Toremar
Artikel 1
- REKRUTIERUNG DES DIENSTES
Artikel 2 -
TICKETBETRAG
Artikel 3 -
KINDER UND JUGENDLICHE
Artikel 4
- REISEERLEICHTERUNGEN
Artikel 5
- TICKETS
Artikel 6 -
RESERVIERUNGEN
Artikel 7 -
EINSCHIFFUNG – AUSSCHIFFUNG – BLEIBEN SIE AN BORD
Artikel 8
- GEPÄCK
Artikel 9
- GESETZLICHE VERPFLICHTUNG AUF DAS GEPÄCK
Artikel 10 -
TIERE
Artikel 11 -
GEFÄHRLICHE GÜTER
Artikel 12 -
ABHOLUNG VON FAHRZEUGEN UND GEPÄCK
Artikel 13 -
VERBOTE
Artikel 14
- BEHINDERUNG DES NAUTISCHEN FAHRZEUGS – ABREISESTORNIERUNG – ÄNDERUNG DER REISEPLAN – ABFAHRTSVERZÖGERUNG – VORZEITIGE ABREISE AUFGRUND HÖHERER GEWALT – REISEUNTERBRECHUNG
Artikel 15 -
BEIFAHRER-IMPEDANZ – VERPASSTE ABFAHRT UND UNTERBRECHUNG DER REISE DES PASSAGIERS - RÜCKERSTATTUNG
Artikel 16 -
VERANTWORTUNG
Artikel 17
- REZEPTION
Artikel 18
- BESCHWERDEN
Artikel 19
- DATENSCHUTZ
Artikel 20
- EMPFEHLUNG
EINFÜHRUNG
Im folgenden Text bedeuten die folgenden Wörter:
- UNTERNEHMEN: TOREMAR, Toscana Regionale Marittima SpA
mit Alleingesellschafter - Via Calafati n.6 – 57123 Livorno
siehe: 00274620491
- FAHRZEUG: jedes Fahrzeug, einschließlich Autos, Motorräder, Wohnwagen, Trolleys, Wohnmobile, Lieferwagen, Straßenzüge usw., für den privaten oder öffentlichen Gebrauch, das für den Transport von Personen oder Sachen verwendet wird und mit dem Passagier reist.
- PASSAGIER: jede Person an Bord des Schiffes, die nicht der Kapitän, ein Mitglied der Besatzung oder eine andere Person ist, die auf dem Schiff angestellt oder in irgendeiner Funktion beschäftigt ist. an Bord eines Schiffes für seine Dienste.
- FAHRKARTE: Fahrausweis zum Nachweis des Abschlusses des Beförderungsvertrags oder Fahrkarte gemäß Artikel 396 des Schifffahrtsgesetzes.
- TARIF: Satz aktueller Tarife, die von der Gesellschaft angewendet werden; und vom zuständigen Ministerium genehmigt.
Das Unternehmen – übernimmt die Beförderung von Passagieren, Gepäck und Begleitfahrzeugen gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die bei allen Unternehmen ausreichend ausgeschrieben sind; Agenten für die Ausstellung von Tickets, die in den Einschiffungshäfen, den Büros der Gesellschaft und auf der Website vorhanden sind.
Der Auszug aus den Bedingungen für den Transport auf Schiffen und Schnellfahrzeugen des Unternehmens; es ist auf dem Ticket angegeben.
Die allgemeinen Transportbedingungen unterliegen Änderungen und Modifikationen, um sie mit den geltenden Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen. Der Text desselben, der auf der Website des Unternehmens vorhanden ist; (www.toremar.it), ist; was für die Bestimmung des Vertragsinhalts verbindlich ist.
Der Gesamtbetrag des Tickets ist im Preis inbegriffen. gebildet durch die niedrigste Rate; alle anderen Rechte werden gesondert hervorgehoben.
Die vom Unternehmen angewandten Tarife sind nicht im Preis inbegriffen. Sie beinhalten die Mehrwertsteuer bei Fälligkeit.
Preise entnehmen Sie bitte der “Preistabelle“ des Unternehmens die Bestandteil dieser Verordnung ist.
Kinder unter 12 Jahren müssen von einem erwachsenen Passagier begleitet werden. Altersbedingte Ermäßigungen entnehmen Sie bitte der Preisliste.
Das Unternehmen – gewährt Reiseerleichterungen in den vom Tarif vorgesehenen Fällen.
Die zugunsten der Anspruchsberechtigten festgelegten Erleichterungen gelten für die Tarife, daher ohne jegliches Zubehör.
Ein Passagier, der Anspruch auf mehr als eine hat Einrichtungen zur Verfügung stehen. nur am meisten angewendet günstig, da eine Anhäufung nicht erlaubt ist.
Passagiere, die von den Einrichtungen profitieren, müssen über das Dokument verfügen, das sie zum Zutritt zu der Einrichtung berechtigt, und müssen es auf Anfrage der Besatzung und/oder Vertretern des Unternehmens vorzeigen. Wer dieses Dokument nicht besitzt, muss die Differenz zwischen dem vollen und dem ermäßigten Satz, den er in Anspruch genommen hat, zuzüglich des Restbetrags bezahlen. das im Tarif vorgesehene Abholungsrecht an Bord.
Zur Fahrt auf den Schiffen und Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen der Gesellschaft muss der Fahrgast im Besitz einer regulären Fahrkarte sein, die den Vertragsabschluss für die im Fahrschein selbst angegebene Fahrt nachweist, die Fahrzeuge auf der Fahrkarte eingetragen sind bzw auf Tickets in Verbindung mit dem Passagierticket. Diese Fahrkarte ist während der gesamten Fahrt aufzubewahren und dem Kontrollpersonal der Gesellschaft auf Verlangen vorzuzeigen.
Personen, die von Mitarbeitern des Unternehmens geprüft werden; ohne reguläres Durchgangsticket angetroffen werden, müssen sie den gesamten Ticketpreis zuzüglich des Zusatzbetrags bezahlen. das im Tarif vorgesehene Abholungsrecht an Bord.
Das Fahrzeug, das kein Ticket hat oder von einer Ermäßigung profitiert, ohne dazu berechtigt zu sein, oder das für eine niedrigere Klasse oder Länge ausgestellt ist, hat Anspruch auf eine Ermäßigung. verpflichtet, die Differenz zum Normaltarif zuzüglich des Inkassorechts an Bord zu zahlen.
Sowohl Einzel- als auch Hin- und Rückfahrkarten sind nur für die darin angegebenen Abfahrten gültig. Abweichungen von Datum, Linie und Uhrzeit werden je nach Verfügbarkeit akzeptiert; von Plätzen, sofern sie innerhalb der Fristen und mit den Modalitäten beantragt werden; vorgesehen für die Mitteilung der Stornierung der Reise (gemäß Artikel 15 Absatz 1) und gegen Zahlung eines Betrags in Höhe der Buchungsgebühr.
Bei Verlust, Zerstörung oder Diebstahl des Tickets muss für den Zugang an Bord ein neues Ticket gekauft werden. Das neue Ticket wird nach mindestens 180 Tagen ab dem geplanten Abreisedatum auf schriftlichen Antrag mit beigefügter Verlustmeldung an die zuständige Behörde erstattet; der Polizei und eine fotostatische Kopie derselben, die an den Hauptsitz des Unternehmens zu senden sind. Die Rückerstattung erfolgt abzüglich einer Strafe in Höhe von €. 10,00 auf Kosten und Spesen, die der Gesellschaft in jedem Fall entstehen.
Tickets können ausnahmsweise an Bord von Fähren und Hochgeschwindigkeitsmitteln angefordert werden, in diesem Fall wird das Ticket erstattet. Zusätzlich zum Überfahrtspreis wird das Bordabholungsrecht gemäß Preisliste fällig.
Für an Bord ausgestellte Tickets gelten keine anderen Ermäßigungen als die für Anwohner gewährten. die Differenz zwischen dem angewandten Satz und dem Satz, auf den sie Anspruch haben.
Reservierungswünsche für Sitz- und/oder Garagenplätze können rechtzeitig vor Fahrtantritt an den Kassen der Gesellschaft gestellt werden. in den Einschiffungshäfen, bei autorisierten Reisebüros und möglicherweise über andere Kanäle, die von Zeit zu Zeit vom Unternehmen beworben werden.
Bei Anfragen für Reservierungen und/oder Ticketkäufe müssen Datum und Uhrzeit der Abfahrt, der Einschiffungshafen, der Bestimmungshafen, die Anzahl der Passagiere, der Fahrzeugtyp sowie die Anzahl der Passagiere angegeben werden . alle anderen nützlichen Informationen bereitstellen, die zur Identifizierung des Antragstellers oder der Antragsteller und zur korrekten Anwendung der Tarife geeignet sind.
Für jeden bei Ausstellung des Tickets gebuchten Park- und/oder Garagenplatz gilt a eine Reservierungsgebühr im tariflich vorgesehenen Umfang fällig. Die einfache Buchungsanfrage, deren Reservierung nicht im Voraus durch den Kauf des Tickets bestätigt wurde, bindet das Unternehmen in keiner Weise, das nicht für fehlende Sitzplätze und/oder Garagenplätze haftet.
Passagiere mit Begleitfahrzeugen müssen sich mindestens 30 Minuten vor Abfahrt des Schiffes oder Schnellfahrzeugs zum Einsteigen mit einem regulären Ticket einfinden; nach dieser Frist wird es nicht akzeptiert. garantiertes Boarding.
Passagiere, die im Besitz eines Tickets sind, das vor dem Abflugtag ausgestellt wurde, müssen sicherstellen, dass es keine Änderungen außerhalb ihrer Kontrolle gegeben hat. des Unternehmens in Bezug auf die Dienstleistung, für die das Reisedokument bestimmt ist; ausgestellt.
Ein- und Ausschiffung von Fahrzeugen, die Passagiere begleiten, werden vom Passagier selbst durchgeführt.
Ein- und Ausschiffungsvorgänge erfolgen gemäß der Reihenfolge und den Kriterien, die von Zeit zu Zeit vom Kommando an Bord festgelegt werden. Die Einschiffung des Fahrzeugs ist nicht nur der Durchführung der Reise, den Bedürfnissen des Schiffes und allen anderen Anforderungen, die in jedem Fall mit der Seetüchtigkeit des Schiffes zusammenhängen, untergeordnet. des Schiffes und die Sicherheit der Schifffahrt. All dies ist nach begründetem Urteil des Kommandos wie folgt; wie von den einschlägigen Vorschriften gefordert, auch für den Fall, dass zwischen dem Passagier und dem Unternehmen eine Vereinbarung über die „Raumreserve” (Buchung).
Die Einschiffung, der Aufenthalt an Bord und die Ausschiffung von Fahrgästen und Fahrzeugen richten sich nach dem Gesetz, nach den von der Schiffsführung erlassenen Bestimmungen für besondere Situationen sowie nach den Bestimmungen des Gesetzes durch die folgenden Bestimmungen:
- außer wie vom 2. vorgesehen; Absatz von Artikel 192 des Schifffahrtsgesetzes, die Einschiffung von Passagieren, die offensichtlich an schweren Krankheiten leiden oder in jedem Fall eine Gefahr für die Sicherheit der Schifffahrt und für die Sicherheit der Passagiere darstellen; der Leute an Bord, & egrave; abhängig von den Genehmigungen der zuständigen Behörden; Gesundheit;
- selbst wenn keine Gefahr für die Sicherheit der Schifffahrt und für die Sicherheit des Schiffes besteht; von Personen an Bord, für das Einsteigen von Passagieren, die sich offensichtlich in körperlichen Bedingungen befinden, um von Seereisen abzuraten, ist es im Interesse der Reisenden selbst ein ärztliches Attest verlangen, das die Durchführung der Reise genehmigt, oder die Ausstellung einer Erklärung durch den Reisenden selbst, die das Kommando an Bord von jeglicher Haftung entbindet; für Gesundheitsschäden, die durch die Reise selbst entstanden sind;
- Passagiere in einem offensichtlich erregten Zustand oder in einem deutlichen und störenden Zustand der Trunkenheit werden nicht an Bord gelassen;
- ist obligatorisch für den Seetransport in Bezug auf die Besonderheit; des besagten Transports Fahrzeuge, die in jeder Hinsicht leistungsfähig sind, insbesondere hinsichtlich der Brems-, Roll-, Aufhängungs- und gegebenenfalls Zurrvorrichtungen;
- ist Es ist zwingend erforderlich, Fahrzeuge mit der Ladung fachgerecht verpackt, geordnet und gesichert und mit den für die Art des Gutes und des Fahrzeugtyps erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen und etwaigen Verwahrungssystemen nach für den Seetransport geeigneten Kriterien vorzuführen;
- ist Pflicht für die Fahrer von Begleitfahrzeugen:
einen niedrigen Gang einlegen und die Feststellbremse vollständig anziehen;
Schlüssel vom Armaturenbrett abziehen und alle elektrischen Geräte ausschalten;
das Alarmsystem deaktivieren;
bei Wohnmobilen und Wohnwagen alle Gasabsperrventile schließen und elektrische Geräte abklemmen;
- der Staat, in dem das Fahrzeug zurückgelassen wird, muss den Vorschriften entsprechen; bereitgestellt von der Behörde; Maritim.
- ist Der Transport von Fahrzeugen, die mit LPG/Methan oder anderen Gasen betrieben werden, muss dem Bordkommando vor dem Einsteigen gemeldet werden.
Der Transport von Kühlfahrzeugen ist obligatorisch. unterliegt den Regeln des RINA (italienisches Marineregister) sowie den diesbezüglich von der zuständigen Behörde erlassenen Regulierungsnormen Vorschriften, die die Verwendung der Energiequellen der Fahrzeuge selbst an Bord verbieten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auf Wunsch des Passagiers, dem das Fahrzeug folgt, und im Rahmen der Verfügbarkeit; des Schiffes zur Stromversorgung an Bord, sofern die Fahrzeuge mit der speziellen explosionsgeschützten Kupplung ausgestattet sind. Im Falle der Stromversorgung an Bord führt jede Unterbrechung der Stromversorgung durch das Schiff aus irgendeinem Grund oder Grund, nicht ausgeschlossen und ausgeschlossen, oder für Spannungsschwankungen nicht zu einer Haftung des Versenders. für das Kommando und in dessen Namen für das Unternehmen, da der Fahrgast anerkennt, dass die Verbindung mit dem Bordsystem auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung auch gegenüber Dritten erfolgt. Die Energiezufuhr kann eingeschränkt sein. auch von der Schiffsführung ausgesetzt werden, falls der Motor des Kühlfahrzeugs nach Ansicht der genannten Führung nicht ordnungsgemäß funktioniert und keine ausreichenden Sicherheitsgarantien für Ladung und Schiff bietet.
Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit kontaktieren Sie uns bitte. Passagiere müssen die Sicherheitsbestimmungen einhalten, die durch Schilder, Audionachrichten sowie direkt von der Besatzung mitgeteilt werden.
Das Unternehmen – hat das gesetzliche Pfandrecht am Gepäck für Ansprüche gegen den Fluggast aus dem Beförderungsvertrag.
Wenn der Passagier seinen Verpflichtungen nachkommt, kümmert sich das Unternehmen darum. es ist verpflichtet, das Gepäck an den vertraglich vereinbarten Ort zurückzugeben. Kommt der Fahrgast seinen Pflichten gemäß Art. 416 des Navigationscodes, das Unternehmen hat die Fakultät mit dem Verkauf des Gepäcks in Übereinstimmung mit dem Gesetz fortzufahren; der einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (Artikel 1515, 2797 des Bürgerlichen Gesetzbuches und 83 der zugehörigen Durchführungsbestimmungen).
Sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben, ist dies der Fall erlaubt ist die Mitnahme von Hunden, Katzen und anderen kleinen lebenden Tieren in Begleitung der Passagiere.
Hunde müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, andere Kleintiere müssen in Käfigen oder Körben unter der Obhut des Passagiers untergebracht werden.
Passagiere mit Tieren müssen in den speziell reservierten Bereichen anhalten oder die Tiere in den Zwingern an Bord unterbringen, wo das Wasserfahrzeug mit ihnen ausgestattet ist. Ausnahmen sind Blindenführhunde.
Der Transport von Haustieren und ihre Pflege liegen in der Verantwortung und Sorgfalt der Besitzer.
Die Beförderung von Haustieren, die Passagiere begleiten, unterliegt ebenfalls den diesbezüglichen Gesundheitsvorschriften der zuständigen Behörden.
Der Passagier verpflichtet sich, das Unternehmen & agrave zu entschädigen; von jeglicher Verantwortung; und Belastungen, die sich daraus als Folge oder infolge der Nichteinhaltung der oben genannten aufsichtsrechtlichen Bestimmungen ergeben können, sowie bestehende Gesetze zu diesem Thema.
Das Unternehmen – haftet nicht für Ansprüche, die Haustiere betreffen können, wenn die Veranstaltung ist aus einer Ursache stammen, die ihr nicht zuzurechnen ist.
Der Transport anderer Tiere kann erforderlich sein. dürfen nur auf Fähren durchgeführt werden, wobei nur Spezialfahrzeuge verwendet werden, die ordnungsgemäß zugelassen sind, und zu Fahrten und Zeiten, die zuvor mit dem Unternehmen vereinbart wurden.
Der Transport von brennbaren, explosiven, ätzenden und gefährlichen Materialien in Nutzfahrzeugen ist ein Muss. erlaubt auf Schiffen, die für diesen Transport qualifiziert sind, und innerhalb der Grenzen der Qualifikation und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
Der Passagier ist verpflichtet, dem Unternehmen die vor der Einschiffung das Vorhandensein gefährlicher Güter, die unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zur Einschiffung vorgelegt werden müssen.
Die in diesem Artikel genannten Transporte müssen der Gesellschaft in jedem Fall im Voraus angekündigt werden. und an den Agenten im Verschiffungshafen, mindestens drei Werktage im Voraus.
Bei der Ankunft des Schiffes müssen die Passagiere ihre Fahrzeuge unverzüglich abholen.
In keinem Fall erhält der Passagier eine Rückerstattung. Recht, die Gesellschaft & agrave zu verlassen; Fahrzeuge, die auch dann geladen werden, wenn sie beschädigt oder anderweitig wertgemindert sind.
Wenn der Passagier das Fahrzeug nicht verlässt und es an Bord bleibt, wird die entsprechende Fracht berechnet. dem Passagier selbst in Rechnung gestellt.
Es werden keine Ansprüche auf Entschädigung, Verlust oder sonstige Schäden an Gepäck oder Begleitfahrzeugen akzeptiert. zugelassen, wenn der Zustand derselben bei der Ankunft entgegen der Schiffsführung nicht erkannt und im Regelbericht nicht ausgewiesen wird, bei offensichtlichen Schäden.
Es ist absolut verboten:
- Verhaltensweisen oder Einstellungen haben, die eine Ursache für Störungen oder Belästigungen anderer Passagiere sind oder sein könnten;
- an Bord als Verkäufer, Sänger, Spieler und dergleichen tätig sein und Passagieren Dienstleistungen oder Begleitung anbieten;
- Tiere oder Dinge in die Lounges einzuführen, die die Passagiere stören könnten oder die gegen die Hygiene- und Anstandsregeln verstoßen, mit Ausnahme der im dritten Absatz von Art. 10;
- legen Sie sich auf die Sofas;
- Rauchen im Schiff;
- öffne und schließe die Türen; und die Fenster sowie; Einrichtung und Ausrüstung an Bord zu manipulieren, für die oben genannten Zwecke müssen sich die Passagiere ausschließlich an das Schiffspersonal wenden;
- Waffen und Munition im Gepäck tragen oder aufbewahren, sind diese bei der Einschiffung der Schiffsführung abzugeben und werden erst bei der Ausschiffung eingesammelt, unbeschadet der geltenden Bestimmungen, die das Mitführen von Schusswaffen für Personal der Streitkräfte regeln und Polizei;
- entflammbare, explosive oder ätzende Materialien mit sich, in Ihrem Gepäck oder in den Begleitfahrzeugen führen. oder anderweitig gefährlich, sowie; mit Sauerstoff, Druckluft, Gas und dergleichen gefüllte Flaschen;
- frankierte Briefe und Pakete befördern;
- Gegenstände jeglicher Art ins Meer werfen;
- bleiben Sie während der Überfahrt im Fahrzeug;
- Starten Sie den Motor, bevor die Landerampen vollständig geöffnet sind.
Wenn die Abfahrt des Schiffes oder des schnellen Fahrzeugs geplant ist aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat, am Vertragsschluss gehindert ist aufgelöst und das Unternehmen – es ist verpflichtet, den gezahlten Preis zurückzugeben. (Art.402 Navigationscode)
Unbeschadet der bestehenden Verbindung zwischen den verschiedenen Verkehrsbeziehungen, die von der Gesellschaft ausgeübt werden, gelten die Bestimmungen der Artikel 403, 404, 405 und 406 des Schifffahrtsgesetzes
Die Stornierung der Reise muss vom Passagier auf folgende Weise mitgeteilt werden:
- bis zu zwei Stunden vor Abflug in einem der Reisebüros, die vom Unternehmen zum Verkauf von Tickets autorisiert sind, oder an den Ticketschaltern am Flughafen;
- bis 30 Minuten vor Abfahrt am Fahrkartenschalter im Einschiffungshafen
In diesem Fall ist der Vertrag gültig. gelöst und der Beifahrer ist fällig die Erstattung des Tickets mit der Anwendung der Strafen; die im Tarif vorgesehen sind, werden die Buchungsgebühren niemals zurückerstattet.
Jede Möglichkeit den Verzicht auch anderen als den zuvor angegebenen Themen mitzuteilen, wird es sein in dem vom Unternehmen verteilten Anschauungsmaterial angezeigt.
Das Recht auf Erstattung von Reisen, die innerhalb der oben angegebenen Fristen storniert wurden, ist vorgeschrieben – in jedem Fall – sechs Monate nach dem auf dem Ticket angegebenen Abreisedatum.
Es werden keine Rückerstattungen akzeptiert. fällig für Reisen, die nicht innerhalb der oben angegebenen Fristen storniert werden.
Wenn der Passagier ist gezwungen ist, die Reise aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, abzubrechen, ist der Preis der Überfahrt zu zahlen; fällig im Verhältnis zur sinnvoll zurückgelegten Strecke.
Wenn die Reise eine Herausforderung ist, wegen des Passagiers unterbrochen, das Unternehmen ist nicht ernst; verpflichtet, die Differenz des Überfahrtspreises für die ungenutzte Strecke zu erstatten (Art. 406 Schifffahrtsgesetzbuch).
Der Kommandant ist hier. Justizpolizeibeamter und übt in dieser Funktion die in den Artikeln 221 ff. der Strafprozessordnung genannten Befugnisse aus, wenn während der Fahrt an Bord Straftaten begangen werden, und übt seine Befugnisse aus; auf alle Personen an Bord (Besatzung und Passagiere). Er hat disziplinarische und schifffahrtssicherheitspolizeiliche Befugnisse.
Der Passagier muss sich vom Zeitpunkt der Einschiffung bis zur Ausschiffung an die Vorschriften des Bordkommandos halten; außerdem muss er sein Verhalten auf die übliche Sorgfalt und Umsicht stützen und die Sicherheit und den Schutz des Arbeitnehmers überwachen. Eigentum, der Menschen und Tiere , die sich in seiner Obhut befinden, sowie auf die Sicherheit des eigenen Eigentums, und dies; wo mehr die Wetter- und Meeresbedingungen der Reise erfordern es.
Das Unternehmen – es ist verantwortlich für Unfälle von Passagieren, die sich vom Beginn der Einschiffung bis zur Beendigung der Ausschiffung ereignen können, und für den Verlust oder die Beschädigung der Sachen, die der Reisende mitbringt, wenn er nicht nachweist, dass die Ereignisse auf Ursachen zurückzuführen sind, die er nicht zu vertreten hat.< /p>
Außer in Fällen, in denen das Ereignis auf Ursachen zurückzuführen ist, die nicht dem Unternehmen zuzurechnen sind; selbst, aus der Nichteinhaltung der von der Schiffsführung erlassenen Vorschriften zum Schutz des menschlichen Lebens auf See durch den Passagier.
Das Unternehmen – wird nicht sein in jedem Fall verantwortlich für Verluste und Schäden, die an den an Bord genommenen Fahrzeugen oder an den darin enthaltenen Sachen durch ein anderes Fahrzeug verursacht werden, es sei denn, sie sind ihm direkt zuzurechnen. Allfällige Reklamationen werden direkt zwischen den beteiligten Parteien geregelt
Die Rechte aus dem Vertrag über die Beförderung von Personen und Begleitgepäck verjähren mit Ablauf der in Artikel 418 des Schifffahrtsgesetzes festgelegten Fristen.
In jedem Fall, unbeschadet der im vorherigen Absatz dieses Artikels festgelegten Bedingungen, muss der Passagier, der aufgrund von Ereignissen, die sich zu Beginn des Einsteigens bis zum Abschluss des Aussteigens ereignet haben, Verletzungen an seinem Körper erleidet, in jedem Fall gegebenenfalls vor der endgültigen Landung dem Bordkommando melden
Stellt der Fahrgast Mängel oder Unregelmäßigkeiten fest, in der von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistung kann; das Kommando an Bord oder die Geschäftsführung der Gesellschaft benachrichtigen.
Gemäß Artikel 13 des Gesetzesdekrets Nr. 196 vom 30.06.2003, das Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten enthält, ist die Gesellschaft, as a als Datenverantwortlicher informiert, dass die vom Passagier bereitgestellten personenbezogenen Daten für rechtliche Zwecke verarbeitet werden. eng verbunden mit der Verwaltung des Vertragsverhältnisses und der Erbringung von Dienstleistungen, auch mittels Informationssystemen, die geeignet sind, ihre Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
Für alles andere, was nicht unter diese Beförderungsbedingungen fällt, gelten die Bestimmungen des Schifffahrtsgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und andere geltende Rechtsvorschriften.
- Kunst. 1
- EINSTELLUNG DES DIENSTES
- Kunst. 2 -
TICKETBETRAG
- Kunst. 3 -
KINDER UND JUGENDLICHE
- Kunst. 4
- REISEERLEICHTERUNGEN
- Kunst. 5
- TICKETS
- Kunst. 6 -
BUCHUNGEN
- Kunst. 7 -
EINSCHIFFUNG – AUSSCHIFFUNG – BLEIBEN SIE AN BORD
- Kunst. 8
- GEPÄCK
-
Jeder Passagier hat das Recht, 20 kg Brutto-Handgepäck bei Reisen auf Fähren und 10 kg bei Reisen in Schnellfahrzeugen kostenlos mitzuführen.
Halb zahlende Kinder bekommen halb zahlendes Geld. wird die Hälfte gewährt. des Selbstbehalts, d. h. 10 kg bei Schiffen und 5 kg bei schnellen Schiffen.
Als Gepäck gelten und zugelassen sind Effekten, die für den persönlichen Gebrauch des Passagiers üblicherweise in Koffern, Reisetaschen, Kisten und dergleichen transportiert werden. Sind Gegenstände anderer Art im Gepäck, hat der Fluggast den doppelten Fahrpreis für die Beförderung der Gegenstände selbst zuzüglich Schadensersatz zu zahlen.
Proben von Geschäftsreisenden bis zu einem Gewicht von 20 kg werden ebenfalls als Gepäck akzeptiert.
Das Unternehmen – lehnt jede Verantwortung ab; für den Diebstahl von Gegenständen und/oder unbeaufsichtigt zurückgelassenem Gepäck müssen diese stets im Einflussbereich des Fahrgastes bleiben.
Was die Haftung angeht des Unternehmens Es gelten die Bestimmungen der Artikel. 411 und 412 des Navigationscodes.
- Kunst. 9
- GESETZLICHE VERPFLICHTUNG AUF DAS GEPÄCK
- Kunst. 10 -
TIERE
- Kunst. 11 -
GEFÄHRLICHE GÜTER
- Kunst. 12 -
ABHOLUNG VON FAHRZEUGEN UND GEPÄCK
- Kunst. 13 -
VERBOTE
- Kunst. 14
- BEHINDERUNG DES NAUTISCHEN FAHRZEUGS – ABREISESTORNIERUNG – ÄNDERUNG DER REISEPLAN – ABFAHRTSVERZÖGERUNG – VORZEITIGE ABREISE AUFGRUND HÖHERER GEWALT – REISEUNTERBRECHUNG
- Kunst. fünfzehn -
BEIFAHRER-IMPEDANZ – VERPASSTE ABFAHRT UND UNTERBRECHUNG DER REISE DES PASSAGIERS - RÜCKERSTATTUNG
- Kunst. 16 -
VERANTWORTUNG
- Kunst. 17
- REZEPT
- Kunst. 18
- BESCHWERDEN
- Kunst. 19
- DATENSCHUTZ
- Kunst. 20
- EMPFEHLUNG