muss behindert sein. reduziert werden, indem das zusammen mit dem Ticket ausgestellte PMR-Blatt auf dem Armaturenbrett des Autos ausgestellt wird Steigen Sie bevorzugt ein, indem Sie 60 Minuten vor der Abfahrtszeit zum Boarding erscheinen. Mobility-Passagiere Personen, die eingeschränkt sind und/oder besondere Hilfe benötigen, ohne ein Fahrzeug im Schlepptau, müssen sich 60 Minuten vor Abflug zum Check-in-Vorgang einfinden.
Kunst. 14 EINSCHIFFUNG UND AUSSCHIFFUNG VON FAHRZEUGEN
ABC Die mit Flüssiggas betriebenen Begleitfahrzeuge müssen bei Buchung und Einstieg deklariert werden. Die Alarmanlage und die elektrische Einbruchmeldeanlage müssen beim Einsteigen deaktiviert werden. Frachtfahrzeuge sind reservierungspflichtig und unterliegen den geltenden Frachtraten und fallen daher nicht unter die „ Fahrzeuge im Schlepp“ auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird. Die Längen der Begleitfahrzeuge sind als Gesamtlänge zu betrachten, einschließlich Schlepphaken, Ruder oder Sonstiges. Wohnmobile, Wohnwagen, Geländefahrzeuge oder in jedem Fall Fahrzeuge mit einer Höhe oder Größe von mehr als m. 2,20 m über dem Boden (und/oder mit einer Breite von mehr als 1,85 m, auch wenn sie keinem Breitenzuschlag unterliegen), müssen bei der Buchung gemeldet werden. Transporter mit einer Länge von mehr als 6 m müssen beim Frachtbüro unter 02 57517461 gebucht werden. Bei Nichteinhaltung des Vorstehenden hat der Beförderer Anspruch auf die Stornierung der Reservierung und die automatische Aufnahme in die Warteliste für den Tag anordnen, nach Zahlung der fälligen Differenz sowie der Vertragsstrafe von 50 €. Die Begleitfahrzeuge werden nicht in der chronologischen Reihenfolge ihrer Ankunft am Kai eingeschifft, sondern auf Anweisung des Schiffskapitäns und/oder seiner Untergebenen und können auf jedem Deck des Schiffes platziert werden. Sie müssen unter der Sorgfalt und Verantwortung des Eigentümers eingeschifft, geparkt (mit angezogener Handbremse, eingelegtem Gang und ausgeschalteten Lichtern) und ausgeschifft werden. des Passagiers. Bitte schalten Sie die Alarmanlage nicht scharf, sondern vergewissern Sie sich, dass die Türen und der Kofferraum fest geschlossen sind. Das Begleitfahrzeug, einschließlich etwaiger Anhänger oder Wohnwagen mit dem darin enthaltenen Inhalt vom Spediteur als einzige Einheit akzeptiert; der Last. Bei Schadensereignissen an eingeschifften Fahrzeugen erstellt die Schiffsführung einen besonderen Vernehmungsbericht und übergibt dem Geschädigten eine von den Parteien unterschriebene Kopie dieses Dokuments unter Angabe des festgestellten Schadens und sonstiger diesbezüglicher Beobachtungen. Der vom Berechtigten zu verlangende Schadensersatz wird auch und vor allem auf Basis der bei der Berichterstattung gewonnenen Erkenntnisse ermittelt und gegebenenfalls direkt von der Gesellschaft gezahlt. oder durch Mitverpflichtete, soweit dies nach den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen ist. Der Geschädigte muss es ist zwingend erforderlich, den Schadensersatzanspruch spätestens innerhalb der sechsmonatigen Verjährungsfrist nach Art. 438 des aktuellen Navigationscodes. Im Falle eines offensichtlichen Schadens wird kein Anspruch auf Schadensersatz, Verlust oder Sonstiges erhoben. zugelassen, wenn der Zustand des Fahrzeugs nicht entgegen der Schiffsführung nach obigem Verfahren anerkannt wurde.
Art.15 VERHALTEN DER FAHRGÄSTE AN BORD
Der Passagier muss sich vom Zeitpunkt der Einschiffung bis zur Ausschiffung an die von der Schiffsführung erlassenen Vorschriften halten; außerdem muss er sein Verhalten auf die übliche Sorgfalt und Umsicht stützen und die Sicherheit und den Schutz des Arbeitnehmers überwachen. Eigentum, der Menschen und Tiere, die sich in seiner Obhut befinden, sowie auf die Sicherheit des eigenen Eigentums, und dies; wo mehr die Wetter- und Seebedingungen der Reise erfordern es. Der Beifahrer ist verpflichtet, ein höfliches und respektvolles Verhalten zu bewahren und jegliche beleidigende oder schädliche Haltung gegenüber den anderen Passagieren und dem Navigationspersonal sowie den anderen Passagieren zu vermeiden. der öffentlichen Sicherheit und Hygienestandards. Insbesondere darf er die Sitz- und Einrichtungsgegenstände sowie die Möbel nicht beschmutzen. Gegenstände an Land, ins Meer oder außerhalb der für die Sammlung von Abfällen aufgestellten speziellen Behälter werfen, müssen die Toiletten benutzen, ohne dass diese verstopfen oder verschmutzen, müssen während der Fahrt die Anweisungen des Schiffes befolgen. Außerdem darf er nicht mehr als ein Zimmer belegen. des Personals, das für Kontrollen an Bord zuständig ist, das Eingreifen der Polizeikräfte, die für die in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen gerufen werden können. Das Unternehmen wird nicht sein in jedem Fall verantwortlich für Verluste und Schäden, die an den an Bord genommenen Fahrzeugen oder an den darin enthaltenen Sachen durch ein anderes Fahrzeug verursacht werden, es sei denn, sie sind ihm direkt zuzurechnen. Allfällige Reklamationen werden direkt zwischen den beteiligten Parteien geregelt. Art.16 SCHWANGERE FRAUEN Für schwangere Frauen mit unkomplizierter Schwangerschaft, abgeschlossen am 6.; Schwangerschaftsmonat ist Es ist nicht mehr erforderlich, dass der Passagier ein ärztliches Attest ausstellt sieben Tage vor Reiseantritt, der die Eignung für die bescheinigt für die Seereise, dem Schiffsoffizier oder Purser auf Anfrage oder dem Personal an Bord der Schiffe vorzulegen. Bei Komplikationen während der Schwangerschaft hat die Fluggastin die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. unabhängig vom Schwangerschaftsmonat im Besitz eines ärztlichen Attestes sein, das die Reise genehmigt. Die Ermessensfreiheit bleibt jedoch unverändert; des Kapitäns, die Durchfahrt zu verweigern, wenn er der Meinung ist, dass der Passagier nicht in der Verfassung ist, die Reise anzutreten.
Art.17 MINDERJÄHRIGE
Volljährige Passagiere Kinder unter 14 Jahren müssen in Begleitung von erwachsenen Passagieren reisen und im Besitz eines Ausweises sein; individuell derzeit gültig, gemäß den Bestimmungen der EG-Verordnung Nr. 2252/2004. Sie müssen ständig von ihren Eltern und/oder Erwachsenen, die das Sorgerecht haben, beaufsichtigt werden und können sich nicht ohne Begleitung auf dem Schiff bewegen. In keinem Fall wird der Spediteur sein verantwortlich für Schäden, die Minderjährigen unter Verletzung des Vorstehenden entstehen. Passagiere, die minderjährig sind im Alter von zwischen 14 und 18 Jahren allein reisen können, sofern sie im Besitz einer schriftlichen Genehmigung der Elternbehörde sind; elterliche Gewalt, die den Beförderer von jeglicher Haftung entbindet.
Art.18 TIERE UND GESCHÜTZTE ARTEN
Sie werden nur eingeschifft, wenn sie im Besitz eines Tickets, des erforderlichen Tollwutimpfpasses und eines gültigen ärztlichen Attestes sind. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 27.8.2004 und veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 213 Art.2 beachten Sie bitte, dass Hundehalter einen Maulkorb tragen und ihre Hunde an der Leine führen müssen. Haustiere sind in der Lounge und in der Kabine nicht gestattet, mit Ausnahme von Kabinen mit Zugang für Tiere. Sie werden nur auf den Außendecks des Schiffes oder, sofern verfügbar, in geeigneten Unterständen je nach Verfügbarkeit zugelassen. es ist Es ist verboten, Tiere in der Schiffsgarage zu lassen. Blindenführhunde, die Blinden helfen sollen, sind, wenn sie mit einem Ausweis versehen sind, von der Zahlung des Tickets befreit. relative Exemplare, die zu geschützten Tier- oder Pflanzenarten gehören, in Übereinstimmung mit Art. 727 des Strafgesetzbuches zur Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien 92/73/EG und 2009/147/EG, nbis onché zum Gesetz Nr. 150 vom 02.07.1992 zur Durchführung der EG-Verordnung Nr. 338/97 des Rates vom 12.9.1996, dürfen nur transportiert werden, wenn sie mit der entsprechenden Lizenz oder Bescheinigung und unter den darin festgelegten Bedingungen ausgestattet sind.
Art.19 TRANSPORT VON WAFFEN
In Übereinstimmung mit der Durchführungsverordnung des Präsidialerlasses Nr. 328 vom 15.02.1952 des Seeschifffahrtskodex sieht Artikel 384 Folgendes vor: „Die Passagiere müssen beim Einsteigen dem Kapitän des Schiffes ausliefern, der sie bis zum Moment der Ausschiffung, die Waffen und Munition in ihrem Besitz. Der Entzug von Waffen oder Munition von denen, die sie aufgrund ihres Amtes oder Dienstes besitzen, ist verboten. nur aus schwerwiegenden und nachgewiesenen Gründen zugelassen, die mit einer besonderen Erklärung zum Zeitpunkt des Widerrufs angegeben werden müssen.“ Die Nichtmeldung des Transports von Waffen ist sanktioniert auf der Grundlage von Art. 1199 zweiter Absatz des Schifffahrtsgesetzes, sofern dies nicht mehr der Fall ist schweres Verbrechen.
Kunst. 20 GEPÄCK
Aus Sicherheitsgründen nehmen wir generell kein Gepäck oder Pakete an, die nicht von reisenden Passagieren begleitet werden. Das Unternehmen bietet keinen Verwahrungsdienst an. Pakete, die nur persönliche Gegenstände enthalten, die normalerweise in Koffern, Reisetaschen, Kartons, Kisten und dergleichen transportiert werden, gelten als Gepäck und werden an Bord zugelassen . Begleitgepäck, das aufgrund seiner Größe nicht in der Kabine oder auf dem zugewiesenen Sitzplatz untergebracht werden kann, muss im Auto gelassen werden. Wertgegenstände, Kostbarkeiten oder Geld, solange sie es sind sind nicht umständlich, sie können kostenlos im Safe des Zahlmeisters deponiert werden. VERLORENE GEGENSTÄNDE von an Bord vergessenen oder verlorenen Gegenständen kann der Passagier; Kontaktieren Sie das Purser's Office direkt am selben Tag und möglicherweise bevor das Schiff ablegt. In den folgenden zehn Tagen kann der Passagier Wenden Sie sich an das Ankunftsbüro des Unternehmens, wo die gefundenen Gegenstände übergeben werden und den Eigentümern zur Verfügung stehen, oder per E-Mail über das Kontaktformular auf der Website www.tirrenia.it. Alternativ können Sie sich an das Unternehmen wenden Büro. fordern Sie sie mit an und wählen Sie den entsprechenden „Lost & Found”-Gegenstand aus. In diesem Abschnitt muss der Passagier seine Personalien, die Details der Reise (Datum, Linie, Schiff, Kabinen-/Sitzplatznummer) und eine detaillierte Beschreibung der verlorenen Gegenstände angeben. Anschließend werden diese Gegenstände nach weiteren Durchsuchungen durch die benannte Unternehmensstruktur an das Fundbüro der Gemeinde Neapel geliefert, die Stelle, die für die Entgegennahme derselben von allen Flughäfen bestimmt ist, die sie gemäß den ordnungsgemäßen Angaben der Zivilgesellschaft aufbewahrt und verwahrt Gesetz zu diesem Thema.
Kunst. 21 FAHRGASTINFORMATIONEN
In Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 251 vom 13.10.1999 in Umsetzung der EWG-Richtlinie 98/41 vom 18.06.1998 und der Vorschriften zur Anwendung des ISPS-Codes zu Anti-Fehler-Vorschriften informieren wir Sie über Folgendes: Alle zusteigenden Passagiere sind erforderlich um dem Spediteur alle Informationen in Bezug auf Ihre Bedürfnisse mitzuteilen; der besonderen Assistenzversorgung in Notsituationen. Alle Passagiere, einschließlich Minderjährige, müssen beim Boarding einen Ausweis vorlegen; gültig, wenn nicht angegeben, wird es sein; Boarding verweigert. Passagiere, die Hilfe beim Einsteigen benötigen (Menschen mit eingeschränkter Mobilität usw., sowohl mit dem Auto als auch zu Fuß), müssen dies bei der Buchung melden, indem sie Kontakt aufnehmen, um die Verfügbarkeit zu erfahren. von geeigneten Unterkünften und/oder Einrichtungen; des Zugangs an Bord das Buchungszentrum des eigentlichen Beförderers; Sie müssen außerdem mindestens eine Stunde im Voraus zum Boarding erscheinen, um diese Notwendigkeit hervorzuheben. an das Hafenpersonal und/oder das Bordpersonal, um das Einsteigen in das Fahrzeug in der Nähe des Flughafens zu ermöglichen. angemessenen Zugang zum Schiff und jegliche Unterstützung während der Ein- und Ausschiffungsvorgänge. Fahrgäste sind es auch bereits kommunizieren müssen; Während der Buchungsphase müssen Ihre persönlichen Daten angegeben werden. vorgesehen als: NACHNAME, VORNAME, GESCHLECHT, STAATSANGEHÖRIGKEIT, ALTERSKATEGORIE; (Kleinkind, Kind, Jugendlicher, Erwachsener), GEBURTSDATUM UND -ORT. Im Falle einer Änderung der oben hervorgehobenen Daten zwischen dem Zeitpunkt der Buchung und dem Zeitpunkt des Einsteigens sind die Passagiere verpflichtet, diese Änderungen mitzuteilen. Personenbezogene Daten, die gemäß diesem Artikel erhoben werden, werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Zwecke des oben genannten Dekrets und/oder in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003
Kunst. 22 GESUNDHEITSZUSTAND DER FAHRGÄSTE
Der Schiffsarzt, sofern vorhanden, hilft nur in Notfällen; Daher akzeptiert der Beförderer keine Passagiere, die während des Transports medizinische Hilfe benötigen, es sei denn, dies ist in den folgenden Artikeln vorgesehen. 23. Bei Vorliegen eines geeigneten ärztlichen Attestes, das spätestens 48 Stunden vor Abflug ausgestellt und von einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, örtliche Gesundheitsbehörde) ausgestellt wurde und bestätigt, dass der Passagier während der Beförderung keine medizinische Hilfe benötigt, wird der Beförderer an Bord gehen gleich. der Passagier lehnt jede Verantwortung ab; bis etwa. Darüber hinaus unterliegt die Einschiffung von Passagieren, deren körperlicher oder geistiger Zustand es ihnen nicht erlaubt, die Reise anzutreten, oder die geeignet sind, sie zu belästigen oder sich selbst zu gefährden, dem Ermessen des Kapitäns und des Bordarztes. und für die anderen wegen Missbrauchs von Drogen, Halluzinogenen und Alkohol. In allen vorgenannten Fällen hat der Passagier Anspruch auf Schadensersatz und werden verantwortlich für Schäden, die an seiner Person, am Schiff, an allen seinen Einrichtungen oder Ausrüstungen, an Dritten sowie an verursacht werden an Sachen Dritter. Die Annahme des Passagiers an Bord durch den Beförderer muss nicht als Verzicht auf jegliches seiner Rechte betrachtet werden, nachträglich seine Vorbehalte gegenüber den Bedingungen des Passagiers geltend zu machen, unabhängig davon, ob dies dem Beförderer zum Zeitpunkt des Einsteigens und/oder Verlassens des Schiffes bekannt war oder nicht.
Art.23 MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN’ UND MENSCHEN MIT MOBILITÄT’ REDUZIERT
Die Aufnahme an Bord von Passagieren mit besonderen Bedürfnissen ist gewährleistet. geregelt durch Gesetzesdekret vom 8. März 2005 Nr. 52, durch die vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr herausgegebenen Durchführungsrundschreiben, durch die EU-Verordnung 1177/2010 sowie durch die internen Verfahren des Unternehmens. Wir berücksichtigen Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. Personen mit eingeschränkter Mobilität (PMR), deren Mobilität eingeschränkt ist. aufgrund einer Behinderung gekürzt wird; körperlich (sensorisch oder motorisch, dauerhaft oder vorübergehend), Behinderung, oder Unfähigkeit dazu geistige Behinderung oder aus anderen Gründen der Behinderung, schwangere Frauen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität; aus Altersgründen reduziert werden, deren Zustand eine angemessene Aufmerksamkeit und Anpassung des Service für alle Passagiere erfordert, um besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden. Das Unternehmen akzeptiert die Buchung von Menschen mit Behinderungen; oder zur Mobilität; ermäßigt, der dies zu den gleichen Bedingungen wie alle anderen Passagiere beantragt und sich verpflichtet, ohne zusätzliche Kosten Hilfe zu leisten. 1. Unterstützung in Häfen: • die PMR wird kommen; Unterstützung, falls erforderlich, ab dem Moment der Zufahrt zum Hafengebiet, sei es mit privaten Verkehrsmitteln, Bus oder Bahn; &Stier; die PMR wird sein Begleitung zum Fahrkartenschalter, zum Kauf des Fahrausweises oder, falls bereits vorhanden, im Besitz, bei der Einschiffung; &Stier; Nach der Landung wird der PMR transportiert; am Flughafen-Ticketschalter begleitet. 2. Unterstützung an Bord der Einheiten; Marine: Die PMR wird kommen; unterstützt von der Crew: • bei Ein- und Ausschiffungsvorgängen; &Stier; bei der Gepäckabfertigung; &Stier; beim Erreichen des zugewiesenen Platzes; &Stier; beim Toilettengang. Wenn der PRM von einem Begleiter unterstützt wird, kann dieser dem PRM helfen. Aufforderung zur Bereitstellung der erforderlichen Hilfeleistung im Hafen sowie; während der Ein- und Ausschiffungsphasen. Für blinde PRMs hat die Society & agrave; sorgt für die kostenlose; der Unterkunft für die Begleitperson. Passagiere mit laufenden klinischen Fällen müssen im Besitz eines geeigneten ärztlichen Attestes sein, ausgestellt von einer staatlichen Einrichtung, im Original, das nicht früher als 48 Stunden vor dem Abflug datiert sein darf. Passagiere, die ausschließlich auf einer Trage transportiert werden müssen, müssen von mindestens einer nicht behinderten Person für die angeforderte Hilfeleistung begleitet werden. Fähigkeit reduziert die Gesellschaft mitteilen, im Moment sind Menschen mit Behinderungen oder Personen durch die Buchung oder den Vorabkauf eines Tickets, ihre spezifischen Bedürfnisse in Bezug auf Unterkunft, Sitzplätze, angeforderte Dienstleistungen oder den Bedarf an einem Ticket. Medizinprodukte zu transportieren, solange sie es sind; solche Bedürfnisse oder Anforderungen sind damals bekannt. Für jede andere Art von Hilfeleistung müssen PRMs die Fluggesellschaft oder den Terminalbetreiber mindestens 48 Stunden im Voraus benachrichtigen und zur vereinbarten Zeit vor dem veröffentlichten Boarding-Datum an einem bestimmten Ort erscheinen. Überprüfen des Fahrplans Wenn die Reise über eine Agentur oder einen Reiseveranstalter gebucht wird, muss der Fahrgast sicherstellen, dass alle Anfragen für besondere Hilfeleistungen gemäß dem aktuellen Buchungsverfahren der Compagnia Italiana di Navigazione SpA gemeldet werden. Der Kauf des Tickets , mit dem Benachrichtigung für einen der „PMR” Recht auf einen bevorzugten Einstieg für das eigene Auto und auf die Verfügbarkeit von reservierten Plätzen an öffentlichen Plätzen an Bord. Daher muss der behinderte oder mobilitätseingeschränkte Passagier untergebracht werden. reduziert werden, indem das zusammen mit dem Ticket ausgestellte PMR-Blatt auf dem Armaturenbrett des Autos ausgestellt wird Steigen Sie bevorzugt ein, indem Sie mindestens eine Stunde vor der Abfahrtszeit zum Boarding erscheinen. Wenn die oben genannte Benachrichtigung nicht erfolgt, wird das Unternehmen setzt alles daran, dass Hilfeleistungen so erbracht werden, dass es dem Menschen mit Behinderung gut geht oder zur Mobilität; ermäßigt in die abgehende Verbindung einsteigen oder an der ankommenden Verbindung aussteigen kann, für die er die Fahrkarte gekauft hat. Um den besten Service zu gewährleisten, sind mobilitätseingeschränkte Passagiere nicht zugelassen. reduziert und/oder die besondere Betreuung benötigen, ohne ein Fahrzeug im Schlepptau, müssen sich mindestens eine Stunde vor Abflug zum Check-in-Vorgang einfinden. Um die Mobilität zu erleichtern; von behinderten Passagieren, die Schiffe in der Flotte des Unternehmens; Sie verfügen über Parkplätze in der Garage, die für die Autos von Fahrgästen im Rollstuhl reserviert sind, spezielle Aufzüge, Treppenlifte, entsprechend strukturierte Kabinen mit angeschlossenen Toiletten und reservierte Bereiche in den Lounges und Gemeinschaftsbereichen sowie in den öffentlichen Bereichen. öffentlicher Toilettendienst, der für Personen mit eingeschränkter Mobilität angemessen ausgestattet ist. Alle Schiffe der Gesellschaft; öffentliche Einrichtungen (Restaurants, Selbstbedienung, Kinosäle usw.) für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich machen. Die „sauerstoffabhängige” es ist erforderlich, um die notwendige und ausreichende Ausrüstung für die Dauer der gesamten Überfahrt zu beschaffen, da der Sauerstoff an Bord der Schiffe nur für Notfälle verwendet werden kann. es ist zulässig für die „sauerstoffabhängige” das Beladen eines einzelnen tragbaren Spenders. Hinsichtlich der Beladung der zum Nachfüllen vorgesehenen Flaschen ist dies jedoch erforderlich Es ist eine Genehmigung des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr erforderlich, die von der örtlichen Hafenbehörde ausgestellt wird. Generalkommando Der Passagier muss auch bei der Einschiffung ein ärztliches Attest über die Eignung vorlegen auf dem Seeweg gemäß den Modalitäten zu reisen; bereits erwähnt. Compagnia Italiana di Navigazione SpA: •stellt sicher, dass ihr Personal, das sich der direkten Hilfeleistung für behinderte Menschen und der Mobilitätshilfe widmet, zur Verfügung gestellt wird. reduziert, verfügt über spezielle Schulungen zur Unterstützung und Sensibilisierung für Behinderte; • &Stier; &Stier; stellt sicher, dass alle neuen Mitarbeiter eine Behindertenschulung erhalten; und dass alle Mitarbeiter zu gegebener Zeit Auffrischungskurse zu diesem Thema besuchen; stellt sicher, dass, wenn eine Person mit einer Behinderung ist oder zur Mobilität; reduziert ist in Begleitung eines Assistenzhundes, letzterer ist nicht erlaubt. gemeinsam mit der betreffenden Person arrangiert, sofern dies dem Beförderer mitgeteilt wird, in Übereinstimmung mit dem die geltenden Vorschriften für den Transport von Assistenztieren; stellt eine Entschädigung sicher, falls Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen beschädigt werden. o Teile davon beim Umschlag im Hafen oder beim Transport an Bord von Schiffen verloren gehen oder beschädigt werden, wenn das Schadensereignis ist auf Verschulden oder Fahrlässigkeit des Beförderers oder des Terminalbetreibers zurückzuführen sind. Falls erforderlich, wird das Unternehmen bemüht sich um schnelle Ersatzgeräte.
Kunst. 24 BORDINFORMATIONEN UND NAVIGATIONSVORSCHRIFTEN
Beim Einsteigen müssen die Passagiere alle Wertgegenstände und alles andere, was sie während der Überfahrt benötigen, aus dem Auto mitnehmen (alle Schiffe sind klimatisiert). Der Beförderer haftet nicht für fehlende Gegenstände und/oder Ausrüstung aus dem Auto. es ist Es ist absolut verboten, das Schiff zu verlassen, nachdem die Einschiffungsarbeiten durchgeführt wurden. Wenn das Schiff mit einem Seiteneingang für Fußpassagiere ausgestattet ist, ist die Zufahrt zur Garage mit dem Auto nicht gestattet. Nur der Fahrer hat Zutritt, die anderen Passagiere müssen die Seitentreppe mit dem nominellen Check-in-Coupon benutzen. es ist Es ist absolut verboten, die Schiffsgarage während der Fahrt zu betreten.
Kunst. 25 SICHERHEITSINFORMATIONEN UND ISPS-KOSTEN
In Übereinstimmung mit dem internationalen ISPS-Kodex in Bezug auf Anti-Terror-Bestimmungen werden Passagiere darüber informiert, dass sie ihre Fahrkarte und ihr Ausweisdokument vorzeigen müssen; aktuell gültig; auf Verlangen eines Schiffsoffiziers. Ich bin auch verpflichtet, allen Kontrollen ihres Gepäcks bei Bedarf zuzustimmen. Diese Überprüfungen können auch von den Hafenstrukturen durchgeführt werden. Während des Stopps des Schiffes im Hafen ist es notwendig Es ist verboten, sich weniger als 5 von den Liegeplätzen zu nähern. 0 Meter davon entfernt und darüber hinaus informiert der Beförderer in Bezug auf die Anwendung des ISPS-Codes, dass die Behörden Häfen können weitere Anfragen und die Zahlung zusätzlicher Steuern haben, die noch nicht beziffert sind.
Art.26 BESCHWERDEN
Stellt der Fahrgast einen Mangel oder eine Unregelmäßigkeit fest, in der von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistung kann; Senden Sie alle Beschwerden und/oder Berichte schriftlich in das Buch „Beschwerden und Vorschläge” auf allen Schiffen im Büro der Schiffsführung oder bei der Societa erhältlich über das Kontaktformular auf der Website www.tirrenia.it/reclami/. Der Passagier muss allgemeine Informationen, Reisedetails (Datum, Linie, Schiff, Kabinen-/Sitzplatznummer) und eine detaillierte Beschreibung der Störung angeben. Der Beifahrer kann zudem Melden Sie etwaige Störungen oder Ineffizienzen des Dienstes per Brief an die Adresse des Verwaltungssitzes des Unternehmens: Compagnia Italiana di Navigazione SpA Via Larga 26 CAP Der Passagier aus 20122 Mailand muss die Beschwerde innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum einreichen es wurde empfangen; die Transportleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden müssen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde wird das Unternehmen teilt dem Passagier mit, dass die Beschwerde genehmigt wurde. akzeptiert, abgelehnt oder war; noch in Erwägung. Die endgültige Antwort von Compagnia Italiana di Navigazione SpA lautet: innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Beschwerde bereitgestellt werden.
Kunst. 27 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Der Personenbeförderungsvertrag, sowie die von Gepäck und Fahrzeugen im Schlepptau ist unterliegen, sofern in diesen Bedingungen nicht anders vorgesehen, dem italienischen Recht, insbesondere dem Schifffahrtsgesetzbuch und den geltenden Gemeinschaftsvorschriften. Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und/oder Ausführung dieses Vertrages ergeben, ist das zuständige Gericht das zuständige Gericht. ausschließlich der Sitz des Frachtführers. Darüber hinaus erfolgt die Zahlung im Falle eines Passagiers, der gemäß der geltenden italienischen Gesetzgebung als Verbraucher gilt. ausschließlich zuständig ist das Wohnsitz- oder Wohnsitzgericht derselben, sofern dies der Fall ist der Verbraucher seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat.
Kunst. 28 VERANTWORTUNG’ DES TATSÄCHLICHEN VEKTORS
Wenn der Seefrachtführer, der den Transport durchführt, dies nicht ist der vertragliche Seefrachtführer, der eigentliche Frachtführer übernimmt die Verantwortung für den Vertrag; des Transports gemäß Art. 1681 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Verordnung (EG) Nr. 392/2009, wo anwendbar, daher hat der Passagier das Recht, direkt gegen ihn vorzugehen. Die Angabe des tatsächlichen Beförderers, falls dieser vom vertraglichen Beförderer abweicht, kann sein ab dem Zeitpunkt der Buchung stattfinden, in diesem Fall ist dies der Fall angegeben auf dem Ticket oder per Mitteilung innerhalb von 24 Stunden vor Abflug.
Kunst. 29 FAHRZEUGSCHILD
Auf der Grundlage der geltenden Vorschriften verpflichten die Behörden die Schifffahrtsunternehmen, die Identifikationsnummer des Kennzeichens aller beförderten Begleitfahrzeuge anzugeben: Passagiere mit Begleitfahrzeugen sind daher verpflichtet, diese Daten dem Schifffahrtsunternehmen mitzuteilen.
Kunst. 30 GRUPPENPREISE
Es gibt Sondertarife für Gruppen (in einigen Jahreszeiten), für Informationen schreiben Sie an die E-Mail-Adresse ufficio.gruppi@tirrenia.it oder wenden Sie sich an die Agenturen
Kunst. 31 WARENTRANSPORT
des Reisens. Die Büros der Compagnia Italiana di Navigazione SpA stehen für alle Informationen, Angebote und Reservierungen im Zusammenhang mit dem Warentransport zur Verfügung ( 02 57517461 ). ART DER MITGEFÜHRTEN FAHRZEUGE PKW bis 4,00 m (inkl. Quads) AUTO von 4,01 m bis 5,00 m AUTOS mit einer Länge von 5,00 m und einer Höhe von 2,20 m und einer Breite von mehr als 1,85 m Motorräder, Mopeds, Roller VANS über 6 m müssen beim Frachtbüro gebucht werden Fahrrad (falls in der Schiffsgarage abgestellt) *CAMPING AN BORD nur Wohnmobile und Roulottes pro laufendem Meter insgesamt, einschließlich Ruder, Abschlepphaken oder andere (mindestens 4,50 m) *AUTOS über 5,00 m Länge, Kleinbusse, Wohnmobile, Wohnwagen, Apecars, Pickups, Anhänger, Lastwagen und Lieferwagen pro laufendem Meter insgesamt einschließlich Ruder, Schlepphaken oder Sonstiges und Anhänger (mindestens 2,00 m) *Bruchteile größer oder gleich 25 cm werden auf den nächsten halben Meter aufgerundet; diejenigen unter 25 cm werden auf die untere Hälfte abgerundet.